3622/J XXI.GP

Eingelangt am: 15.03.2002

                                anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl


und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend wiederholter Auskunftsverweigerung über Kontrollen, Probeziehungen,

Beanstandungen und Anzeigen im Rahmen der Futtermittelkontrolle in

landwirtschaftlichen Betrieben

Im Rahmen der BSE- und Antibiotikaskandale in Österreich wurden schwere
Kontrollmängel im Rahmen landwirtschaftlicher Betriebsmittel (Futtermittel) offenkundig.
Mitglieder des österreichischen Parlaments haben sowohl mündlich als auch schriftlich
mehrfach von Landwirtschaftsminister Molterer die Information über die jährlichen
Kontrollen, Probeziehungen, Beanstandungen und Anzeigen im Rahmen der
Futtermittelkontrolle bei Bauernhöfen in den 90er-Jahren verlangt. Der österreichische
Landwirtschaftsminister konnte oder wollte bis heute dem österreichischen Parlament keine
vollständige und ausreichende Beantwortung zur Verfügung stellen. So wies Minister
Molterer im Rahmen der Fragestunde am 1.2.2001 im Nationalrat darauf hin, dass auf Grund
der mittelbaren Bundesverwaltung die Vollziehung des Futtermittelgesetzes bei den Ländern
(Landeshauptleuten) liegt und aus diesem Grunde seitens des Landwirtschaftsministers keine
konkreten Angaben über die jährlichen Futtermittelkontrollen, Probeziehungen,
Beanstandungen etc. in landwirtschaftlichen Betrieben in den jeweiligen Bundesländern
gegeben werden könnte. (Beilage)

Besonders bemerkenswert ist diese Aussage des österreichischen Landwirtschaftsministers
vor dem Parlament im Zusammenhang mit den Ausführungen des Agrarlandesrates von
Niederösterreich, DI Josef Plank, der in der Beantwortung einer Anfrage seitens Abgeordneter
zum Niederösterreichischen Landtag betreffend jährlicher Futtermittelkontrollen in
bäuerlichen Betrieben in den 90er-Jahren auf die mittelbare Bundesverwaltung verweist und
ausführt, dass es sich daher “... also um keine Angelegenheiten der Landesvollziehung"
handelt, weshalb er den anfragenden Landtagsabgeordneten keine Auskunft geben könnte".
(Beilage)

Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang, dass laut Futtermittelgesetz die
Kontrolle von Futtermitteln auf Bauernhöfen im Wege der mittelbaren Bundesvollziehung
von den Landeshauptleuten durchzuführen ist.


Diese Auskunftsverweigerung sowohl durch den österreichischen Landwirtschaftsminister als
auch durch den niederösterreichischen Agrarlandesrat ist vor allem deshalb von besonderen
Brisanz, da der in Österreich allseits anerkannte BSE-Experte Prof. Budka erst in den letzten
Tagen und Wochen darauf hingewiesen hat, dass hinsichtlich weiterer BSE-Fälle in
Österreich ausschlaggebend sei, was etwa vor fünf bis sieben Jahren österreichischen Rindern
verfuttert wurde, ("Prionenforscher Budka befürchtet weitere BSE-Fälle in Österreich ";
“krankes Tier im Waldviertel wurde angeblich ausschließlich mit österreichischem
Futtermittel ernährt", APA 11.2.2002).

Auf Grund der bisher vollkommen unzulänglichen Beantwortung einerseits und andererseits
auf Grund der jüngsten Aussagen von Prof. Budka wird dem österreichischen
Landwirtschaftsminister nochmals die Gelegenheit gegeben umfassend und vollständig die
Öffentlichkeit und den österreichischen Nationalrat in dieser Angelegenheit zu informieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.      Wie viele Futtermittelkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben wurden seitens
des Landeshauptmanns in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1990 bis 2000
jährlich durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

2.      Nach welchen Vorgaben wurden diese durchgeführt?

3.      Wie viele Probeziehungen wurden in landwirtschaftlichen Betrieben (Bauernhöfe)
von den Landeshauptleuten in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1990 bis
2000 jährlich durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

4.      Nach welchen Vorgaben und Plänen wurden diese Probeziehungen durchgeführt?

5.      Wie viele davon wurden in einer Bundesanstalt untersucht?

6.      Wie viele Beanstandungen hat es dabei in diesen Jahren gegeben (Aufschlüsselung
auf Jahre und Bundesländer)?

7.      Auf Grund welcher rechtlichen Grundlagen erfolgten diese Beanstandungen (unter
Angaben der einzelnen Beanstandungsgründe)?

8.      In wie vielen Fällen und auf welcher gesetzlicher Grundlage erfolgten Anzeigen in
den Jahren 1990 bis 2000 (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

9.      Wie viele Verfahren davon wurden eingestellt?

10.    In wie vielen Fällen kam es zu Bestrafungen?


11.    In welcher Form und in welchem Umfang haben die Landeshauptmänner ihre
Tätigkeit des Vollzugs im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zu
dokumentieren und den zuständigen Bundesminister zu informieren?

12.    Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf, um umfassende Informations- und
Dokumentationsverpflichtungen von Vollziehungsmaßnahmen im Rahmen der
mittelbaren Bundesverwaltung gegenüber dem ressortzuständigen Minister
abzusichern?