3652/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

betreffend Verzögerung des Grenzabkommens mit Südböhmen

In einigen Branchen fehlen in grenznahen Regionen Oberösterreichs einige hundert Fach-
und Hilfsarbeitskräfte, die im benachbarten Tschechien zur Genüge zur Verfügung stünden.
Um die dringend benötigten Arbeitskräfte einstellen zu können, ist die Beschlussfassung des
Grenzgängerabkommens zwischen Österreich und Tschechien nötig. Obwohl in den
zuständigen Ministerien nach Erfüllung aller Voraussetzungen von tschechischer Seite das
Abkommen unterschrieben wurde, liegt es dem Parlament nicht vor. Dies ist umso
verwunderlicher, als ein vergleichbares Abkommen zwischen Ungarn und dem Burgenland
bereits seit Jahren existiert und eine Quote von 1200 Grenzgängern und 600 Praktikanten zu
beiderlei Nutzen ermöglicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Wann wurde das Grenzgängerabkommens zwischen Österreich und Tschechien von
Ihnen unterfertigt?

2.   Wann wurde es an das Parlament weitergeleitet?

3.   Wieso kam es nicht auf die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse?

4.   Wie können Sie als zuständiges Regierungsmitglied diese Verzögerung zulasten der
wirtschaftlichen Entwicklung weiter verantworten?

5.   Aus welchen Gründen trat das Grenzgängerabkommens zwischen Österreich und
Ungarn bereits früher in Kraft?

6.   Wie lange war die Zeitspanne zwischen Ministerunterschrift und parlamentarischer
Beschlussfassung bei dem vergleichbaren Abkommen mit Ungarn?

7.   In wie weit spielt bei der derzeitigen Verzögerung die Haltung der freiheitlichen
Regierungspartei gegenüber der Ostöffnung eine maßgebliche Rolle?

8.   Welche Verhandlungsergebnisse wurden diesbezüglich bereits erzielt?

9.   Wurde der Koalitionsausschuss mit dieser Thematik befasst?