3656/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Kräuter


und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Kriterien für Postamtsschließungen

Aufgrund der von Ihrer Vorgängerin erlassenen Verordnung des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den
Universaldienst für Postdienstleistungen ist es der Österreichischen Post AG
nur dann möglich, ein Postamt zu schließen, wenn die kostendeckende
Führung des Postamts aufgrund mangelnder Kundennachfrage dauernd
ausgeschlossen ist und die Erbringung des Universaldienstes durch eine
Post-Geschäftsstelle oder durch Landzusteller (mobiles Postamt) gewähr-
leistet ist. Weiters hat der Universaldienstbetreiber den betroffenen
Gemeinden entsprechende Unterlagen vorzulegen, welche die genannten
Voraussetzungen belegen.

Nunmehr wurde bekannt, dass die ermittelten Kosten für den Betrieb von 79
Postämtern umstritten sind und die Richtigkeit sowohl der Höhe als auch
der Ermittlung dieser Zahlen nicht nur durch Vertreter der Postgewerk-
schaft, sondern auch durch betroffene Gemeindevertreter angezweifelt wird.
Bei nachfolgend aufgelisteten Postämtern ergeben sich Zweifel an der buch-
halterischen Richtigkeit des Gewinnsaldos:



 



 


 

Es ist davon auszugehen, dass ein Vollzeitarbeitsplatz in einem Postamt
Jahreskosten von rund 450.000 Schilling verursacht. Da grundsätzlich die
wesentlichen Kostenpositionen aus Personal und (fiktiver) Miete bestehen,
würde das z.B. im Falle des Postamtes 2165 Drasenhofen zu dem Schluss
führen, dass rund 850.000 Schilling für (fiktive) Miete pro Jahr aufgewendet
werden.

Da für sämtliche aufgelistete Postämter die angegebenen Kosten und damit
der errechnete Saldo unklar ist, bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des
geplanten Vorgehens und der Übereinstimmung mit den Bestimmungen der
Post-Universaldienstverordnung.

Aus diesen Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.     Auf welche Art und Weise wird durch das BMVIT die Einhaltung des
§ 3 Abs. 3 der Post-Universaldienstverordnung geprüft?

2.     Wurde das Vorliegen der Voraussetzungen für die Schließungen der
Postämter laut oben angeführter Liste gemäss § 3 Abs. 3 Post-
Universaldienstverordnung geprüft und wenn ja, welche Ergebnisse
brachten diese Überprüfungen?

3.      Wurde von Ihnen geprüft, ob durch den Postuniversaldienstbetreiber
die Vorgangsweise gemäss § 3 Abs. 4 Post-Universaldienstverordnung
eingehalten wurde und wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser
Überprüfungen?


4.     Ist Ihnen bekannt, ob betreffend der oben angeführten Postämter
Beschwerden und Anregungen betroffener Gebietskörperschaften an
die aufgrund eines Sideletters zur Post-Universaldienstverordnung
eingerichtete Kontrollkommission gerichtet wurden und wenn ja,
welche Empfehlungen wurden durch die Kontrollkommission
abgegeben?

5.     Wurde Ihnen der Bericht der Kontrollkommission gemäss des Side-
letters vom 29.1.2002 zur Post-Universaldienstverordnung vorgelegt
und wenn ja, wie lautet dessen Inhalt?