3691/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Binder und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Schülerfreifahrt während des Pflichtpraktikums

Während SchülerInnen, die eine Lehranstalt besuchen, Anspruch auf Schülerfreifahrt bzw.
Schulfahrtbeihilfe zwischen Wohnung und Schule haben, müssen immer noch diejenigen, die
ein Praktikum außerhalb des Wohnortes machen, selber für Ihre Fahrtkosten aufkommen.
Dies gilt auch dann, wenn das Praktikum ein für den Lehrgang vorgeschriebenes
Pflichtpraktikum ist.

Diese Tatsache stellt nicht nur eine unterschiedliche Behandlung der SchülerInnen in
Österreich dar, sondern bedeutet auch eine Benachteiligung junger Menschen am Land und in
den kleineren Gemeinden, wo wenige oder gar keine Praktikumsplätze vorhanden sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen folgende

Anfrage:

1.   Wie viele SchülerInnen sind österreichweit von dieser Tatsache betroffen?

2.   Ist es geplant, die Schülerfreifahrt auszudehnen, damit auch die Reisen zum
Praktikumsort inkludiert sind?

a)   Wenn nein - warum nicht?

b)   Wenn ja - wann ist mit einer solchen Gesetzesänderung zu rechnen?

c)   Wenn ja - werden bei dieser Lösung die gesamten Fahrtkosten der SchülerInnen
abgedeckt?

3.   Wie kommentieren Sie grundsätzlich die Tatsache, dass SchülerInnen, die ein für
ihren Lehrgang obligatorisches Praktikum außerhalb ihres Wohnortes absolvieren,
selber für die Fahrtkosten aufkommen müssen?

4.   Welche sonstigen Maßnahmen sind Sie bereit zu setzen, um die Situation dieser
SchülerInnen zu verbessern?