3650/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend quartier21


Die Museumsquartier Errichtungs- und BetriebsgesellschaftmbH (MQEBG) hat am
22.3.2001 öffentlich ein Konzept für das Quartier21 präsentiert und in Folge die
freien Flächen zur Bewerbung bis 17.4.2001 ausgeschrieben. Die Bekanntgabe der
Auswahl zur Empfehlung durch das Netzwerk21 erfolgte fünf Monate später, am
11.9.2001. Da die Frage der Nutzung des Quartier 21 mehrmals Gegenstand
Berichterstattung war und der Eindruck von heftigen Konflikten entstanden ist,
erscheint es notwendig , größtmögliche Transparenz betreffend Ausschreibung und
Nutzung des Quartier 21 zu garantieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

Ausschreibung des Quartier 21

1. Welche der zur Besiedelung empfohlenen und ausgewählten NutzerInnen für das
Quartier21 haben sich fristgerecht entsprechend den Ausschreibungebedingungen
schriftlich beworben?

2. Welche der zur Besiedelung empfohlenen und ausgewählten NutzerInnen für das
Quartier21 haben sich nach Ablauf der Frist beworben und wurden trotzdem zur
Auswahl empfohlen?

3. Welche der zur Besiedelung empfohlenen und ausgewählten NutzerInnen für das
Quartier21 wurden von Mitgliedern des Netzwerk21 eingeladen und zu welchen
Zeitpunkt?

4. Liegen von den von den Mitgliedern des Netzwerk21 ausgewählten NutzerInnen
schriftliche Bewerbungen vor und wann datieren diese?

5. Hatten die BewerberInnen, die sich termingerecht beworben haben, die
Möglichkeit, ihr Konzept nachzubessern bzw. zu verändern?

6. Warum wurde für die Bewerbungsphase ein Zeitraum von nur vier Wochen
gewährt, während für die Phase zur Auswahl der Empfehlung ein Zeitraum von 5
Monaten in Anspruch genommen wurde?

7. Wie ist es möglich, dass selbst nach Bekanntgabe der vom Netzwerk21
empfohlenen NutzerInnen, Änderungen an ebendieser NutzerInnen-Liste
stattgefunden haben?

8. Warum scheint der am 11.9.2001 empfohlene Z-Raum (MQ-Presseaussendung
"Quartier 21 - Erste Beiratsempfehlung") in einer Liste vom 5.11.2001 (Pressemappe


"quartier21 im MuseumsQuartier Wien", Vorschlag der Geschäftsführung der
MQEBG zur Erstbesiedlung) nicht mehr auf?

9. Wie sah das Bewerbungsverfahren der "Institution fünfhaus" aus, das in der
aktuellen Liste der projektierten Kulturanbieter des quartier21 aufscheint (MQ-
Website, Stand 10.3.2001), zuvor aber niemals (weder in der vom Netzwerk21 zur
Besiedelung empfohlenen NutzerInnen-Liste vom 11.9.2001 noch in der
Pressemappe “quartier21 im MuseumsQuartierWien" vom 5.11.2001) Erwähnung
fand?

10. Gibt es Fälle, in denen die MQEBG auf fristgerechte Bewerbungen bis heute
nicht geantwortet hat? Wenn ja, mit welchem Grund?

11. Wann beabsichtigen Sie, diese Ausschreibung nach für alle Interessierten
gleichen und öffentlich bekannt gegebenen Bedingungen zu wiederholen?

12. Warum wurde sämtliche Missstände in diesem Zusammenhang bis heute
toleriert?

Nutzungsbedingungen des quartier21:

13. Warum wurden den Interessierten zum Zeitpunkt der Ausschreibung keine
Entscheidungsgrundlagen wie Nutzungsbedingungen (Betriebskosten,
Kündigungsfristen, Nebenräume,...) zur Verfügung gestellt?

14. Auf welcher konkreten Grundlage wurden die "konkreten Vertragsverhandlungen"
geführt, wie es in einer Presseaussendung der Beratungsgruppe Netzwerk21 am
11.9.2001 empfohlen wurde?

15. Gibt es Musterverträge zwischen der MQEBG und den kulturelle NutzerInnen?
Wie sehen diese im Detail aus und worin unterscheiden sie sich - abgesehen von
Quadratmeteranzahl, Lage und Mietpreis?

16. Wann wurden die empfohlenen NutzerInnen erstmals mit Mietverträgen
konfrontiert?

17. Wenn dies zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschah, wodurch begründet sich
dieser Zustand?

18. Gibt es MieterInnen, die noch immer keinen Mietvertrag zur Unterzeichnung
vorgelegt bekommen haben?

19. Wenn ja, welche?

20. Welcher Verhandlungsspielraum wird den zukünftigen Q21-Nutzerlnnen in
Hinblick auf die von der Museumsquartier Errichtungs- und Betriebsgesellschaft
vorgeschriebenen Nutzungsbedingungen eingeräumt?

21. Welche rechtliche Beratung wird den Q21-Nutzerlnnen zur Verfügung gestellt,
wie wird sie finanziert und wie wird verhindert, dass die MQEBG ihr Vorschlagsrecht
in Hinblick auf die Nutzungsbedingungen missbraucht?

22. Nach welchen Kriterien werden q21-lnteressentlnnen "gesondert verhandelbaren
Konditionen" (q21-Informationsflyer zur Ausschreibung) gewährt, sofern sie nicht das
Artist-in-Residence-Programm betreffen, das mit dieser Ausschreibung nichts zu tun
hatte?

23. Warum wurde der Hinweis auf jene gesondert verhandelbaren Konditionen nicht
in allen Annoncen angeführt?

24. Gibt es Regelungen oder Richtlinien für die q21-Nutzerlnnen über die äußere
Erscheinungsform im bzw. als Quartier 21? Inwieweit ist ein gemeinsamer
Werbeauftritt vorgesehen? Wie sieht das Marketingkonzept aus?


25. Welche Vorgehensweise ist in Hinblick auf Sponsoring einzelner Quartier21-
Nutzerlnnen vorgesehen, wenn die Kontaktanbahnung über die MQEBG
stattgefunden hat?

26. Welche Vorgehensweise ist in Hinblick auf Sponsoring-Beteiligung der MQEBG
bzw. des Quartier21 vorgesehen, wenn die Kontaktanbahnung hierfür über eine der
diversen quartier21 -NutzerInnen stattgefunden hat?

27. Wie ist die finanzielle Beteiligung der NutzerInnen an Sponsoring-Gewinnen
durch die von ihnen repräsentierten Plattformen?

28. Wie sieht die finanzielle Beteiligung der jeweiligen Plattformen bei Sponsoring-
Erträgen der einzelnen NutzerInnen aus?

29. Inwieweit wurde die Subventionsabhängigkeit nicht-kommerzieller NutzerInnen
des Quartier21 bei Entscheidungsprozessen über die Zusage zur Besiedelung
berücksichtigt?

30. Warum wurde im Strukturkonzept vom 22.3.2001 von den BewerberInnen eine
Subventionszusage gefordert, wenn diese zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht
erbracht werden konnte?

31. Wie wollen Sie verhindern, dass interne Entscheidungsmechanismen von Bund
oder Stadt Wien durch die Auswahl der NutzerInnen der Entwicklungs- und
Beratungsgruppe unberührt bleiben, wenn zu den Sitzungen des Netzwerk21 explizit
"Vertreter von öffentlichen Subventionsgebern und anderen Beiräten"
(Geschäftsordnung N21,
IV. Organisation) eingeladen werden können?

32. Welche Alternativlösungen sind für jene Flächen vorgesehen, die durch den
Rücktritt von Q21-NutzerInnen im Laufe der Mietverhandlungen frei werden?

33. Wie sehen Alternativkonzepte aus, wenn es sich bei den betreffenden
NutzerInnen um spezifische Flächenzuordnungen (z.B. "Transeuropa" oder "Electric
Avenue") handelte?

34. Gibt es ErsatzkandidatInnen?

35. Wenn ja, warum wurden diese bisher nicht vorgestellt?

36. Wieviel Prozent der zur Verfügung stehenden Fläche für das Quartier21 ist für
kulturelle (bzw. nicht-kommerzielle) Nutzung vorgesehen?

37. Wie wird dieses Verhältnis bei der Hofnutzung berücksichtigt, die von der
MQEBG verwaltet wird?

38. Wie sieht die begriffliche Differenzierung von "kommerziellen",
"teilkommerziellen" und "kulturellen" NutzerInnen (Quartier21-Strukturkonzept,
22.3.2001) aus?

39. Wieso wird von nicht-kommerziellen Initiativen Miete verlangt?

40. Nach welchen Kriterien wird über Verlängerung oder Nicht-Verlängerung eines
Mietvertrages befunden?

Beratungs- und Entwicklungsgruppe "Netzwerk21"

41. Nach welchen Kriterien hat die Geschäftsführung der MQEBG bisher über die
Zusammensetzung der Entwicklungs- und Beratungsgruppe N21 entschieden?

42. Nach welchen Kriterien hat die Geschäftsführung der MQEBG in Hinblick auf die
Umbildung des Netzwerk21 in der Phase der Entscheidungsfindung zwischen dem
Ende der Bewerbungsfrist (17.4.2001) und der Präsentation der Empfehlung zur
Erstbesiedelung (9.11.2001) entschieden?

43. Wie lauten die Ergebnisprotokolle der bisher abgehaltenen Sitzungen des
Netzwerk21?

44. In einer Anfragebeantwortung vom 18.1.2002 (3092/AB XXI. GP) listen Sie
Zdenka Badovinac, Thomas Edlinger, Hortensia Völckers und Vitus Weh als


Beiratsmitglieder auf, während in der im Rahmen dieser Beantwortung zitierten
Geschäftsordnung die Personenanzahl des Netzwerk21 mit 5-7 Mitgliedern
festgeschrieben
(IV. Organisation) wird. - Seit wann ist die Beratungs- und
Entwicklungsgruppe unterbesetzt?

45. Wie ist es möglich, dass diese beiden Angaben im Rahmen ein und derselben
parlamentarischen Anfragebeantwortung (3092/AB XXI. GP) zu einander im
Widerspruch stehen?

46. Wie ist es ferner möglich, dass zur gleichen Zeit auf der Website des
Museumsquartiers abermals eine andere Zusammenstellung des Netzwerk21
ausgewiesen wird, die die Zusammensetzung des Netzwerk21 vom Sommer 2001
aufzeigt und nach wie vor Peter Pakesch und Kathrin Rhomberg als Mitglieder
nennt?

47. Wieso wird die Beratungs- und Entwicklungsgruppe in der Öffentlichkeit lediglich
als "Beirat" bezeichnet (einmal sogar als "externer Beirat" wie in der MQ-
Presseaussendung vom 12.11.2001: "Die Partner im Quartier21 stehen fest."),
obwohl deren Tätigkeit neben der Erstellung einer Empfehlungsliste aus den
Bewerbungen, auch das Recht persönliche Empfehlungen und "Vorschläge[n] für
einzelne Förderungs-, Projekt-, und Besiedlungsmassnahmen für das Q21 aus
eigener Initiative" abzugeben, sowie das Quartier 21 "mit den kulturellen Szenen der
Stadt, sowie jenen der Bundesländer und mit internationalen Partnern zu vernetzen",
nach außen zu vertreten und "Presseerklärungen im Zusammenwirken mit der
Geschäftsführung der MQ E+B Ges." abzugeben, umfasst?

48. Wie rechtfertigen Sie, dass die Beratungs- und Entwicklungsgruppe in Folge
dieses Aufgabenprofils, über eigene Projektvorschläge berät (wenngleich die
jeweiligen Initiatorinnen lediglich von der Abstimmung ausgeschlossen sind)?

49. Wodurch ist es legitimiert, dass zwei “Beiratsmitglieder" gemeinsam mit der Q21-
Koordinatorin und der Geschäftsführung die Verhandlungen mit den zukünftigen
Nutzerinnen des Quartier 21 führen, wie Sie es in Ihrer Anfragenbeantwortung vom
18.12001. (3092/AB
XXI.GP, Frage 6) behaupten? (In der Geschäftsordnung des
Netzwerk21 ist eine Betätigung von Mitgliedern des Netzwerk21 in dieser Form nicht
vorgesehen.)

50. Handelt es sich bei diesem Verhalten um die Umsetzung der Empfehlung des
Netzwerk 21, einen "lokalen Beitrat zu etablieren" (Pressemeldung vom 11.9.2001),
bzw. um Entscheidungen, die von den “in Wien ansässigen Beiratsgmitgliedern"
gemeinsam mit der Q21-Koordinatorin und der MQ-Geschäftsführung getroffen
werden (Pressemappe "quartier21 im MuseumsQuartierWien" vom 5.11.2001)?

51. Wenn ja, warum hat diese Umstrukturierung keinen Niederschlag in Ihrer
Anfragebeantwortung am 18.1.2002 (3092AB/XXI. GP) als gültig ausgewiesenen
Geschäftsordnung gefunden?

52. Wenn nein, warum wurden Vitus Weh und Thomas Edlinger von Ihnen in der
Anfragebeantwortung als "Beiratsmitglieder" bezeichnet und nicht als Mitglieder einer
anders strukturierten Organisationseinheit, über deren Existenz bislang niemand
informiert war?

53. Oder handelt es sich bei der Aktivität der beiden Herren um die Tätigkeit des
"Vernetzens" oder die in der Geschäftsordnung nicht näher definierten "bestimmten
Aufgaben", wie sie vom Sprecher des Netzwerk21 zu erfüllen sind
(Geschäftsordnung Netzwerk21, 28.4.).

54. Wenn ja, wieso (und auf welcher Grundlage) wurde die Befugnisse des
Sprechers auf zwei Personen erweitert?


55. Wie es ist möglich, dass Vitus Weh Mitglied des Netzwerk21 und gleichzeitig
Schriftführer der "AICA" (Internationale Gesellschaft der Kunstkritiker/Sektion
Österreich) ist, und als AlCA-Vertreter in der Öffentlichkeit auftritt (Secession,
6.3.2002), wenn in der Geschäftsordnung des Netzwerk21 gefordert wird, dass dem
Netzwerk21 "keine Vertreter der übrigen MQ-lnstitutionen" angehören
(Geschäftsordnung, IV. Organisation)?

56. Welche Konsequenzen hat diese Zuwiderhandlung zur Geschäftsordnung?

57. Ist es eine Änderung der Geschäftsordnung zur Beseitigung dieser Unstimmigkeit
geplant?

58. Wenn ja, wann und in welcher Form?

59. Wie ist es möglich, dass diese Konstellation bis heute geduldet wurde?

60. In wie weit haben die im Zeitraum der Berufung von Vitus Weh in das Netzwerk
21 getroffenen Empfehlungen des Netzwerk21 Gültigkeit?

61. Wer ist der "Sprecher" des Netzwerk 21, wie es in der Geschäftsordnung (III.
Konkrete Aufgaben) vorgeschrieben ist und in dessen Entscheidungskompetenz es
liegt, eine Auswahl zu treffen, welche “kulturellen Szenen der Stadt" und welche
“internationalen Partner" mit dem quartier21 zu “vernetzen" sind?

62. Wer sind diese "kulturellen Szenen der Stadt" und nach welchen Kriterien wurden
diese als solche berücksichtigt?

63. Welche "kulturellen Szenen der Stadt" wurden nicht berücksichtigt?

64. Im einem Interview (profil No. 20/00) haben Sie behauptet: “Es werden ganz
sicher keine fixen Kuratoren fürs Quartier 21 bestellt, die dann als Gönner tätig sind,
bei denen man sich anstellen muss." - Worin sehen Sie hinsichtlich der
Einflussnahme auf das zeitgenössische Kunst- und Kulturgeschehen den
Unterschied zwischen der Funktion des Sprechers des Quartier21 und eines von
Ihnen als "Kurator" bezeichneten "Gönners", dessen subjektives Wirken - im
Gegensatz zum autonomen Bundeskuratorenmodell - ohne Transparenz und
Information der Öffentlichkeit passiert?

65. Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Befugnisse von
Geschäftsführer Wolfgang Waldner, vor allem in Hinblick auf Rolle der MQEBG als
Veranstalter von Projekten auf dem MQ-Areal?

66. Mit welchem Recht bestimmt die MQEBG über die Nutzung der freien Flächen
und daraus resultierende Einnahmen, wenn die MQEBG aufgrund von
Eigeninteressen als Veranstalterin die MQ-lnstitutionen nicht ohne
Interessenskonflikte vertreten kann?

67. Wie beabsichtigen Sie diese Problematik zu beseitigen?

Budgetäre Angelegenheiten

68. Wie sieht das Budget für das Quartier 21 im Jahr 2002 aus, welche Einnahmen
sind zu erwarten und wofür im Detail werden diese von der MQEBG verwendet
werden?

69. Aus welchem Budget wurden die bisherigen Ausgaben für das Quartier21 im
Detail finanziert?

70. Aus welchem Budget werden die Investitionskosten für die Adaptierung der
Räumlichkeiten des Q21 finanziert?

71. Wie sehen Jahresbudget und Finanzierungsplan des Q21 für die nächsten Jahre
aus?


72. Wie ist die Querfinanzierung des Quartier21 beispielsweise durch Mieterträge
aufgrund von Hofnutzungen der MQ-lnstitutionen zu rechtfertigen, die aus dem
Budget von Bund und Stadt Wien finanziert werden?

73. Wie werden die MQ-lnstitutionen, die durch ihre Kulturarbeit für die Attraktivität
der freien Flächen im Quartier21 verantwortlich zeichnen, für ihre Leistung als
Prestigeträger und Anziehungspunkt des Museumsquartier, von der auch das
Quartier21 profitiert, entlohnt?

74. Profitiert ausschließlich das Quartier21 von diesen Mieterträgen?

75. Wenn nein, nach welchem Verteilungsschlüssel kommen die lukrierten Gelder
auch den Institutionen des MQ zu gute?

76. Wenn ja, was beabsichtigen Sie zu unternehmen, um eine finanzielle
Bevorzugungdes Quartier21 gegenüber den (und auf Kosten der) anderen MQ-
lnstitutionen zu verhindern?

77. Soll verhindert werden, dass Unternehmen gegen Sponsorgeld im Quarier21 als
Kulurveranstalter auftreten können?

78. Wenn ja, wie ist die Rolle von Siemens bei einer Ausstellung wie "Central" im
Sommer 2001 zu rechtfertigen, bei der der firmeneigenen Kunstinitative "artlab" im
repräsentativen Kunstkontext ein Forum geboten wurde?

79. Welches "Strukturkonzept" ist für das Quartier21 derzeit gültig, und wie lange
kann dessen Gültigkeit vorausgesetzt werden, wenn die Entwicklungs- und
Beratungsgruppe Netzwerk21 in ihrer Presseaussendung vom 11.9.2001 "die
Partner im quartier21 stehen fest" anläßlich der Empfehlung einer Erstbesiedelung
auf ein Q21-Strukturkonzept (Wailand/Weh, Oktober 2000) Bezug nimmt, das in
dieser Form nicht von der Geschäftsführung der MQEBG und Ihnen als zuständige
Bundesministerin akkordiert wurde?

80. Welche Konsequenzen beabsichtigen Sie in Hinblick auf die oben angeführten
Ungereimtheiten zu ziehen?