3683/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag.
Ulli Sima
und
Genossinnen
an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
Saatgut- und Futtermittel-Kontrollen
sowie der “Saatgut-Grenzwert-
Verordnung"
Nach dem Skandal um illegal
freigesetzten Gen-Mais auf Österreichs Feldern im letzten Jahr
wurde von Ihrem Ressort eine
Verordnung “über die Verunreinigung von Saatgut mit
gentechnisch veränderten Organismen
und die Kennzeichnung von GVO-Sorten und Saatgut
von GVO-Sorten (Saatgut-Gentechnik-Verordnung)" erlassen.
Diese legt fest, dass bei Erstuntersuchungen im Rahmen
der Saatgutzulassung das in
Österreich
verkaufte Saatgut keine gentechnische Kontamination aufweisen darf, bei
Kontrolluntersuchungen darf
die Verunreinigung nicht mehr als 0,1% betragen. Um diese
Werte tatsächlich einhalten zu können, muss es im Vorfeld der Aussaat
zu umfangreichen
Kontrollen im Saatgut-Bereich kommen.
Neben der Saatgut-Debatte bleibt die gentechnische
Verunreinigung von Futtermitteln nach
wie vor
ein zentrales Problem, eine einheitlichen EU-Regelung zur Kennzeichnung ist
jedoch
frühestens in einem Jahr
zu erwarten. In den letzten Jahren enthielten bis zu 2/3 aller
untersuchten Proben gentechnisch verändertes Soja, für die
betroffenen Bauern gibt es
mangels Kennzeichnung demnach keinerlei Wahlmöglichkeit. Angesichts des
steigenden
Anteils von gentechnisch verändertem
Soja in den USA wird sich der Anteil an GVO-Soja in
den heimischen Futtermitteln noch
erhöhen. Ein österreichischer Alleingang zur
Kennzeichnung von Futtermitteln als Übergangsregelung bis zum
Inkrafttreten einer EU-
Bestimmung ist schon seit Jahren
überfällig.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1) Wieviele Proben zur Untersuchung von Saatgut auf
genmanipuliertes Bestandteile
wurden
2001 und bisher 2002 gezogen?
2) Wieviele Proben werden heuer noch gezogen?
3) Wieviele von den gezogenen Saatgut-Proben waren positiv, d.h.
enthielten
Kontaminationen mit GVOs (gentechnisch veränderter Organismen)?
4) Um welche Sorten und Chargen (bitte Referenznummern
angeben) handelte es sich
dabei?
5) Welchen Grad an Verunreinigungen in % enthielten die Proben?
6) Mit welchen GVOs waren die positiven Proben verunreinigt?
7) Welche Konsequenzen haben derartige Verunreinigungen für den Saatguthersteller?
8) Wird nach Erlass der Grenzwert-Verordnung auch Saatgut in
Umlauf gebracht, bei
dem exakt 0,1 % gentechnischer Verunreinigung nachgewiesen wird?
9) Können Sie garantieren, dass heuer sämtliche
Untersuchungen des Saatguts auf
gentechnisch veränderte Bestandteile vor einer Aussaat abgeschlossen sind?
10) Wenn nein, warum nicht?
11) Wenn nein, halten Sie eine Aussaat vor genauen Kontrollen für verantwortbar?
12) Werden von den Behörden auch auf den Bauernhöfen
Kontrollen des Saatguts auf
gentechnisch verunreinigte Bestandteile durchgeführt?
13) Auf welches Ausmaß beläuft sich Ihren Angaben nach der
Import von Saatgut durch
heimische
Landwirten aus dem Ausland?
14) Halten Sie die Gesetzeslücke, wonach der Gesundheitsminister
laut Gentechnik-
Gesetz nur für
“absichtliche", nicht aber für “unabsichtliche"
(also beispielsweise bei
kontaminiertem Saatgut) Freisetzungen
zuständig ist, für akzeptabel?
15) Halten Sie eine Gesetzesänderung für sinnvoll, wonach das
Gentechnik-Gesetz auch
im
Falle unabsichtlicher Freisetzungen anzuwenden ist für sinnvoll?
16) Falls nein, warum nicht?
17) Falls Ja, werden Sie eine solche befürworten?
18) Wurden die betroffenen Bauern, die im letzten Sommer illegal
ausgepflanzten Gen-
Mais
einackern mussten, bereits entschädigt?
19) Wenn ja, aus welchen Mitteln und in welcher Höhe?
20) Wurden bereits gerichtliche Schritte gegen die Saatgutfirmen
eingeleitet, die
kontaminiertes
Saatgut in Umlauf gebracht haben?
21) Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen?
22) Wenn nein, warum nicht?
23) Werden Sie von Saatgut-Erzeugern, die Saatgut aus dem Ausland nach
Österreich
importieren,
auch detaillierte Untersuchungen zum Nachweis der Nicht-
Kontamination mit GVOs
verlangen?
24) Wenn ja, welche genau?
25) Wenn ja, welche Firmen haben solche Untersuchungs-Ergebnisse
für welche Saatgut-
Sorten
mit welchem Ergebnis bereits vorgelegt?
26) Werden diese Untersuchungen von Seiten Ihres Ressorts nochmals
zumindest in
Stichproben
nachgeprüft?
27) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
28) Was passiert, wenn trotz Zertifikats der Nicht-Kontamination des
Saatguts eine
Kontamination
nachgewiesen werden kann?
29) Wieviele Futtermittel-Proben wurden in den Jahren 2000, 2001 und
heuer bisher auf
gentechnische
Bestandteile gezogen?
30) Wieviele Proben werden im heurigen Jahr noch auf gentechnische
Bestandteile
untersucht?
31) Halten Sie die Anzahl der Futtermittelproben für ausreichend?
32) Wieviele der untersuchten Proben in den Jahren 2000, 2001 und heuer
waren positiv,
d.h.
enthielten gentechnische Bestandteile?
33) Um welche gentechnisch veränderten Rohstoffe handelte es sich
dabei in den
Futtermittel-Proben?
34) Welche Maßnahmen werden von Ihnen gesetzt, um gentechnisch
verunreinigte
Bestandteile
in den heimischen Futtermitteln zu vermeiden?
35) Auf welches Ausmaß beläuft sich Ihren Angaben nach der
Import von Futtermitteln
durch
die heimischen Bauern aus dem Ausland?
36) Warum veranlassen Sie nicht - bis zu dem Zeitpunkt, an dem es eine
EU-einheitliche
Kennzeichnung
für Futtermittel gibt- eine österreichische Kennzeichnungsregelung?