3648/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Förderung des
österreichischen Pennälerrings und weitere Förderungen
nach dem Bundesjugendförderungsgesetzes / Anfragebeantwortung 3074/AB
XXI.GP
Die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten
Brosz, Freundinnen und Freunde
betreffend Basisförderung nach dem
Bundesjugendförderungsgesetz für den
österreichischen Pennälerring, Nr. 3082/J ist inhaltlich
unbefriedigend, weil offenbar
trotz nachgewiesener deutschnationaler Aktivitäten des ÖPR weiterhin
an
Förderungen gedacht ist.
Hinsichtlich der
beigelegten Förderungsliste, die zwar zeigt, an welche
Organisationen Fördermittel vergeben
wurden, aber keinen Aufschluss über die Art
der Projekte gibt, ergibt sich einiger Aufklärungsbedarf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welches
sind im Detail jene 8 Projekte für die der Österreichische
Pennälerring
Förderungen erhalten hat? Bitte auch um Bekanntgabe der jeweiligen
Förderungshöhe.
2. Wurden
im Rahmen der ÖPR-Förderungen auch Projekte gefördert, die von
Mitgliedsorganisationen des ÖPR durchgeführt wurden? Wenn ja, welche?
3. Welche
Veranstaltungen des ÖPR, bei denen FPÖ-Politiker eingeladen waren,
wurden gefördert? Bitte um Bekanntgabe der jeweiligen
Förderhöhe.
4. Wird die Arbeitstagung des ÖPR
von 18. - 20. Mai 2002 in Ferlach Mittel aus
der Bundes-Jugendförderung erhalten? Wenn
ja, in welcher Höhe?
5. Im Rahmen eines am 12.3.2002 auf FM4
erschienenen Beitrags meinten Sie
sinngemäß, es könnten nicht nur kommunistische Projekte
gefördert werden.
Welche kommunistischen Projekte wurden im Jahr 2001 gefördert?
6.
In der Anfragebeantwortung 3074/AB meinten Sie, dass bei der Gewährung
von Förderungen von den Statuten
ausgegangen wird und eine weitere Prüfung
der Vereinstätigkeit entfalle. Diese
Aussage ist deshalb höchst problematisch,
weil die Zielsetzungen des
Bundes-Jugendförderungsgesetzes so nicht
garantiert werden können. Im Hinblick auf Projektförderungen ist sie
mit
Sicherheit auch unrichtig, weil die konkreten Projekte als
förderungswürdig
eingestuft werden müssen.
Werden Sie weiterhin Projekte fördern,
wenn die jeweiligen Förderungswerber
wie der ÖPR andere Aktivitäten setzen, die den Zielsetzungen des
Bundes-
Jugendförderungsgesetzes eindeutig widersprechen?
7. Zu folgenden Förderungen erbitten wir Auskunft über Art und Anzahl der
geförderten Projekte, die Höhe der
jeweiligen Förderung, sowie Bekanntgabe
nach welcher Bestimmung des Bundesjugendförderungsgesetzes das jeweilige
Projekt gefördert wurde (Nennung des Paragrafen):
a) Amt der Kärntner Landesregierung
b) Andrea Csery
c) Bund der österreichischen Trachten- und Heimatverbände
d) Bundesarbeitgemeinschaft "österreichischer Volkstanz"
e) Care & Fun
f) Copart -Verein kreativer Exekutivbeamter
g) Dr. Gapp
h) Elternverein BG Tanzenberg
i) Förderungsverein des Kulturkreises Deutschlandsberg
j) Gemeinde Wernberg
k) Initiative zur Förderung der Gurker Jugend
I) Initiative zur Förderung der Jugendaktivitäten in der Gemeinde
Pörtschach
m) Josef
Wieser
n) Jugend
für eine geeinte Welt Verein
o) Jugendreferat
der Marktgemeinde St. Leonhard am Forst
p)
Kärntner Landsmannschaft
q) Kindervolkstanzgruppe
Klagenfurt
r)
Kulturverein Theaterzentrum Deutschlandsberg
s)
Stadt Krems
t) Sudetendeutsche
Jugend Österreichs
u)
Tamara Gaggl
v) Verein
der Freunde der Jugend NÖ
w) Verein
Kärntner Jugend
8. Ist die Gemeinnützigkeit Voraussetzung für eine Förderung?
9.
Können privatwirtschaftlich geführte Firmen um eine Förderung
ansuchen?
Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen?
Wenn nein, weshalb hat die Austria Ski VeranstaltungsGesmbH eine
Förderung erhalten?
10. Zur
Förderung der Austria Ski VeranstaltungsGesmbH bitten wir um Auskunft
über Art und Anzahl von Projekten, die Höhe der jeweiligen
Förderung, sowie
Bekanntgabe nach welcher Bestimmung des Bundesjugendförderungsgesetzes
das jeweilige Projekt gefördert wurde (Nennung des Paragrafen)
11.
Für welche Art und Anzahl von Projekten hat der Verein Jugend>lnfo BMSG
Förderungen erhalten?
12.
Ist es richtig, dass der Verein Jugend>lnfo BMSG Arbeiten ausführt, die
aus
dem Tätigkeitsbereich des BMSG ausgelagert wurden?
13.
Wenn ja, wie ist es möglich, dass für Aufgaben des Ministeriums
Mittel aus der
Bundesjugendförderung verwendet werden?
14.
Auf welche Bestimmung des Bundesjugendförderungsgesetzes stützt sich
die
Förderung des Verein Jugend>lnfo BMSG? Bitte um Nennung des Paragrafen.
15.
Wie erfolgt der Nachweis von Mitgliedern bezüglich des §6
(Basisförderung)
des Bundesjugendförderungsgesetzes bei verbandlich organisierten
Jugendorganisationen?
Müssen die
Organisationen Mitgliederlisten vorlegen?
Wer gilt als Mitglied?
16. Wie erfolgt der Nachweis von Mitgliedern bezüglich des §7 Abs. 2 des
Bundesjugendförderungsgesetzes
bei parteipolitischen Jugendorganisationen?
Müssen die Organisationen Mitgliederlisten vorlegen?
Wer gilt als Mitglied?
17.
Welche Projekte wurden vom RFJ im Jahr 2001 eingereicht? Bitte auch um
Bekanntgabe der jeweiligen
Projektkosten.
18.
Welche Förderanträge wurden im Jahr 2001 abgelehnt? Bitte um
Bekanntgabe
welcher Art die Projekte und wer die Betreiber waren.
19.
Bei welchen der im Jahr 2001 geförderten Projekte erfolgte die
Förderung nicht
in der beantragten Höhe? Bitte geben Sie bei diesen Projekten die
beantrage
Höhe der Förderung bekannt.