364/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Gewerblicher Verleih von Schiausrüstung / Schibindungs -

Sicherheitserhebungen / Konsequenzen Tourismus

 

Es boomt in Österreichs Schiregionen zunehmend der Verleih von Schiausrüstungen:

Inländische wie ausländische Schiurlauber (z.B. Pauschalreisende) nehmen aus

Kostengründen zunehmend derartige Leihangebote im Sportfachhandel, beim gewerblichen

Skiverleih oder von Tourismusbetrieben in Anspruch. Rund zwei Millionen ÖsterreicherInnen

fahren Schi, etwa 20.000 verunglücken dabei jedes Jahr beim Wintersport Nr.1,

einschließlich ausländischer Schifahrer sogar rund 80.000 Personen.

 

Unausgereifte Grundtechniken (Fehleinschätzung des eigenen Könnens), Unkenntnis der

Pistenregeln sowie mangelhafte Ausrüstung bzw. untaugliche, fehlerhaft oder falsch

eingestellte Schibindungen sind die Hauptgründe für diese Schiunfälle. Dies hat bereits eine

Studie von „Sicher Leben“ im Jahr 1997 aufgezeigt. Bei 46 % der Schiunfälle öffnet die

Bindung nicht, bei 10 % löst sich der Schi zu früh. Bei falscher Bindungseinstellung riskieren

Schifahrer Verletzungen um ein Drittel mehr als bei fachgerechter elektronischer Einstellung.

Einstellen nach einer Gewichtstabelle ist zu wenig. Sicherheit schafft nur ein elektronischer

Einstellcomputer, der den individuell richtigen Wert exakt angibt.

 

Aus diesem Grund hat die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg mit dem Verein

„Freizeit + Sport Club Union Salzburg“ bereits im Jänner 1999 eine Sicherheitserhebung bei

40 gewerblichen Betrieben (inkl. Sportfachhandel) durchgeführt, die Schiausrüstungen

verleihen (Skisaison 1998/1999): Das damalige Ergebnis war besorgniserregend: Bei der

Sicherheitsbewertung fielen damals mehr als 50 % glatt durch!

 

Zahlreiche Beschwerden über den schlechten Zustand von Leihschi waren ebenfalls im Jahr

1999 der Anlass für einen Gemeinschaftstest europäischer Verbraucherorganisationen unter

Teilnahme des VKI mit finanzieller Unterstützung der EU - Kommission (Skisaison

1998/1999). Das Ergebnis war alarmierend: Die Leih - Ausrüstungen wiesen gefährliche

Mängel auf. In Österreich war nur jede zweite Bindung richtig eingestellt, europaweit gar nur

eine von drei. In 35 von 72 österreichischen Geschäften, also in jedem zweiten Fall, zeigten

sich Mängel, die ein hohes Sicherheitsrisiko für den Schifahrer bedeuten. Dadurch sind aber

Verletzungen vorprogrammiert.

Diese Sicherheitserhebung wurde bei 50 Betrieben durch die Kammer für Arbeiter und

Angestellte für Salzburg zu Beginn der Skisaison 1999 mit folgenden Ergebnissen neuerlich

durchgeführt: 26 % der getesteten Betriebe wiesen noch immer eine nicht zufriedenstellende

Bindungseinstellung auf. Bei 13 Betrieben war überdies der Pflegezustand der Skier

inazkeptabel.

Darüber hinaus werden kaum Versicherungen (Haftpflicht - , Unfall -  sowie

Diebstahlversicherung) beim Verleih angeboten. Die Bedingungen in den Verleihverträgen

sind überdies teilweise gesetzwidrig (z.B. genereller Haftungsausschluss).

 

Nicht erfaßt wurden bei diesem Test die Skiausrüstungen die vn Tourismusbetrieben/Hotels

z.B. im Rahmen eines Pauschalurlaubes an Urlauberinnen (Gruppenverleih) verliehen

wurden. Hier dürften noch größere Probleme zu befürchten sein (Altbestand, schlechte

Wartung, keine elektronsiche Bindungseinstellung etc.)

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende Anfrage:

 

 

 

1. Welche Maßnahmen und Konsequenzen gegenüber Sportfachhandel, gewerblichen

     Schiverleihern sowie Tourismusbetrieben (die Schiausrüstungen verleihen), werden

     Sie zur Hebung der Sicherheit auf Österreichs Schipisten sowie zum Schutz der

     KonsumentInnen vorschlagen?

 

2. Werden Sie eine Verordnung nach § 69 Gewerbeordnung vorlegen, in der

     beispielsweise Vorschriften für gewerbliche Verleihbetriebe, Sportfachhandel und

     Tourismusbetriebe hinsichtlich Betriebseinrichtung, Ausrüstungs, Ausstattung und

     elektronischem Prüfgerät sowie ein verbindlicher Versicherungsabschluss verbindlich

     wie auch bestimmte Ausbildungsvorschriften für MitarbeiterInnen z.B.

     vorgeschrieben werden?

 

3. Wenn nein, welche sonstigen Maßnahmen (z.B. Empfehlungen) schlagen sie

     gegenüber Sportartikelfachhandel, gewerblichen Skiverleihern und

     Tourismusbetriebe (z.B. Hotels) vor?