364/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Gewerblicher Verleih von Schiausrüstung / Schibindungs -
Sicherheitserhebungen / Konsequenzen Tourismus
Es boomt in Österreichs Schiregionen zunehmend der Verleih von Schiausrüstungen:
Inländische wie ausländische Schiurlauber (z.B. Pauschalreisende) nehmen aus
Kostengründen zunehmend derartige Leihangebote im Sportfachhandel, beim gewerblichen
Skiverleih oder von Tourismusbetrieben in Anspruch. Rund zwei Millionen ÖsterreicherInnen
fahren Schi, etwa 20.000 verunglücken dabei jedes Jahr beim Wintersport Nr.1,
einschließlich ausländischer Schifahrer sogar rund 80.000 Personen.
Unausgereifte Grundtechniken (Fehleinschätzung des eigenen Könnens), Unkenntnis der
Pistenregeln sowie mangelhafte Ausrüstung bzw. untaugliche, fehlerhaft oder falsch
eingestellte Schibindungen sind die Hauptgründe für diese Schiunfälle. Dies hat bereits eine
Studie von „Sicher Leben“ im Jahr 1997 aufgezeigt. Bei 46 % der Schiunfälle öffnet die
Bindung nicht, bei 10 % löst sich der Schi zu früh. Bei falscher Bindungseinstellung riskieren
Schifahrer Verletzungen um ein Drittel mehr als bei fachgerechter elektronischer Einstellung.
Einstellen nach einer Gewichtstabelle ist zu wenig. Sicherheit schafft nur ein elektronischer
Einstellcomputer, der den individuell richtigen Wert exakt angibt.
Aus diesem Grund hat die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg mit dem Verein
„Freizeit + Sport Club Union Salzburg“ bereits im Jänner 1999 eine Sicherheitserhebung bei
40 gewerblichen Betrieben (inkl. Sportfachhandel) durchgeführt, die Schiausrüstungen
verleihen (Skisaison 1998/1999): Das damalige Ergebnis war besorgniserregend: Bei der
Sicherheitsbewertung fielen damals mehr als 50 % glatt durch!
Zahlreiche Beschwerden über den schlechten Zustand von Leihschi waren ebenfalls im Jahr
1999 der Anlass für einen Gemeinschaftstest europäischer Verbraucherorganisationen unter
Teilnahme des VKI mit finanzieller Unterstützung der EU - Kommission (Skisaison
1998/1999). Das Ergebnis war alarmierend: Die Leih - Ausrüstungen wiesen gefährliche
Mängel auf. In Österreich war nur jede zweite Bindung richtig eingestellt, europaweit gar nur
eine von drei. In 35 von 72 österreichischen Geschäften, also in jedem zweiten Fall, zeigten
sich Mängel, die ein hohes Sicherheitsrisiko für den Schifahrer bedeuten. Dadurch sind aber
Verletzungen vorprogrammiert.
Diese Sicherheitserhebung wurde bei 50 Betrieben durch die Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Salzburg zu Beginn der Skisaison 1999 mit folgenden Ergebnissen neuerlich
durchgeführt: 26 % der getesteten Betriebe wiesen noch immer eine nicht zufriedenstellende
Bindungseinstellung auf. Bei 13 Betrieben war überdies der Pflegezustand der Skier
inazkeptabel.
Darüber hinaus werden kaum Versicherungen (Haftpflicht - , Unfall - sowie
Diebstahlversicherung) beim Verleih angeboten. Die Bedingungen in den Verleihverträgen
sind überdies teilweise gesetzwidrig (z.B. genereller Haftungsausschluss).
Nicht erfaßt wurden bei diesem Test die Skiausrüstungen die vn Tourismusbetrieben/Hotels
z.B. im Rahmen eines Pauschalurlaubes an Urlauberinnen (Gruppenverleih) verliehen
wurden. Hier dürften noch größere Probleme zu befürchten sein (Altbestand, schlechte
Wartung, keine elektronsiche Bindungseinstellung etc.)
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende Anfrage:
1. Welche Maßnahmen und Konsequenzen gegenüber Sportfachhandel, gewerblichen
Schiverleihern sowie Tourismusbetrieben (die Schiausrüstungen verleihen), werden
Sie zur Hebung der Sicherheit auf Österreichs Schipisten sowie zum Schutz der
KonsumentInnen vorschlagen?
2. Werden Sie eine Verordnung nach § 69 Gewerbeordnung vorlegen, in der
beispielsweise Vorschriften für gewerbliche Verleihbetriebe, Sportfachhandel und
Tourismusbetriebe hinsichtlich Betriebseinrichtung, Ausrüstungs, Ausstattung und
elektronischem Prüfgerät sowie ein verbindlicher Versicherungsabschluss verbindlich
wie auch bestimmte Ausbildungsvorschriften für MitarbeiterInnen z.B.
vorgeschrieben werden?
3. Wenn nein, welche sonstigen Maßnahmen (z.B. Empfehlungen) schlagen sie
gegenüber Sportartikelfachhandel, gewerblichen Skiverleihern und
Tourismusbetriebe (z.B. Hotels) vor?