3608/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.03.2002
ANFRAGE
Der Abgeordneten
Jarolim,
,Parnigoni
und
GenossInnen
an den
Bundesminister für Justiz
betreffend Kinderschänderringe in Österreich
Der Artikel “Das Netz der Kinderschänder"
in der Zeitschrift News 04/02, über den
Kinderhändlerring in Österreich,
Tschechien und Ungarn, der Buben an zahlungswillige
Freier vermittelt, der dieser Anfrage
beigelegt ist, hat Österreich erschüttert.
Ebenso die Aufdeckung des
Pädophilenringes in Bad Goisern 1997, der ein Netz sichtbar
machte, das sich über
ganz Österreich bis in die Nachbarländer und in höchste Kreise
erstreckt. Der am 4.3.2002 gesendete Beitrag
in “Thema" über diesen Kinderschänderring hat
nun zu Tage gebracht, dass sich die
Verurteilten wieder auf freiem Fuß befinden und weder
von sich aus Schuldeinsicht zeigen, noch von staatlicher Seite im Rahmen der
Bewährungshilfe oder einer
verpflichtenden Therapie darauf geachtet wird, dass sich diese
Verbrechen an den Kinderseelen nicht
fortsetzen.
Insbesondere hat einer der
Triebtäter in dem Interview angekündigt, er werde es künftig nur
mehr mit Buben “treiben, die hundertprozentig dicht halten". Die
Gefahr durch Tötung des
Kindes sein
“Dichthalten" zu gewährleisten hat einer der Täter im News
Interview als
Alternative vieler seiner
“Kollegen" bei drohender Aufdeckung genannt.
Die unterzeichnenden
Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang mit der Bitte um
Beantwortung an den
Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. Welche Schritte werden gegen die im News-Bericht
genannten und zitierten Personen
Ronald
F., Walter W., Reinhard K. und Wolfgang I. unternommen?
2. Welche Maßnahmen werden für die Opfer der Kinderschänderringe getroffen?
3. Wieviel Budget war/ist für Verbrechensopfer in den Jahren 2001/2002 vorhanden?
4. Welche Maßnahmen werden ergriffen um Kinder, Eltern und Betreuerinnen für
Missbrauch zu sensibilisieren und zum Selbstschutz zu erziehen?
5.
Ab welchem Alter und mit welchen Mitteln werden Kinder über
derartige Gefahren
aufgeklärt?
6. Warum werden Triebtäter in den österreichischen
Gefängnissen nicht flächendeckend
einer
Therapie schon in Haft zugeführt?
7. Wieviel Budget steht für die psychologische Betreuung solcher Täter zur Verfügung?
8. Wieviele Täter werden
zur Zeit nicht in einer regelmäßigen Therapie betreut (auch in
%)?
9. Wie häufig wird als Auflage nach der Entlassung eine Therapie auferlegt?
10. Gibt es eine
grenzüberschreitende Zusammenarbeit der österreichischen
Behörden und
Gerichte mit den
Nachbarstaaten im Zusammenhang mit Sextourismus und
Kindesmissbrauch?