3683/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und Genossinnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend   Saatgut-   und   Futtermittel-Kontrollen   sowie   der   “Saatgut-Grenzwert-
Verordnung"

Nach dem Skandal um illegal freigesetzten Gen-Mais auf Österreichs Feldern im letzten Jahr
wurde von Ihrem Ressort eine Verordnung “über die Verunreinigung von Saatgut mit
gentechnisch veränderten Organismen und die Kennzeichnung von GVO-Sorten und Saatgut
von GVO-Sorten (Saatgut-Gentechnik-Verordnung)" erlassen.

Diese legt fest, dass bei Erstuntersuchungen im Rahmen der Saatgutzulassung das in
Österreich verkaufte Saatgut keine gentechnische Kontamination aufweisen darf, bei
Kontrolluntersuchungen darf die Verunreinigung nicht mehr als 0,1% betragen. Um diese
Werte tatsächlich einhalten zu können, muss es im Vorfeld der Aussaat zu umfangreichen
Kontrollen im Saatgut-Bereich kommen.

Neben der Saatgut-Debatte bleibt die gentechnische Verunreinigung von Futtermitteln nach
wie vor ein zentrales Problem, eine einheitlichen EU-Regelung zur Kennzeichnung ist jedoch
frühestens in einem Jahr zu erwarten. In den letzten Jahren enthielten bis zu 2/3 aller
untersuchten Proben gentechnisch verändertes Soja, für die betroffenen Bauern gibt es
mangels Kennzeichnung demnach keinerlei Wahlmöglichkeit. Angesichts des steigenden
Anteils von gentechnisch verändertem Soja in den USA wird sich der Anteil an GVO-Soja in
den heimischen Futtermitteln noch erhöhen. Ein österreichischer Alleingang zur
Kennzeichnung von Futtermitteln als Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten einer EU-
Bestimmung ist schon seit Jahren überfällig.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1)   Wieviele Proben zur Untersuchung von Saatgut auf genmanipuliertes Bestandteile
wurden 2001 und bisher 2002 gezogen?

2)  Wieviele Proben werden heuer noch gezogen?

3)  Wieviele von den gezogenen Saatgut-Proben waren positiv, d.h. enthielten
Kontaminationen mit GVOs (gentechnisch veränderter Organismen)?

4)   Um welche Sorten und Chargen (bitte Referenznummern angeben) handelte es sich
dabei?


5)  Welchen Grad an Verunreinigungen in % enthielten die Proben?

6)  Mit welchen GVOs waren die positiven Proben verunreinigt?

7)  Welche Konsequenzen haben derartige Verunreinigungen für den Saatguthersteller?

8)  Wird nach Erlass der Grenzwert-Verordnung auch Saatgut in Umlauf gebracht, bei
dem exakt 0,1 % gentechnischer Verunreinigung nachgewiesen wird?

9)   Können Sie garantieren, dass heuer sämtliche Untersuchungen des Saatguts auf
gentechnisch veränderte Bestandteile vor einer Aussaat abgeschlossen sind?

10) Wenn nein, warum nicht?

11) Wenn nein, halten Sie eine Aussaat vor genauen Kontrollen für verantwortbar?

12) Werden von den Behörden auch auf den Bauernhöfen Kontrollen des Saatguts auf
gentechnisch verunreinigte Bestandteile durchgeführt?

13) Auf welches Ausmaß beläuft sich Ihren Angaben nach der Import von Saatgut durch
heimische Landwirten aus dem Ausland?

14) Halten Sie die Gesetzeslücke, wonach der Gesundheitsminister laut Gentechnik-
Gesetz nur für “absichtliche", nicht aber für “unabsichtliche" (also beispielsweise bei
kontaminiertem Saatgut) Freisetzungen zuständig ist, für akzeptabel?

15) Halten Sie eine Gesetzesänderung für sinnvoll, wonach das Gentechnik-Gesetz auch
im Falle unabsichtlicher Freisetzungen anzuwenden ist für sinnvoll?

16) Falls nein, warum nicht?

17) Falls Ja, werden Sie eine solche befürworten?

18) Wurden die betroffenen Bauern, die im letzten Sommer illegal ausgepflanzten Gen-
Mais einackern mussten, bereits entschädigt?

19) Wenn ja, aus welchen Mitteln und in welcher Höhe?

20) Wurden bereits gerichtliche Schritte gegen die Saatgutfirmen eingeleitet, die
kontaminiertes Saatgut in Umlauf gebracht haben?

21) Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen?

22) Wenn nein, warum nicht?

23) Werden Sie von Saatgut-Erzeugern, die Saatgut aus dem Ausland nach Österreich
importieren, auch detaillierte Untersuchungen zum Nachweis der Nicht-
Kontamination mit GVOs verlangen?

24) Wenn ja, welche genau?


25) Wenn ja, welche Firmen haben solche Untersuchungs-Ergebnisse für welche Saatgut-
Sorten mit welchem Ergebnis bereits vorgelegt?

26) Werden diese Untersuchungen von Seiten Ihres Ressorts nochmals zumindest in
Stichproben nachgeprüft?

27) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

28) Was passiert, wenn trotz Zertifikats der Nicht-Kontamination des Saatguts eine
Kontamination nachgewiesen werden kann?

29) Wieviele Futtermittel-Proben wurden in den Jahren 2000, 2001 und heuer bisher auf
gentechnische Bestandteile gezogen?

30) Wieviele Proben werden im heurigen Jahr noch auf gentechnische Bestandteile
untersucht?

31) Halten Sie die Anzahl der Futtermittelproben für ausreichend?

32) Wieviele der untersuchten Proben in den Jahren 2000, 2001 und heuer waren positiv,
d.h. enthielten gentechnische Bestandteile?

33) Um welche gentechnisch veränderten Rohstoffe handelte es sich dabei in den
Futtermittel-Proben?

34) Welche Maßnahmen werden von Ihnen gesetzt, um gentechnisch verunreinigte
Bestandteile in den heimischen Futtermitteln zu vermeiden?

35) Auf welches Ausmaß beläuft sich Ihren Angaben nach der Import von Futtermitteln
durch die heimischen Bauern aus dem Ausland?

36) Warum veranlassen Sie nicht - bis zu dem Zeitpunkt, an dem es eine EU-einheitliche
Kennzeichnung für Futtermittel gibt- eine österreichische Kennzeichnungsregelung?