3673/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend “Pflanzengutgesetz- Berichte - Kontrolle - Konsequenzen
Kompetenzen"
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft. Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende Anfrage:
1. In
welchen pflanzengutrechtlichen Bestimmungen gibt es eine Dokumentations-
und Berichtspflicht des Landeshauptmannes (im Rahmen der mittelbaren
Bundesverwaltung) gegenüber dem jeweils zuständigen Bundesminister?
2. Gibt es dafür auch terminliche Vorgaben? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
3. Werden
nach den saatrechtlichen Normen nach Gesetzesverstößen die Anzeigen
sowie die Verfahrensausgang und Strafen jährlich dokumentiert?
4. Verfügt Ihr Bundesministerium über eine derartige Dokumentation (Berichte)?
5. Wie werden diese Berichte veröffentlicht?
6.
In welchen EU-Mitgliedsländern gibt es ein unmittelbares Durchgriffsrecht
des
Staates (zuständiges
Ministerium) auf die Vollziehung pflanzengutrechtlicher
Bestimmungen? Wie sieht dies im einzelnen konkret aus?
7. Gibt es
nach pflanzengutrechtlichen Bestimmungen eine generelle Berichtspflicht
Österreichs gegenüber Dienststellen der EU Kommission?
8. Gibt es
dafür auch terminliche Vorgaben? Welche europäische Rechtsgrundlage
gibt es dafür?
9. Sind
nach pflanzengutrechtlichen Bestimmungen Dienststellen der EU-
Kommission befugt, Kontrollen in Österreich durchzuführen?
10. Um welche Dienststellen handelt es sich?
11 .Welche europäische Rechtsgrundlagen gibt es dafür?
12. Wie
sieht dabei jeweils die Kontrollfrequenz aus, bzw. wie ist der Ablauf dieser
Kontrolle in Österreich ausgestaltet (z.B. Anmeldung; Mittelbare
Bundesverwaltung)?
13. Wird
bei diesen EU Kontrollen gewährleistet, dass unangemeldet kontrolliert,
und
mit den nationalen Kontrollorganen - ohne Beisein staatlicher Vertreter und
damit ohne Beeinflussung - gesprochen werden kann?
14. Wie
erfolgt nach Beanstandungen durch Dienststellen der EU Kommission das
Controlling in Österreich?
15. Wie werden diese Berichte in Österreich veröffentlicht?
16. Wie
viele Kontrollen wurden 1999, 2000 und 2001 durchgeführt? Was wurde im
Ergebnis jeweils festgestellt? Wurden die festgestellten Mängel beseitigt
oder gibt
es noch einen legislativen Handlungsbedarf?
17. Gibt es
in den pflanzengutrechtlichen Bestimmungen obligatorische
Kontrollvorgaben der EU
Kommission für die nationale Vollziehung (z.B.:
Häufigkeit, Stichprobe)? Ersuche um detaillierte Darstellung.
18. Gibt
es dabei eine Mindestprobenanzahl? Wurde diese in den Jahren 1999, 2000
und 2001 jeweils erreicht?
19. An
welchen EU-weiten empfohlenen Monitoringprogrammen hat sich Österreich
1999, 2000 und 2001
beteiligt?
20. Was waren die Ergebnisse in Österreich?
21. In welcher Form und wann wurden diese veröffentlicht?
22. Gibt es
in den pflanzengutrechtlichen nationalen Bestimmungen ausdrückliche
Kontrollvorgaben aufgrund des Gesetzes (z.B. Proben- und Revisionsplan)?
23. In wie
vielen Erlässen wurden seit 1999 - etwa mangels gesetzlicher Regelung -
Kontrollvorgaben
gegenüber Bundesdienststellen oder gegenüber den
Landeshauptleuten erteilt?
24. Wie lauten diese Erlässe?
25. Wurden
diese Erlässe in den Bundesländern 1999, 2000, 2001 auch
eingehalten?
26. Wenn Nein, welche warum nicht?
27. In wie
vielen Weisungen etc wurden seit 1999 - mangels gesetzlicher Regelung -
Kontrollvorgaben gegenüber Bundesdienststellen oder gegenüber den
Ländern
erteilt?
28. Wie lauten diese Weisungen?
29. Wurden
diese Weisungen in den Bundesländern 1999, 2000, 2001 auch
eingehalten?
30. Wenn Nein, welche warum nicht?
31. In
welcher Form wird sonst auf die Vollziehung durch die Landeshauptleute
Einfluss genommen?
32. Welches
Ministerium hat in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union die Kompetenz des Agrarischen Betriebsmittelrecht, beispielsweise nach
den pflanzengutrechtlichen Bestimmungen (Auflistung der Zuständigkeiten in
den
Mitgliedsstaaten)?
33. Welches
Ministerium hat in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU die
Kompetenz hinsichtlich der Einfuhr von Pflanzengut (Auflistung der
Zuständigkeiten in den Mitgliedsstaaten)?
34. Welche
Stichprobengröße (Mindestprobenanzahl) ist bei Importen aus
Drittstaaten an den Grenzen vorgesehen (Stichproben bei der Einfuhr sowie
erfolgte Kontrolle)?
35. In
welcher Form und aufgrund welcher Normen erfolgt die Kontrolle von
Pflanzengut bei der Ausfuhr?
36. Wer ist für diese Kontrollen verantwortlich?
37. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen österreichischen
Zollbehörden (z.B. EU-
Außengrenzen) und den
jeweils zuständigen pflanzengutrechtlichen
Aufsichtsorganen aus? Wie ist
diese strukturiert?
38. In welchen EU-Mitgliedsländern sind die Anstalten zur Untersuchung von
Pflanzengut etc. (Agrarisches
Betriebsmittelrecht) ausgegliedert bzw. privatisiert
(z.B.
Ges.m.b.H.s)?
39. Welche
Forschungsprojekte in Pflanzengutangelegenheiten wurden 1999, 2000
und 2001 in Auftrag gegeben?
40. Was
waren die Ergebnisse der abgeschlossenen Forschungsprojekte? In welcher
Weise und wann wurden diese veröffentlicht?
41. Welche Forschungsprojekte sind für das Jahr 2002 geplant?