3648/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Förderung des österreichischen Pennälerrings und weitere Förderungen
nach dem Bundesjugendförderungsgesetzes / Anfragebeantwortung 3074/AB
XXI.GP

Die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
betreffend Basisförderung nach dem Bundesjugendförderungsgesetz für den
österreichischen Pennälerring, Nr. 3082/J ist inhaltlich unbefriedigend, weil offenbar
trotz nachgewiesener deutschnationaler Aktivitäten des ÖPR weiterhin an
Förderungen gedacht ist.

Hinsichtlich der beigelegten Förderungsliste, die zwar zeigt, an welche
Organisationen Fördermittel vergeben wurden, aber keinen Aufschluss über die Art
der Projekte gibt, ergibt sich einiger Aufklärungsbedarf.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Welches sind im Detail jene 8 Projekte für die der Österreichische Pennälerring
Förderungen erhalten hat? Bitte auch um Bekanntgabe der jeweiligen
Förderungshöhe.

2.       Wurden im Rahmen der ÖPR-Förderungen auch Projekte gefördert, die von
Mitgliedsorganisationen des ÖPR durchgeführt wurden? Wenn ja, welche?

3.     Welche Veranstaltungen des ÖPR, bei denen FPÖ-Politiker eingeladen waren,
wurden gefördert? Bitte um Bekanntgabe der jeweiligen Förderhöhe.

4.    Wird die Arbeitstagung des ÖPR von 18. - 20. Mai 2002 in Ferlach Mittel aus
der Bundes-Jugendförderung erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe?

5.    Im Rahmen eines am 12.3.2002 auf FM4 erschienenen Beitrags meinten Sie
sinngemäß, es könnten nicht nur kommunistische Projekte gefördert werden.
Welche kommunistischen Projekte wurden im Jahr 2001 gefördert?

6.      In der Anfragebeantwortung 3074/AB meinten Sie, dass bei der Gewährung
von Förderungen von den Statuten ausgegangen wird und eine weitere Prüfung
der Vereinstätigkeit entfalle. Diese Aussage ist deshalb höchst problematisch,


weil die Zielsetzungen des Bundes-Jugendförderungsgesetzes so nicht
garantiert werden können. Im Hinblick auf Projektförderungen ist sie mit
Sicherheit auch unrichtig, weil die konkreten Projekte als förderungswürdig
eingestuft werden müssen.

Werden Sie weiterhin Projekte fördern, wenn die jeweiligen Förderungswerber
wie der ÖPR andere Aktivitäten setzen, die den Zielsetzungen des Bundes-
Jugendförderungsgesetzes eindeutig widersprechen?

7.     Zu folgenden Förderungen erbitten wir Auskunft über Art und Anzahl der

geförderten Projekte, die Höhe der jeweiligen Förderung, sowie Bekanntgabe
nach welcher Bestimmung des Bundesjugendförderungsgesetzes das jeweilige
Projekt gefördert wurde (Nennung des Paragrafen):

a)                Amt der Kärntner Landesregierung

b)                Andrea Csery

c)                Bund der österreichischen Trachten- und Heimatverbände

d)                Bundesarbeitgemeinschaft "österreichischer Volkstanz"

e)                Care & Fun

f)                 Copart -Verein kreativer Exekutivbeamter

g)                Dr. Gapp

h)                Elternverein BG Tanzenberg

i)                 Förderungsverein des Kulturkreises Deutschlandsberg

j)                  Gemeinde Wernberg

k)                Initiative zur Förderung der Gurker Jugend

I)                 Initiative zur Förderung der Jugendaktivitäten in der Gemeinde

Pörtschach

m)               Josef Wieser
n)               Jugend für eine geeinte Welt Verein
o)                 Jugendreferat der Marktgemeinde St. Leonhard am Forst
p)                Kärntner Landsmannschaft
q)                Kindervolkstanzgruppe Klagenfurt
r)                 Kulturverein Theaterzentrum Deutschlandsberg
s)                 Stadt Krems

t)                 Sudetendeutsche Jugend Österreichs
u)                 Tamara Gaggl
v)                 Verein der Freunde der Jugend NÖ
w)                 Verein Kärntner Jugend

8.      Ist die Gemeinnützigkeit Voraussetzung für eine Förderung?

9.      Können privatwirtschaftlich geführte Firmen um eine Förderung ansuchen?
Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen?
Wenn nein, weshalb hat die Austria Ski VeranstaltungsGesmbH eine
Förderung erhalten?

10.   Zur Förderung der Austria Ski VeranstaltungsGesmbH bitten wir um Auskunft
über Art und Anzahl von Projekten, die Höhe der jeweiligen Förderung, sowie
Bekanntgabe nach welcher Bestimmung des Bundesjugendförderungsgesetzes
das jeweilige Projekt gefördert wurde (Nennung des Paragrafen)

11.    Für welche Art und Anzahl von Projekten hat der Verein Jugend>lnfo BMSG
Förderungen erhalten?


12.    Ist es richtig, dass der Verein Jugend>lnfo BMSG Arbeiten ausführt, die aus
dem Tätigkeitsbereich des BMSG ausgelagert wurden?

13.   Wenn ja, wie ist es möglich, dass für Aufgaben des Ministeriums Mittel aus der
Bundesjugendförderung verwendet werden?

14.   Auf welche Bestimmung des Bundesjugendförderungsgesetzes stützt sich die
Förderung des Verein Jugend>lnfo BMSG? Bitte um Nennung des Paragrafen.

15.   Wie erfolgt der Nachweis von Mitgliedern bezüglich des §6 (Basisförderung)
des Bundesjugendförderungsgesetzes bei verbandlich organisierten
Jugendorganisationen?

Müssen die Organisationen Mitgliederlisten vorlegen?
Wer gilt als Mitglied?

16.   Wie erfolgt der Nachweis von Mitgliedern bezüglich des §7 Abs. 2 des

Bundesjugendförderungsgesetzes bei parteipolitischen Jugendorganisationen?
Müssen die Organisationen Mitgliederlisten vorlegen?
Wer gilt als Mitglied?

17.   Welche Projekte wurden vom RFJ im Jahr 2001 eingereicht? Bitte auch um
Bekanntgabe der jeweiligen Projektkosten.

18.   Welche Förderanträge wurden im Jahr 2001 abgelehnt? Bitte um Bekanntgabe
welcher Art die Projekte und wer die Betreiber waren.

19.   Bei welchen der im Jahr 2001 geförderten Projekte erfolgte die Förderung nicht
in der beantragten Höhe? Bitte geben Sie bei diesen Projekten die beantrage
Höhe der Förderung bekannt.