3623/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.03.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Abdel Moneim Jebara
Rund um den irakischen
Saddam- und Haider-Freund Jebara tauchen immer neue
Fragen
auf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Innenminister folgende
ANFRAGE:
1. Am
3.7.1990 stellte das österreichische Generalkonsulat in München
Jebara
einen Einreisesichtvermerk aus. Was ist dem BMI vom österreichischen
Generalkonsulat in
München über die Verurteilung von Jebara durch das LG
München mitgeteilt worden?
2. Wann erfolgte diese Mitteilung?
3.
Hat das Generalkonsulat das BMI über Jebaras Mitwirkung an der
Organisierung
terroristischer
Aktivitäten informiert?
4. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
5. Warum wurde Jebara die Einreise nach Österreich erlaubt?
6.
Haben deutsche Behörden das BMI vor Jebaras Einreise über seine
Person
informiert?
7. Haben sich deutsche Behörden für die Einreise Jebaras verwendet?
8. Hat sich Klaus Kinkel dafür verwendet?
9. Verfügt das BMI über Hinweise über Jebaras Verbindungen zum BND?
10. Gab es im BMI Akten über die
Umstände der Einreise Jebaras 1990?
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.Wenn ja, wo sind diese Akten verblieben?
12. Gibt es Hinweise, dass der BND für die Einreise Jebaras interveniert hat ?
13. Wenn ja, welche ?
14. Gibt es im Zusammenhang
mit Jebara Hinweise auf Akten des BMI, die derzeit
nicht auffindbar sind ?
15. Wegen welcher Verbrechen wurde Jebara in München verurteilt ?
16. Warum hat die BH St.
Veit a.d. Glan ein Aufenthaltsverbot gegen Jebara verhängt
?
17. Laut der Antwort auf die
parlamentarische Anfrage Nr. 1794/J der Abg. Öllinger
und Freundinnen hat das BMI der Sicherheitsdirektion des Landes Kärnten in
diesem Zusammenhang zweimal die Weisung auf Verhängung eines
Aufenthaltsverbots erteilt. Wie lautet der
wörtliche Inhalt dieser Weisungen ?
18. Im Gegensatz zur BH St.
Veit a.d. Glan hat die SD Kärnten die Weisung ignoriert.
Mit welcher Begründung ?
19. Wer hat für Jebara erfolgreich interveniert ?
20. War die weisungswidrige
Aufhebung des Aufenthaltsverbots durch die SD
Kärnten am 17.5.1992 rechtswidrig ?
21. Welchen Delikts macht
sich ein Beamter durch Nichtbefolgung einer Weisung
schuldig ?
22. Welche Schritte hat das
BMI aus diesem Grund gegen den SD für Kärnten
eingeleitet ?
23. Im Jahre 1991 versuchte
Jebara einen gestohlenen Euroscheck in der Höhe von
DM 90300.- einzulösen. Warum wurde das
Verfahren gegen ihn eingestellt ?
24. Verfügt das BMI
über Quelleninformationen, die Kontakte zwischen Jebara und
Jörg Haider belegen ?
25. Wenn ja, warum
untersucht das BMI die Verbindungen zwischen Jebara und
Haider ?
26. Welche Kontakte und
Beziehungen zwischen Haider und Jebara sind dem BMI
bekannt ?
27. Verfügt das BMI über eine Quelle im Umfeld von Jebara ?
28. Verfügt das BMI
über Quellen, die einen direkten Zugang Jebaras zu Saddam
Hussein belegen ?
29. Die Hypo-Alpe-Adria-Bank spielt bei freiheitlichen Geschäften aller Art eine
Schlüsselrolle. Verfügt das BMI über Informationen, nach denen auf einem Konto,
das ihm gehört, mehrere höhere Geldbeträge
aus dem Ausland eingegangen sind
?
30. Verfügt das BMI
über Hinweise, dass diese Gelder aus Rüstungsgeschäften
stammen ?
31. Aus welchen Ländern stammen diese Geldbeträge ?
32. Werden Sie verhindern,
dass ein einschlägig vorbestrafter Waffenschieber,
Rechtsextremist und Saddam/Haider-Freund die österreichische
Staatsbürgerschaft erhält ?