3586/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend “Wissenschaftliche Prüfung von Lebensmittelfragen: Amtliche
Lebensmittelüberwachung"
Die EU - Mitgliedstaaten wirken bei wissenschaftlichen
Prüfung von
Lebensmittelfragen unter Berücksichtigung des in den Mitgliedstaaten
vorhandenen
Fachwissen und der verfügbaren finanziellen Mittel mit. Die Aufgaben sind
in Hinblick
auf den öffentlichen Gesundheitsschutz in der Gemeinschaft und die
Anforderungen
der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Lebensmittelbereich festgelegt und
werden regelmäßig durch Entscheidung der Kommission aktualisiert.
Mit der Entscheidung 94/652/EG der Kommission ist die Festlegung der Aufgaben
und die Verteilung dieser Aufgaben im Rahmen der wissenschaftlichen
Zusammenarbeit an die Mitgliedstaaten vorgenommen worden. Diese Entscheidung
wurden mehrfach abgeändert.
Eine Prüfungsaufgabe betraf die "Amtliche
Lebensmittelüberwachung", im konkreten
die Ausarbeitung eines Arbeitsdokuments zur einheitlichen Auslegung der
Rechtsvorschriften und Qualitätsnormen für Laboratorien gemäss
der Richtlinie
93/99/EWG. Österreich befand sich in dieser Arbeitsgruppe. Die Frist
für die
Erfüllung der Aufgabe war der 15. Oktober 2001.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:
1. Wurden diese
Untersuchungen zur “Amtlichen Lebensmittelüberwachung" zum
o.g. Termin abgeschlossen?
2. Wenn nein, weshalb nicht?
3. Wenn ja, wo und wann wurden die Ergebnisse veröffentlicht?
4. Was sind die
wesentlichen Erkenntnisse aus dieser wissenschaftlichen
Überprüfung?
5. Welche Auswirkungen haben diese auf die österreichische Lebensmittelpolitik?
6. Gibt es einen legislativen Handlungsbedarf?
Wenn ja, in welchen Bereichen? Wann werden Sie dies vorlegen?