3622/J XXI.GP
Eingelangt am: 15.03.2002
anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend wiederholter Auskunftsverweigerung über Kontrollen, Probeziehungen,
Beanstandungen und Anzeigen im Rahmen der Futtermittelkontrolle in
landwirtschaftlichen Betrieben
Im Rahmen der BSE-
und Antibiotikaskandale in Österreich wurden schwere
Kontrollmängel
im Rahmen landwirtschaftlicher Betriebsmittel (Futtermittel) offenkundig.
Mitglieder
des österreichischen Parlaments haben sowohl mündlich als auch
schriftlich
mehrfach
von Landwirtschaftsminister Molterer die Information über die
jährlichen
Kontrollen,
Probeziehungen, Beanstandungen und Anzeigen im Rahmen der
Futtermittelkontrolle
bei Bauernhöfen in den 90er-Jahren verlangt. Der österreichische
Landwirtschaftsminister konnte oder wollte bis heute dem österreichischen
Parlament keine
vollständige und ausreichende Beantwortung zur Verfügung stellen. So
wies Minister
Molterer im Rahmen der Fragestunde am 1.2.2001 im Nationalrat darauf hin, dass
auf Grund
der mittelbaren Bundesverwaltung die Vollziehung des Futtermittelgesetzes bei
den Ländern
(Landeshauptleuten)
liegt und aus diesem Grunde seitens des Landwirtschaftsministers keine
konkreten
Angaben über die jährlichen Futtermittelkontrollen, Probeziehungen,
Beanstandungen
etc. in landwirtschaftlichen Betrieben in den jeweiligen Bundesländern
gegeben
werden könnte. (Beilage)
Besonders
bemerkenswert ist diese Aussage des österreichischen
Landwirtschaftsministers
vor dem Parlament im Zusammenhang mit den Ausführungen des
Agrarlandesrates von
Niederösterreich,
DI Josef Plank, der in der Beantwortung einer Anfrage seitens Abgeordneter
zum
Niederösterreichischen Landtag betreffend jährlicher
Futtermittelkontrollen in
bäuerlichen
Betrieben in den 90er-Jahren auf die mittelbare Bundesverwaltung verweist und
ausführt,
dass es sich daher “... also um keine Angelegenheiten der
Landesvollziehung"
handelt,
weshalb er den anfragenden Landtagsabgeordneten keine Auskunft geben könnte".
(Beilage)
Nicht
unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang, dass laut
Futtermittelgesetz die
Kontrolle
von Futtermitteln auf Bauernhöfen im Wege der mittelbaren
Bundesvollziehung
von den
Landeshauptleuten durchzuführen ist.
Diese
Auskunftsverweigerung sowohl durch den österreichischen
Landwirtschaftsminister als
auch
durch den niederösterreichischen Agrarlandesrat ist vor allem deshalb von
besonderen
Brisanz,
da der in Österreich allseits anerkannte BSE-Experte Prof. Budka erst in
den letzten
Tagen
und Wochen darauf hingewiesen hat, dass hinsichtlich weiterer BSE-Fälle in
Österreich
ausschlaggebend sei, was etwa vor fünf bis sieben Jahren
österreichischen Rindern
verfuttert
wurde, ("Prionenforscher Budka befürchtet weitere BSE-Fälle
in Österreich ";
“krankes
Tier im Waldviertel wurde angeblich ausschließlich mit
österreichischem
Futtermittel
ernährt", APA 11.2.2002).
Auf Grund der bisher
vollkommen unzulänglichen Beantwortung einerseits und andererseits
auf
Grund der jüngsten Aussagen von Prof. Budka wird dem österreichischen
Landwirtschaftsminister nochmals die Gelegenheit gegeben umfassend und
vollständig die
Öffentlichkeit
und den österreichischen Nationalrat in dieser Angelegenheit zu
informieren.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Futtermittelkontrollen in
landwirtschaftlichen Betrieben wurden seitens
des
Landeshauptmanns in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1990 bis
2000
jährlich
durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
2. Nach welchen Vorgaben wurden diese durchgeführt?
3.
Wie viele Probeziehungen wurden in landwirtschaftlichen Betrieben
(Bauernhöfe)
von den
Landeshauptleuten in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1990 bis
2000
jährlich durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
4. Nach welchen Vorgaben und Plänen wurden diese Probeziehungen durchgeführt?
5. Wie viele davon wurden in einer Bundesanstalt untersucht?
6.
Wie viele Beanstandungen hat es dabei in diesen Jahren gegeben
(Aufschlüsselung
auf
Jahre und Bundesländer)?
7.
Auf Grund welcher rechtlichen Grundlagen erfolgten diese Beanstandungen (unter
Angaben
der einzelnen Beanstandungsgründe)?
8.
In wie vielen Fällen und auf welcher gesetzlicher Grundlage erfolgten
Anzeigen in
den
Jahren 1990 bis 2000 (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
9. Wie viele Verfahren davon wurden eingestellt?
10. In wie vielen Fällen kam es zu Bestrafungen?
11. In welcher Form und in welchem Umfang haben die
Landeshauptmänner ihre
Tätigkeit
des Vollzugs im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zu
dokumentieren
und den zuständigen Bundesminister zu informieren?
12. Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf, um
umfassende Informations- und
Dokumentationsverpflichtungen
von Vollziehungsmaßnahmen im Rahmen der
mittelbaren
Bundesverwaltung gegenüber dem ressortzuständigen Minister
abzusichern?