3682/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Mais-Aussaat 2002

Nach dem Skandal um die illegale Freisetzung von gentechnisch kontaminiertem Mais im
letzten Jahr wurde von Landwirtschaftsminister Molterer eine Verordnung “über die
Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen und die
Kennzeichnung von GVO-Sorten und Saatgut von GVO-Sorten (Saatgut-Gentechnik-
Verordnung)" erlassen. Diese legt fest, dass bei Erstuntersuchungen im Rahmen der
Saatgutzulassung das in Österreich verkaufte Saatgut keine gentechnische Kontamination
aufweisen darf, bei Kontrolluntersuchungen darf die Verunreinigung nicht mehr als 0,1%
betragen. Dennoch gibt es auch heuer keine Garantie dafür, dass nicht erneut gentechnisch
verunreinigtes Saatgut auf Österreichs Felder gelangt. Und genau für diesen Fall gilt es
umgehend eine bis zum heutigen Tag bestehende Gesetzeslücke zu schließen, die bereits im
Vorjahr zu Verzögerungen in der Bewältigung des Saatgut-Problems geführt hat.
Sobald das Saatgut vom Bauer ausgebracht wurde und es sich in der Erde befindet, ist laut
Gesetz nicht mehr der Landwirtschaftsminister, sondern der Gesundheitsminister zuständig.
Sollte dem Landwirtschaftsministerium bei den Kontrollen des Saatgut eine Kontamination
entgehen, so könnten auch heuer wieder Gen-Mais gepflanzt werden. Da im Gentechnik-
Gesetz jedoch nur “absichtliches Ausbringen" (§ 4 Z 20) geregelt ist, nicht jedoch der Fall
von unabsichtlichen, also illegalen Freisetzungen, wird sich der zuständige
Gesundheitsminister wohl - wie im Vorjahr - auf mangelnde gesetzliche Bestimmungen im
Gentechnik-Gesetz zurückziehen und nicht oder unzureichend einschreiten. Was folglich im
Falle von “unabsichtlichen" Freisetzungen zu geschehen hat, ist gesetzlich weiterhin unklar.
Diese Gesetzeslücke muss daher umgehend geschlossen werden, die Aussaat von Mais
beginnt in Österreich in wenigen Wochen.

Die  unterzeichneten   Abgeordneten   richten   daher  an  den   Bundesminister     für  soziale
Sicherheit und Generationen

Anfrage:

1)   Ist es noch immer Rechtsmeinung Ihres Ministeriums, wonach das Gentechnikgesetz
nur für “absichtliche", nicht jedoch für “unabsichtliche", also illegale Freisetzungen
anwendbar ist?

2)   Planen Sie eine Änderung im Gentechnik-Gesetz, wonach der Gesundheitsminister
künftig auch für “unabsichtliche" Freisetzungen in Österreich zuständig ist?


3)   Falls nein, warum nicht?

4)  Falls ja, wann?

5)   Falls nein, welche konkreten Maßnahmen werden Sie im Falle einer neuerlichen
illegalen Freisetzung setzen?

6)   Können Sie ausschließen, dass auch heuer wieder illegale Gentech-Pflanzen auf
Österreichs Felder gelangen?

7)  Wurden die betroffenen Bauern, die im letzten Sommer illegal ausgepflanzten Gen-
Mais einackern mussten, bereits entschädigt?

8)  Wenn ja, aus welchen Mitteln?

9)  Wurden bereits gerichtliche Schritte gegen die Saatgutfirmen eingeleitet, die
kontaminiertes Saatgut in Umlauf gebracht haben?

10) Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen?

11) Wenn nein, warum nicht?