3682/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Mais-Aussaat 2002
Nach dem Skandal um die illegale Freisetzung von
gentechnisch kontaminiertem Mais im
letzten Jahr wurde von Landwirtschaftsminister Molterer eine Verordnung
“über die
Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen und die
Kennzeichnung von GVO-Sorten und Saatgut von GVO-Sorten (Saatgut-Gentechnik-
Verordnung)" erlassen. Diese legt
fest, dass bei Erstuntersuchungen im Rahmen der
Saatgutzulassung das in Österreich verkaufte Saatgut keine
gentechnische Kontamination
aufweisen darf, bei Kontrolluntersuchungen darf die Verunreinigung nicht mehr
als 0,1%
betragen. Dennoch gibt es auch heuer keine Garantie dafür, dass nicht
erneut gentechnisch
verunreinigtes Saatgut auf Österreichs Felder gelangt. Und genau für
diesen Fall gilt es
umgehend eine bis zum heutigen Tag bestehende Gesetzeslücke zu
schließen, die bereits im
Vorjahr zu Verzögerungen in der Bewältigung des Saatgut-Problems
geführt hat.
Sobald das Saatgut vom Bauer ausgebracht wurde und es sich in der Erde
befindet, ist laut
Gesetz nicht mehr der Landwirtschaftsminister, sondern der Gesundheitsminister
zuständig.
Sollte dem Landwirtschaftsministerium bei den Kontrollen des Saatgut eine
Kontamination
entgehen, so könnten auch heuer wieder Gen-Mais gepflanzt werden. Da im
Gentechnik-
Gesetz jedoch nur “absichtliches Ausbringen" (§ 4 Z 20)
geregelt ist, nicht jedoch der Fall
von unabsichtlichen, also illegalen
Freisetzungen, wird sich der zuständige
Gesundheitsminister wohl - wie im Vorjahr - auf mangelnde gesetzliche
Bestimmungen im
Gentechnik-Gesetz zurückziehen und nicht oder unzureichend einschreiten.
Was folglich im
Falle von “unabsichtlichen" Freisetzungen zu geschehen hat, ist
gesetzlich weiterhin unklar.
Diese Gesetzeslücke muss daher umgehend geschlossen werden, die Aussaat
von Mais
beginnt in Österreich in wenigen Wochen.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an
den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen
Anfrage:
1) Ist es noch immer Rechtsmeinung Ihres Ministeriums,
wonach das Gentechnikgesetz
nur für
“absichtliche", nicht jedoch für “unabsichtliche",
also illegale Freisetzungen
anwendbar ist?
2) Planen Sie eine Änderung im Gentechnik-Gesetz,
wonach der Gesundheitsminister
künftig auch für
“unabsichtliche" Freisetzungen in Österreich zuständig
ist?
3) Falls nein, warum nicht?
4) Falls ja, wann?
5)
Falls nein, welche konkreten Maßnahmen werden Sie im Falle einer
neuerlichen
illegalen Freisetzung setzen?
6) Können Sie ausschließen, dass auch heuer
wieder illegale Gentech-Pflanzen auf
Österreichs
Felder gelangen?
7)
Wurden die betroffenen Bauern, die im letzten Sommer illegal ausgepflanzten
Gen-
Mais einackern mussten, bereits
entschädigt?
8) Wenn ja, aus welchen Mitteln?
9)
Wurden bereits gerichtliche Schritte gegen die Saatgutfirmen eingeleitet, die
kontaminiertes Saatgut in Umlauf gebracht
haben?
10) Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen?
11) Wenn nein, warum nicht?