3615/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und
Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend österreichische Vertretung bei der
UN-Konferenz "Financing for
Development" in Monterrey, Mexiko
Erstmals
in ihrer Geschichte führen die Vereinten Nationen vom 18. - 22. März
eine
eine Internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey,
Mexiko,
durch. Diese Konferenz bringt zum ersten Mal die Entwicklungsinstitutionen der
Vereinten Nationen und die großen Finanzinstitutionen wie Internationaler
Währungsfonds, Weltbank sowie die
Welthandelsorganisation \NTO an einen Tisch.
Bei dieser wichtigen Konferenz geht es darum,
die im Mai 1996 vom
Entwicklungsausschuss (DAC) der OECD formulierten und auf dem
Millenniumsgipfel der UN im September 2000 von
der gesamten
Staatengemeinschaft unterstützten Ziele auch tatsächlich zu
erreichen, nämlich den
Anteil der absolut Armen bis zum Jahr 2015 um
die Hälfte zu senken und bis zu
diesem Zeitpunkt auch weitere wesentliche
Fortschritte in Bezug auf eine soziale und
ökologisch nachhaltige Entwicklung zu erzielen.
Eingeladen
zu dieser Konferenz wurden die Staats- und Regierungschefs sowie die
zuständigen Ministerinnen. Angemeldet haben sich bereits 53 davon,
darunter US-
Präsident Bush, der englische Premierminister Blair, der spanische
Ministerpräsident
Aznar, der belgische Premierminister
Verhoefstadt, die Aussenminister Dänemarks
und Griechenlands, EU-Kommissionspräsident Prodi, EU-Kommissar Nielson,
die
Entwicklungsministerin Deutschlands usf.
Seitens
Österreichs wird diese Konferenz zwar auf Beamtenebene umsichtig
vorbereitet, allerdings soll kein einziges Mitglied der Bundesregierung daran
teilnehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Stimmt es, dass weder Sie als Bundeskanzler noch
der Finanzminister oder die
für Entwicklungspolitik zuständige Aussenministerin an der
UN-Konferenz
"Financing for Development" teilnehmen werden und wie begründen
Sie das?
2. Aus welchen VertreterInnen wird sich die
österreichische Delegation
zusammensetzen?
3. Welche Initiative wurden seitens Österreichs
in den Monterrey Consensus und im
Rahmen der Europäischen Union eingebracht hinsichtlich
- der Erreichung des 0,7%-Ziels für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit?
- einer Entschuldung der HIPCs und / oder LDCs?
- der Einführung eines fairen und
transparenten Schiedsverfahrens bei
Zahlungsschwierigkeiten von Schuldnerländern?
- einer unabhängigen Evaluierung der
Auswirkungen der WTO-Verträge auf Armut,
Umwelt, Gender und Ernährungssouveränität?
- der Einführung einer Besteuerung internationaler Devisentransaktionen?
ökologischer
und sozialer
Mindestanforderungen
für ausländische
Direktinvestitionen?
- Verhaltenskodizes für
multinationale Unternehmen zur Einhaltung sozialer und
ökologischer Kriterien?
- einer umfassenden Reform von IWF,
Weltbank und WTO und ihre Einbindung in
das UN-System?
4. Welche Maßnahmen wird die österreichische
Bundesregierung setzen, damit es
zur Umsetzung des in Monterrey zu beschließenden Consensus in
Österreich
kommt?