3694/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Silhavy

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend    Reduzierung    des    Leistungsangebotes    bei    arbeitsmarktpolitischen

Beratungsstellen ab 2003 in Wien

Laut Medienbericht sollen ab 2003 arbeitsmarktpolitische Beratungsstellen für Frauen,
Jugendliche und MigrantInnen in Wien nur mehr den vom Arbeitsmarktservice (AMS)
zugewiesenen Arbeitslosen helfen dürfen. Sollte dieses Vorhaben tatsächlich umgesetzt
werden, würde ein großer Anteil an Menschen, die eigenständig Hilfe suchen, diese
Beratungsstelle verlieren. Letztendlich würde dies einer Bestrafung jener gleichkommen, die
von sich aus eine berufliche Lösung anstreben.

Die Kritik des Wiener Beratungszentrums für MigrantInnen ist hier völlig berechtigt. Denn am
Beispiel der Migrantlnnenhilfstelle, die rund 27.000 Beratung pro Jahr durchführt, wären dies
in etwa zwei Drittel der Klientel. Nur ein Drittel wird vom AMS zugewiesen. Diejenigen, die
sich eigeninitiativ an die Beraterinnen wenden, sind beispielsweise Berufstätige, die sich mit
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen herumplagen müssen oder Nicht-
Österreicherinnen, die in den Arbeitsmarkt einsteigen möchten und daher noch nicht als
arbeitslos gelten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende

Anfrage:

1.   Wie beurteilen bzw. begründen Sie - insbesondere im Hinblick auf die steigenden
Arbeitslosenzahlen bei Nicht-Österreicherinnen, Frauen und Jugendlichen - dieses
Vorhaben?

2.   Ist die beabsichtigte Vorgangsweise mit Ihrem Ressort abgestimmt?

3.   Werden Sie die zitierten Einschränkungen der arbeitsmarktpolitischen Beratungen
verhindern?

4.   Wenn ja, wie?


5.   Wenn nein, warum nicht?

6.   Gibt es Vorgaben (arbeitsmarktpolitische Zielvorstellungen) Ihres Ressorts, die sich auf
die erfolgreiche Integration von ÖsterreicherInnen und Nicht-Österreicherinnen in den
österreichischen Arbeitsmarkt - bezogen auf die von Arbeitslosigkeit besonders
betroffene Gruppen wie Frauen, Jugendliche, ältere Menschen sowie nicht-
österreichische Arbeitnehmerlnnen - beziehen?

7.   Welcher Stellenwert wird der Eigeninitiative von Betroffenen (Arbeitsuchenden)
beigemessen?