3666/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend “Durchführung einer bundesweiten Aufklärungs- und Informationskampagne zum
Thema “Jugend und Alkohol'"'
Alkohol ist in
unserer Gesellschaft eine weit verbreitete Droge, nicht ohne Grund wird sie als
Volksdroge
Nummer 1 bezeichnet. Die Zahlen, die uns aus den statistischen Erhebungen
über
den
Alkoholkonsum bekannt sind, sind alarmierend. Alkohol ist die häufigste
Suchtdroge und
gehört
in Österreich zur Tradition. 19% der Österreicherinnen gefährden
regelmäßig durch
übermäßigen
Genuss von Alkohol ihre Gesundheit.
Auch zeigt die
traurige Realität in Österreich, dass bereits 8% der 14jährigen
im ländlichen
Raum
alkoholkrank sind. 12% der 14jährigen sind gefährdet und bei 20 % der
Todesfälle von
Jugendlichen
ist Alkohol im Spiel.
So manchem Teenager
ist es nicht bewußt, dass es viele verschiedene Möglichkeiten gibt,
auf
Ärger,
Frust, Unglück, Trauer, Verlust, Schwäche etc. zu reagieren. In
dieser Atmosphäre
greifen
immer mehr und immer jüngere Kinder und Jugendliche zum Alkohol.
Das Alkoholproblem
ist in Österreich immer noch weitgehend tabuisiert, obwohl es viel
weiter verbreitet ist, als der Konsum illegaler Drogen, und die Folgen
dramatisch und teuer
sind. Dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen kommt dabei eine spezielle
Rolle
zu.
Oft wird bereits im
Kindesalter der Grundstein zur Abhängigkeit im Erwachsenenalter gelegt.
In
vielen Familien ist Alkohol allgegenwärtig und gehört wie
“selbstverständlich" zum
Familienalltag. Der Griff zum Alkohol ist daher oft ein Ventil, um allen
Ärger und Frust
abzulassen.
Doch mit dem Alkoholkonsum handelt man sich wieder neuen Ärger ein.
Eine Informations-
und Aufklärungskampagne für Kinder, Jugendliche und auch Eltern zu
diesem
Thema zur Bewusstseinsbildung wäre daher dringend notwendig.
Zudem
hat auch Bundesminister Mag. Haupt schon mehrmals angekündigt, eine solche
bundesweite
Aufklärungs-Kampagne zum Thema “Jugend und Alkohol"
durchzuführen.
Da bis
jetzt keine Initiativen in diese Richtung gesetzt wurden, stellen die
unterfertigten
Abgeordneten
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen folgende
Anfrage:
1. Ist die
Durchführung einer solchen bundesweiten Informations- und
Aufklärungskampagne
zur Bewusstseinsbildung zum Thema “Jugend und Alkohol"
seitens
ihres Ministeriums geplant?
2. Wann soll diese Kampagne starten und über welchen Zeitraum wird sie sich erstrecken?
3.
Welche Kommunikationsinstrumente (klassische Werbung, Below the line
Aktivitäten,
Workshops,
Projekte etc.) werden Sie bei dieser Kampagne einsetzen?
4.
An wen wird sich diese Kampagne richten? Welche Ziel- bzw. Dialoggruppen sollen
angesprochen
werden (Eltern, Kinder, Jugendliche etc.)?
5. Welche Inhalte sollen mit dieser Kampagne transportiert werden?
6.
Wie stehen Sie zur Idee, eine bundesweite Infokampagne für den Handel und
insbesondere
für die Gastronomie zu starten, die den Menschen einen maßvolleren
Umgang
mit Alkohol vor Augen führt und welche mit Nachdruck auf die Bestimmungen
betreffend
Alkoholausschank an Jugendliche und die damit verbundene Problematik des
Alkoholmissbrauchs
durch Jugendliche hinweist?
7.
Mehr und strengere Kontrollen für die Einhaltung der Gewerbeordnung und
der
Jugendschutzgesetze
betreffend Alkohol und Jugendliche sind dringen notwendig. Teilen
Sie diese Meinung? Wenn ja,
welche Maßnahmen werden Sie hier setzen, um die
Situation zu verbessern?
8.
Welche anderen Maßnahmen werden sie als zuständiger Minister setzen,
um dem
steigenden
Alkoholgenuss von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken?
9.
Gibt es Ihrer Meinung nach in Österreich genug Aufklärungs- und
Beratungsstellen, um
Kindern
und Jugendlichen mit diesem Problem flächendeckend und kompetent zu
helfen?
10. Was ist Ihre
Meinung zur geplanten Novellierung der Gewerbeordnung, in deren Zuge ja
die
Bestimmungen hinsichtlich des Ausschanks von Alkohol an Jugendliche, sowie die
Reglungen
des Jugendgetränks und die Maßnahmen gegen den Alkoholmissbrauch in
der
Gewerbeordnung gänzlich entfallen sollen? Das würde bedeuten, dass
das Jugendgetränk
(§
150 GewO), das sich in der Praxis bewährt hat, nicht mehr in der
Gewerbeordnung
geregelt
ist. Gleiches gilt für die Schutzbestimmungen gegen Alkoholmissbrauch
(§ 149
GewO) und die Bestimmungen über den Ausschank von Alkohol an Jugendliche
(§151
GewO).
Zudem würde damit die bundeseinheitliche Regelung dieser Materie
wegfallen.
Wie
stehen Sie dazu und glauben sie das diese Maßnahme sinnvoll ist und zum
Schutz
der
Jugend vor Alkohol beiträgt?