3650/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig,
Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend quartier21
Die Museumsquartier
Errichtungs- und BetriebsgesellschaftmbH (MQEBG) hat am
22.3.2001 öffentlich ein Konzept für das Quartier21 präsentiert
und in Folge die
freien Flächen zur Bewerbung bis 17.4.2001 ausgeschrieben. Die Bekanntgabe
der
Auswahl zur Empfehlung durch das Netzwerk21 erfolgte fünf Monate
später, am
11.9.2001. Da die Frage der Nutzung des Quartier 21 mehrmals Gegenstand
Berichterstattung war und der Eindruck von heftigen Konflikten entstanden ist,
erscheint es notwendig , größtmögliche Transparenz betreffend
Ausschreibung und
Nutzung des Quartier 21 zu garantieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Ausschreibung des Quartier 21
1. Welche der zur Besiedelung empfohlenen
und ausgewählten NutzerInnen für das
Quartier21 haben sich fristgerecht entsprechend den Ausschreibungebedingungen
schriftlich beworben?
2. Welche der zur Besiedelung empfohlenen
und ausgewählten NutzerInnen für das
Quartier21 haben sich nach
Ablauf der Frist beworben und wurden trotzdem zur
Auswahl empfohlen?
3. Welche der zur Besiedelung empfohlenen
und ausgewählten NutzerInnen für das
Quartier21 wurden von
Mitgliedern des Netzwerk21 eingeladen und zu welchen
Zeitpunkt?
4. Liegen von den von den Mitgliedern des
Netzwerk21 ausgewählten NutzerInnen
schriftliche Bewerbungen vor und wann datieren diese?
5. Hatten die BewerberInnen, die sich termingerecht
beworben haben, die
Möglichkeit, ihr Konzept
nachzubessern bzw. zu verändern?
6. Warum wurde für die
Bewerbungsphase ein Zeitraum von nur vier Wochen
gewährt, während für die Phase zur Auswahl der Empfehlung ein
Zeitraum von 5
Monaten in Anspruch genommen wurde?
7. Wie ist es möglich, dass selbst
nach Bekanntgabe der vom Netzwerk21
empfohlenen NutzerInnen,
Änderungen an ebendieser NutzerInnen-Liste
stattgefunden haben?
8. Warum scheint der am 11.9.2001
empfohlene Z-Raum (MQ-Presseaussendung
"Quartier 21 - Erste Beiratsempfehlung") in einer Liste vom 5.11.2001
(Pressemappe
"quartier21 im MuseumsQuartier Wien", Vorschlag
der Geschäftsführung der
MQEBG zur Erstbesiedlung) nicht mehr auf?
9. Wie sah das Bewerbungsverfahren der "Institution
fünfhaus" aus, das in der
aktuellen Liste der projektierten Kulturanbieter des quartier21 aufscheint (MQ-
Website, Stand 10.3.2001), zuvor aber niemals (weder in der vom Netzwerk21 zur
Besiedelung empfohlenen NutzerInnen-Liste vom 11.9.2001 noch in der
Pressemappe “quartier21 im MuseumsQuartierWien" vom 5.11.2001)
Erwähnung
fand?
10. Gibt es Fälle, in denen die MQEBG auf
fristgerechte Bewerbungen bis heute
nicht geantwortet hat? Wenn ja, mit welchem Grund?
11. Wann beabsichtigen Sie, diese Ausschreibung nach
für alle Interessierten
gleichen und öffentlich bekannt gegebenen Bedingungen zu wiederholen?
12. Warum wurde sämtliche Missstände in diesem
Zusammenhang bis heute
toleriert?
Nutzungsbedingungen des quartier21:
13. Warum wurden den Interessierten zum
Zeitpunkt der Ausschreibung keine
Entscheidungsgrundlagen wie Nutzungsbedingungen (Betriebskosten,
Kündigungsfristen, Nebenräume,...)
zur Verfügung gestellt?
14. Auf welcher konkreten Grundlage wurden die
"konkreten Vertragsverhandlungen"
geführt, wie es in einer Presseaussendung
der Beratungsgruppe Netzwerk21 am
11.9.2001 empfohlen
wurde?
15. Gibt es Musterverträge zwischen der MQEBG und den
kulturelle NutzerInnen?
Wie sehen diese im Detail aus und worin
unterscheiden sie sich - abgesehen von
Quadratmeteranzahl, Lage und Mietpreis?
16. Wann wurden die empfohlenen NutzerInnen
erstmals mit Mietverträgen
konfrontiert?
17. Wenn dies zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschah,
wodurch begründet sich
dieser Zustand?
18. Gibt es MieterInnen, die noch immer keinen Mietvertrag
zur Unterzeichnung
vorgelegt bekommen haben?
19. Wenn ja, welche?
20. Welcher Verhandlungsspielraum wird den
zukünftigen Q21-Nutzerlnnen in
Hinblick auf die von der Museumsquartier Errichtungs- und Betriebsgesellschaft
vorgeschriebenen Nutzungsbedingungen eingeräumt?
21. Welche rechtliche Beratung wird den Q21-Nutzerlnnen zur
Verfügung gestellt,
wie wird sie finanziert und wie wird
verhindert, dass die MQEBG ihr Vorschlagsrecht
in Hinblick auf die Nutzungsbedingungen missbraucht?
22. Nach welchen Kriterien werden q21-lnteressentlnnen
"gesondert verhandelbaren
Konditionen" (q21-Informationsflyer zur Ausschreibung) gewährt,
sofern sie nicht das
Artist-in-Residence-Programm betreffen, das
mit dieser Ausschreibung nichts zu tun
hatte?
23.
Warum wurde der Hinweis auf jene gesondert verhandelbaren Konditionen nicht
in allen Annoncen angeführt?
24. Gibt es Regelungen oder Richtlinien
für die q21-Nutzerlnnen über die äußere
Erscheinungsform im bzw. als Quartier 21? Inwieweit ist ein gemeinsamer
Werbeauftritt vorgesehen? Wie sieht das Marketingkonzept aus?
25. Welche Vorgehensweise ist in Hinblick auf
Sponsoring einzelner Quartier21-
Nutzerlnnen vorgesehen, wenn die Kontaktanbahnung über die MQEBG
stattgefunden hat?
26.
Welche Vorgehensweise ist in Hinblick auf Sponsoring-Beteiligung der MQEBG
bzw. des Quartier21 vorgesehen, wenn die Kontaktanbahnung hierfür
über eine der
diversen quartier21 -NutzerInnen stattgefunden hat?
27. Wie ist die finanzielle Beteiligung der NutzerInnen an
Sponsoring-Gewinnen
durch die von ihnen repräsentierten Plattformen?
28. Wie sieht die finanzielle Beteiligung der jeweiligen
Plattformen bei Sponsoring-
Erträgen der einzelnen NutzerInnen aus?
29. Inwieweit wurde die Subventionsabhängigkeit
nicht-kommerzieller NutzerInnen
des Quartier21 bei Entscheidungsprozessen
über die Zusage zur Besiedelung
berücksichtigt?
30. Warum wurde im Strukturkonzept vom 22.3.2001 von den
BewerberInnen eine
Subventionszusage gefordert, wenn diese zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht
erbracht werden konnte?
31. Wie wollen Sie verhindern, dass interne
Entscheidungsmechanismen von Bund
oder Stadt Wien durch die Auswahl der
NutzerInnen der Entwicklungs- und
Beratungsgruppe unberührt bleiben, wenn zu den Sitzungen des Netzwerk21
explizit
"Vertreter von öffentlichen Subventionsgebern und anderen
Beiräten"
(Geschäftsordnung N21, IV. Organisation) eingeladen werden können?
32. Welche Alternativlösungen sind für jene
Flächen vorgesehen, die durch den
Rücktritt von Q21-NutzerInnen im Laufe der Mietverhandlungen frei werden?
33. Wie sehen Alternativkonzepte aus, wenn es sich bei den
betreffenden
NutzerInnen um spezifische
Flächenzuordnungen (z.B. "Transeuropa" oder "Electric
Avenue") handelte?
34. Gibt es ErsatzkandidatInnen?
35. Wenn ja, warum wurden diese bisher nicht vorgestellt?
36. Wieviel Prozent der zur Verfügung stehenden
Fläche für das Quartier21 ist für
kulturelle (bzw. nicht-kommerzielle) Nutzung vorgesehen?
37. Wie wird dieses Verhältnis bei der Hofnutzung
berücksichtigt, die von der
MQEBG verwaltet wird?
38. Wie sieht die begriffliche Differenzierung von
"kommerziellen",
"teilkommerziellen" und
"kulturellen" NutzerInnen (Quartier21-Strukturkonzept,
22.3.2001) aus?
39. Wieso wird von nicht-kommerziellen Initiativen Miete verlangt?
40. Nach welchen Kriterien wird über Verlängerung
oder Nicht-Verlängerung eines
Mietvertrages befunden?
Beratungs- und Entwicklungsgruppe "Netzwerk21"
41. Nach welchen Kriterien hat die
Geschäftsführung der MQEBG bisher über die
Zusammensetzung der Entwicklungs- und Beratungsgruppe N21 entschieden?
42. Nach welchen Kriterien hat die
Geschäftsführung der MQEBG in Hinblick auf die
Umbildung des Netzwerk21 in der Phase der Entscheidungsfindung zwischen dem
Ende der Bewerbungsfrist (17.4.2001) und der
Präsentation der Empfehlung zur
Erstbesiedelung (9.11.2001) entschieden?
43. Wie lauten die Ergebnisprotokolle der bisher
abgehaltenen Sitzungen des
Netzwerk21?
44. In einer Anfragebeantwortung vom 18.1.2002 (3092/AB XXI. GP) listen
Sie
Zdenka Badovinac, Thomas Edlinger, Hortensia Völckers und Vitus Weh als
Beiratsmitglieder auf, während in der im Rahmen dieser
Beantwortung zitierten
Geschäftsordnung die Personenanzahl des Netzwerk21 mit 5-7 Mitgliedern
festgeschrieben (IV. Organisation) wird. - Seit wann ist die Beratungs- und
Entwicklungsgruppe unterbesetzt?
45. Wie ist es möglich, dass diese beiden Angaben im
Rahmen ein und derselben
parlamentarischen Anfragebeantwortung (3092/AB
XXI. GP) zu einander im
Widerspruch stehen?
46. Wie ist es ferner möglich, dass zur gleichen Zeit
auf der Website des
Museumsquartiers abermals eine andere Zusammenstellung des Netzwerk21
ausgewiesen wird, die die Zusammensetzung des Netzwerk21 vom Sommer 2001
aufzeigt und nach wie vor Peter Pakesch und Kathrin Rhomberg als Mitglieder
nennt?
47. Wieso wird die Beratungs- und
Entwicklungsgruppe in der Öffentlichkeit lediglich
als "Beirat" bezeichnet (einmal
sogar als "externer Beirat" wie in der MQ-
Presseaussendung vom
12.11.2001: "Die Partner im Quartier21 stehen fest."),
obwohl deren Tätigkeit neben der
Erstellung einer Empfehlungsliste aus den
Bewerbungen, auch das Recht persönliche Empfehlungen und
"Vorschläge[n] für
einzelne Förderungs-, Projekt-, und Besiedlungsmassnahmen für das Q21
aus
eigener Initiative" abzugeben, sowie das Quartier 21 "mit den
kulturellen Szenen der
Stadt, sowie jenen der Bundesländer und mit internationalen Partnern zu
vernetzen",
nach außen zu vertreten und "Presseerklärungen im
Zusammenwirken mit der
Geschäftsführung der MQ E+B Ges." abzugeben, umfasst?
48. Wie rechtfertigen Sie, dass die Beratungs- und
Entwicklungsgruppe in Folge
dieses Aufgabenprofils, über eigene Projektvorschläge berät
(wenngleich die
jeweiligen Initiatorinnen lediglich von der Abstimmung ausgeschlossen sind)?
49. Wodurch ist es legitimiert, dass zwei “Beiratsmitglieder"
gemeinsam mit der Q21-
Koordinatorin und der Geschäftsführung die Verhandlungen mit den
zukünftigen
Nutzerinnen des Quartier 21 führen, wie Sie es in Ihrer
Anfragenbeantwortung vom
18.12001. (3092/AB XXI.GP, Frage 6) behaupten? (In der Geschäftsordnung des
Netzwerk21 ist eine Betätigung von
Mitgliedern des Netzwerk21 in dieser Form nicht
vorgesehen.)
50. Handelt es sich bei diesem Verhalten um die Umsetzung
der Empfehlung des
Netzwerk 21, einen "lokalen Beitrat zu
etablieren" (Pressemeldung vom 11.9.2001),
bzw. um Entscheidungen, die von den “in Wien ansässigen
Beiratsgmitgliedern"
gemeinsam mit der Q21-Koordinatorin und der
MQ-Geschäftsführung getroffen
werden (Pressemappe "quartier21 im
MuseumsQuartierWien" vom 5.11.2001)?
51. Wenn ja, warum hat diese Umstrukturierung keinen
Niederschlag in Ihrer
Anfragebeantwortung am 18.1.2002 (3092AB/XXI.
GP) als gültig ausgewiesenen
Geschäftsordnung gefunden?
52. Wenn nein, warum wurden Vitus Weh und Thomas Edlinger
von Ihnen in der
Anfragebeantwortung als
"Beiratsmitglieder" bezeichnet und nicht als Mitglieder einer
anders strukturierten Organisationseinheit, über deren Existenz bislang
niemand
informiert war?
53. Oder handelt es sich bei der Aktivität der beiden
Herren um die Tätigkeit des
"Vernetzens" oder die in der
Geschäftsordnung nicht näher definierten "bestimmten
Aufgaben", wie sie vom Sprecher des Netzwerk21
zu erfüllen sind
(Geschäftsordnung
Netzwerk21, 28.4.).
54. Wenn ja, wieso (und auf welcher Grundlage) wurde die
Befugnisse des
Sprechers auf zwei Personen erweitert?
55. Wie es ist möglich, dass Vitus Weh
Mitglied des Netzwerk21 und gleichzeitig
Schriftführer der "AICA"
(Internationale Gesellschaft der Kunstkritiker/Sektion
Österreich) ist, und als AlCA-Vertreter in der Öffentlichkeit
auftritt (Secession,
6.3.2002), wenn in der Geschäftsordnung des Netzwerk21 gefordert wird,
dass dem
Netzwerk21 "keine Vertreter der übrigen MQ-lnstitutionen"
angehören
(Geschäftsordnung, IV. Organisation)?
56. Welche Konsequenzen hat diese Zuwiderhandlung zur Geschäftsordnung?
57. Ist es eine Änderung der Geschäftsordnung zur
Beseitigung dieser Unstimmigkeit
geplant?
58. Wenn ja, wann und in welcher Form?
59. Wie ist es möglich, dass diese Konstellation bis heute geduldet wurde?
60. In wie weit haben die im Zeitraum der Berufung von
Vitus Weh in das Netzwerk
21 getroffenen Empfehlungen des Netzwerk21 Gültigkeit?
61. Wer ist der "Sprecher" des Netzwerk 21, wie
es in der Geschäftsordnung (III.
Konkrete Aufgaben) vorgeschrieben ist und in
dessen Entscheidungskompetenz es
liegt, eine Auswahl zu treffen, welche “kulturellen Szenen der
Stadt" und welche
“internationalen Partner" mit dem quartier21 zu
“vernetzen" sind?
62. Wer sind diese "kulturellen Szenen
der Stadt" und nach welchen Kriterien wurden
diese als solche berücksichtigt?
63. Welche "kulturellen Szenen der Stadt" wurden nicht berücksichtigt?
64. Im einem Interview (profil No. 20/00)
haben Sie behauptet: “Es werden ganz
sicher keine fixen Kuratoren fürs Quartier 21 bestellt, die dann als
Gönner tätig sind,
bei denen man sich anstellen muss." - Worin sehen Sie hinsichtlich der
Einflussnahme auf das zeitgenössische Kunst- und Kulturgeschehen den
Unterschied zwischen der Funktion des
Sprechers des Quartier21 und eines von
Ihnen als "Kurator" bezeichneten
"Gönners", dessen subjektives Wirken - im
Gegensatz zum autonomen Bundeskuratorenmodell - ohne Transparenz und
Information der Öffentlichkeit passiert?
65. Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die
Befugnisse von
Geschäftsführer Wolfgang Waldner, vor allem in Hinblick auf Rolle der
MQEBG als
Veranstalter von Projekten auf dem MQ-Areal?
66. Mit welchem Recht bestimmt die MQEBG über die
Nutzung der freien Flächen
und daraus resultierende Einnahmen, wenn die MQEBG aufgrund von
Eigeninteressen als Veranstalterin die MQ-lnstitutionen nicht ohne
Interessenskonflikte vertreten kann?
67. Wie beabsichtigen Sie diese Problematik zu beseitigen?
Budgetäre Angelegenheiten
68. Wie sieht das Budget für das Quartier
21 im Jahr 2002 aus, welche Einnahmen
sind zu erwarten und wofür im Detail
werden diese von der MQEBG verwendet
werden?
69. Aus welchem Budget wurden die bisherigen Ausgaben
für das Quartier21 im
Detail finanziert?
70. Aus welchem Budget werden die Investitionskosten
für die Adaptierung der
Räumlichkeiten des Q21 finanziert?
71. Wie sehen Jahresbudget und Finanzierungsplan des Q21
für die nächsten Jahre
aus?
72. Wie ist die Querfinanzierung des Quartier21
beispielsweise durch Mieterträge
aufgrund von Hofnutzungen der MQ-lnstitutionen zu rechtfertigen, die aus dem
Budget von Bund und Stadt Wien finanziert
werden?
73. Wie werden die MQ-lnstitutionen, die durch ihre
Kulturarbeit für die Attraktivität
der freien Flächen im Quartier21 verantwortlich zeichnen, für ihre
Leistung als
Prestigeträger und Anziehungspunkt des Museumsquartier, von der auch das
Quartier21 profitiert, entlohnt?
74. Profitiert ausschließlich das Quartier21 von diesen Mieterträgen?
75. Wenn nein, nach welchem Verteilungsschlüssel
kommen die lukrierten Gelder
auch den Institutionen des MQ zu gute?
76. Wenn ja, was beabsichtigen Sie zu
unternehmen, um eine finanzielle
Bevorzugungdes Quartier21 gegenüber den
(und auf Kosten der) anderen MQ-
lnstitutionen zu verhindern?
77. Soll verhindert werden, dass Unternehmen
gegen Sponsorgeld im Quarier21 als
Kulurveranstalter auftreten können?
78. Wenn ja, wie ist die Rolle von Siemens bei einer
Ausstellung wie "Central" im
Sommer 2001 zu rechtfertigen, bei der der
firmeneigenen Kunstinitative "artlab" im
repräsentativen Kunstkontext ein Forum geboten wurde?
79. Welches "Strukturkonzept" ist für das
Quartier21 derzeit gültig, und wie lange
kann dessen Gültigkeit vorausgesetzt werden, wenn die Entwicklungs- und
Beratungsgruppe Netzwerk21 in ihrer Presseaussendung vom 11.9.2001 "die
Partner im quartier21 stehen fest" anläßlich der Empfehlung
einer Erstbesiedelung
auf ein Q21-Strukturkonzept (Wailand/Weh, Oktober 2000) Bezug nimmt, das in
dieser Form nicht von der
Geschäftsführung der MQEBG und Ihnen als zuständige
Bundesministerin akkordiert wurde?
80. Welche Konsequenzen beabsichtigen Sie in Hinblick auf
die oben angeführten
Ungereimtheiten zu ziehen?