3652/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Verzögerung des Grenzabkommens mit Südböhmen
In einigen Branchen fehlen in grenznahen
Regionen Oberösterreichs einige hundert Fach-
und Hilfsarbeitskräfte, die im benachbarten Tschechien zur Genüge zur
Verfügung stünden.
Um die dringend benötigten Arbeitskräfte einstellen zu können,
ist die Beschlussfassung des
Grenzgängerabkommens zwischen Österreich und Tschechien nötig.
Obwohl in den
zuständigen Ministerien nach Erfüllung aller Voraussetzungen von
tschechischer Seite das
Abkommen unterschrieben wurde, liegt es dem Parlament nicht vor. Dies ist umso
verwunderlicher, als ein vergleichbares Abkommen zwischen Ungarn und dem
Burgenland
bereits seit Jahren existiert
und eine Quote von 1200 Grenzgängern und 600 Praktikanten zu
beiderlei Nutzen
ermöglicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wann wurde das Grenzgängerabkommens zwischen Österreich und
Tschechien von
Ihnen unterfertigt?
2. Wann wurde es an das Parlament weitergeleitet?
3. Wieso kam es nicht auf die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse?
4. Wie
können Sie als zuständiges Regierungsmitglied diese Verzögerung
zulasten der
wirtschaftlichen Entwicklung weiter verantworten?
5. Aus
welchen Gründen trat das Grenzgängerabkommens zwischen
Österreich und
Ungarn bereits früher in Kraft?
6. Wie
lange war die Zeitspanne zwischen Ministerunterschrift und parlamentarischer
Beschlussfassung bei dem vergleichbaren Abkommen mit Ungarn?
7.
In wie weit spielt bei der derzeitigen Verzögerung die Haltung der
freiheitlichen
Regierungspartei gegenüber der Ostöffnung eine maßgebliche
Rolle?
8. Welche Verhandlungsergebnisse wurden diesbezüglich bereits erzielt?
9. Wurde der Koalitionsausschuss mit dieser Thematik befasst?