3694/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Reduzierung des Leistungsangebotes bei arbeitsmarktpolitischen
Beratungsstellen ab 2003 in Wien
Laut
Medienbericht sollen ab 2003 arbeitsmarktpolitische Beratungsstellen für
Frauen,
Jugendliche und MigrantInnen in Wien nur mehr den vom Arbeitsmarktservice (AMS)
zugewiesenen Arbeitslosen helfen dürfen. Sollte dieses Vorhaben
tatsächlich umgesetzt
werden, würde ein großer Anteil an Menschen, die eigenständig
Hilfe suchen, diese
Beratungsstelle verlieren. Letztendlich würde dies einer Bestrafung jener
gleichkommen, die
von sich aus eine berufliche Lösung anstreben.
Die Kritik des
Wiener Beratungszentrums für MigrantInnen ist hier völlig berechtigt.
Denn am
Beispiel der Migrantlnnenhilfstelle, die rund 27.000 Beratung pro Jahr
durchführt, wären dies
in etwa zwei Drittel der Klientel. Nur ein Drittel wird vom AMS zugewiesen.
Diejenigen, die
sich eigeninitiativ an die Beraterinnen wenden, sind beispielsweise
Berufstätige, die sich mit
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen herumplagen müssen oder Nicht-
Österreicherinnen, die in den Arbeitsmarkt einsteigen möchten und
daher noch nicht als
arbeitslos gelten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an
den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende
Anfrage:
1. Wie beurteilen bzw. begründen Sie -
insbesondere im Hinblick auf die steigenden
Arbeitslosenzahlen bei Nicht-Österreicherinnen, Frauen und Jugendlichen -
dieses
Vorhaben?
2. Ist die beabsichtigte Vorgangsweise mit Ihrem Ressort abgestimmt?
3. Werden Sie die zitierten
Einschränkungen der arbeitsmarktpolitischen Beratungen
verhindern?
4. Wenn ja, wie?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Gibt es Vorgaben (arbeitsmarktpolitische
Zielvorstellungen) Ihres Ressorts, die sich auf
die erfolgreiche Integration von ÖsterreicherInnen und
Nicht-Österreicherinnen in den
österreichischen Arbeitsmarkt - bezogen auf die von Arbeitslosigkeit
besonders
betroffene Gruppen wie Frauen, Jugendliche, ältere Menschen sowie nicht-
österreichische Arbeitnehmerlnnen - beziehen?
7. Welcher Stellenwert wird der Eigeninitiative
von Betroffenen (Arbeitsuchenden)
beigemessen?