3691/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Binder und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Schülerfreifahrt während des Pflichtpraktikums
Während
SchülerInnen, die eine Lehranstalt besuchen, Anspruch auf
Schülerfreifahrt bzw.
Schulfahrtbeihilfe zwischen Wohnung und Schule haben, müssen immer noch
diejenigen, die
ein
Praktikum außerhalb des Wohnortes machen, selber für Ihre
Fahrtkosten aufkommen.
Dies
gilt auch dann, wenn das Praktikum ein für den Lehrgang vorgeschriebenes
Pflichtpraktikum
ist.
Diese Tatsache stellt
nicht nur eine unterschiedliche Behandlung der SchülerInnen in
Österreich
dar, sondern bedeutet auch eine Benachteiligung junger Menschen am Land und in
den kleineren Gemeinden, wo wenige oder gar keine Praktikumsplätze
vorhanden sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen folgende
Anfrage:
1. Wie viele SchülerInnen sind österreichweit von dieser Tatsache betroffen?
2. Ist es geplant, die Schülerfreifahrt auszudehnen,
damit auch die Reisen zum
Praktikumsort inkludiert
sind?
a) Wenn nein - warum nicht?
b) Wenn ja - wann ist mit einer solchen Gesetzesänderung zu rechnen?
c) Wenn ja - werden bei dieser Lösung die gesamten
Fahrtkosten der SchülerInnen
abgedeckt?
3. Wie kommentieren Sie grundsätzlich die Tatsache,
dass SchülerInnen, die ein für
ihren Lehrgang obligatorisches Praktikum außerhalb ihres Wohnortes
absolvieren,
selber
für die Fahrtkosten aufkommen müssen?
4. Welche sonstigen Maßnahmen sind Sie bereit zu
setzen, um die Situation dieser
SchülerInnen
zu verbessern?