3695/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

Anfrage

der Abgeordneten Auer
und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs durch Mittel aus dem
Finanzausgleich

Der Aus- und Weiterbau der Infrastruktur für den öffentlichen Personennahverkehr
nimmt ständig an Bedeutung zu, da die Erreichbarkeit von Arbeitsstätten ein immer
wichtigeres Kriterium für einen Wirtschaftsstandort darstellt. Ein wesentlicher Teil
dabei ist die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs. In peripheren
Gebieten ist auf Grund der vergleichsweise geringen Verfügbarkeit öffentlicher
Verkehrsmittel daher die Kraftfahrzeugdichte signifikant höher als in urbanen
Gebieten. Insbesondere durch Zuwendungen der öffentlichen Hand ist das Angebot
öffentlicher Verkehrsmittel in Städten deutlich höher als in ländlichen Regionen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende

Anfrage:

1. Aus welchen Quellen werden die Zuwendungen für den öffentlichen
Personennahverkehr im Finanzausgleich finanziert?

2. Wie hoch sind die Zuwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr aus
Mitteln des Finanzausgleiches insgesamt in den Jahren 2000 bis 2002 für
Länder und Gemeinden?

3. Wie erfolgt die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden?


4. Wie hoch ist der Anteil der Gemeinde Wien an diesen Fördermitteln?

5.  In welchem Ausmaß werden aus den Mitteln des Finanzausgleichs
Zuwendungen für den U-Bahnbau in Wien in den Jahren 2000 bis 2002
geleistet?

6. Wie hoch ist das Ausmaß der Förderungen für Investitionen in den öffentlichen
Personennahverkehr in den Jahren 2000 bis 2002 aus dem Finanzausgleich?

7. Wie erfolgt die Kontrolle der Zuwendungen aus dem Finanzausgleich für den
öffentlichen Personennahverkehr?