3666/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend “Durchführung einer bundesweiten Aufklärungs- und Informationskampagne zum

Thema “Jugend und Alkohol'"'

Alkohol ist in unserer Gesellschaft eine weit verbreitete Droge, nicht ohne Grund wird sie als
Volksdroge Nummer 1 bezeichnet. Die Zahlen, die uns aus den statistischen Erhebungen über
den Alkoholkonsum bekannt sind, sind alarmierend. Alkohol ist die häufigste Suchtdroge und
gehört in Österreich zur Tradition. 19% der Österreicherinnen gefährden regelmäßig durch
übermäßigen Genuss von Alkohol ihre Gesundheit.

Auch zeigt die traurige Realität in Österreich, dass bereits 8% der 14jährigen im ländlichen
Raum alkoholkrank sind. 12% der 14jährigen sind gefährdet und bei 20 % der Todesfälle von
Jugendlichen ist Alkohol im Spiel.

So manchem Teenager ist es nicht bewußt, dass es viele verschiedene Möglichkeiten gibt, auf
Ärger, Frust, Unglück, Trauer, Verlust, Schwäche etc. zu reagieren. In dieser Atmosphäre
greifen immer mehr und immer jüngere Kinder und Jugendliche zum Alkohol.

Das Alkoholproblem ist in Österreich immer noch weitgehend tabuisiert, obwohl es viel
weiter verbreitet ist, als der Konsum illegaler Drogen, und die Folgen dramatisch und teuer
sind. Dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen kommt dabei eine spezielle Rolle
zu.

Oft wird bereits im Kindesalter der Grundstein zur Abhängigkeit im Erwachsenenalter gelegt.
In vielen Familien ist Alkohol allgegenwärtig und gehört wie “selbstverständlich" zum
Familienalltag. Der Griff zum Alkohol ist daher oft ein Ventil, um allen Ärger und Frust
abzulassen. Doch mit dem Alkoholkonsum handelt man sich wieder neuen Ärger ein.

Eine Informations- und Aufklärungskampagne für Kinder, Jugendliche und auch Eltern zu
diesem Thema zur Bewusstseinsbildung wäre daher dringend notwendig.


Zudem hat auch Bundesminister Mag. Haupt schon mehrmals angekündigt, eine solche
bundesweite Aufklärungs-Kampagne zum Thema “Jugend und Alkohol" durchzuführen.

Da bis jetzt keine Initiativen in diese Richtung gesetzt wurden, stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen folgende

Anfrage:

1. Ist die Durchführung einer solchen bundesweiten Informations- und
Aufklärungskampagne zur Bewusstseinsbildung zum Thema “Jugend und Alkohol"
seitens ihres Ministeriums geplant?

2.    Wann soll diese Kampagne starten und über welchen Zeitraum wird sie sich erstrecken?

3.    Welche Kommunikationsinstrumente (klassische Werbung, Below the line Aktivitäten,
Workshops, Projekte etc.) werden Sie bei dieser Kampagne einsetzen?

4.    An wen wird sich diese Kampagne richten? Welche Ziel- bzw. Dialoggruppen sollen
angesprochen werden (Eltern, Kinder, Jugendliche etc.)?

5.    Welche Inhalte sollen mit dieser Kampagne transportiert werden?

6.    Wie stehen Sie zur Idee, eine bundesweite Infokampagne für den Handel und
insbesondere für die Gastronomie zu starten, die den Menschen einen maßvolleren
Umgang mit Alkohol vor Augen führt und welche mit Nachdruck auf die Bestimmungen
betreffend Alkoholausschank an Jugendliche und die damit verbundene Problematik des
Alkoholmissbrauchs durch Jugendliche hinweist?

7.    Mehr und strengere Kontrollen für die Einhaltung der Gewerbeordnung und der
Jugendschutzgesetze betreffend Alkohol und Jugendliche sind dringen notwendig. Teilen
Sie diese Meinung? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie hier setzen, um die
Situation zu verbessern?

8.    Welche anderen Maßnahmen werden sie als zuständiger Minister setzen, um dem
steigenden Alkoholgenuss von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken?

9.    Gibt es Ihrer Meinung nach in Österreich genug Aufklärungs- und Beratungsstellen, um
Kindern und Jugendlichen mit diesem Problem flächendeckend und kompetent zu helfen?


10. Was ist Ihre Meinung zur geplanten Novellierung der Gewerbeordnung, in deren Zuge ja
die Bestimmungen hinsichtlich des Ausschanks von Alkohol an Jugendliche, sowie die
Reglungen des Jugendgetränks und die Maßnahmen gegen den Alkoholmissbrauch in der
Gewerbeordnung gänzlich entfallen sollen? Das würde bedeuten, dass das Jugendgetränk
(§ 150 GewO), das sich in der Praxis bewährt hat, nicht mehr in der Gewerbeordnung
geregelt ist. Gleiches gilt für die Schutzbestimmungen gegen Alkoholmissbrauch (§ 149
GewO) und die Bestimmungen über den Ausschank von Alkohol an Jugendliche (§151
GewO). Zudem würde damit die bundeseinheitliche Regelung dieser Materie wegfallen.
Wie stehen Sie dazu und glauben sie das diese Maßnahme sinnvoll ist und zum Schutz
der Jugend vor Alkohol beiträgt?