3695/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
Anfrage
der Abgeordneten Auer
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend: Förderung
des öffentlichen Personennahverkehrs durch Mittel aus dem
Finanzausgleich
Der Aus- und Weiterbau der Infrastruktur
für den öffentlichen Personennahverkehr
nimmt ständig an Bedeutung zu, da die Erreichbarkeit von
Arbeitsstätten ein immer
wichtigeres Kriterium für einen Wirtschaftsstandort darstellt. Ein
wesentlicher Teil
dabei ist die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs. In
peripheren
Gebieten ist auf Grund der vergleichsweise geringen Verfügbarkeit
öffentlicher
Verkehrsmittel daher die Kraftfahrzeugdichte signifikant höher als in
urbanen
Gebieten. Insbesondere durch Zuwendungen der öffentlichen Hand ist das
Angebot
öffentlicher Verkehrsmittel in Städten deutlich höher als in
ländlichen Regionen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
1. Aus
welchen Quellen werden die Zuwendungen für den öffentlichen
Personennahverkehr im Finanzausgleich finanziert?
2. Wie
hoch sind die Zuwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr aus
Mitteln des Finanzausgleiches insgesamt in den Jahren 2000 bis 2002 für
Länder und Gemeinden?
3. Wie erfolgt die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden?
4. Wie hoch ist der Anteil der Gemeinde Wien an diesen Fördermitteln?
5.
In welchem Ausmaß werden aus den Mitteln des Finanzausgleichs
Zuwendungen für den U-Bahnbau in Wien in den Jahren 2000 bis 2002
geleistet?
6. Wie hoch
ist das Ausmaß der Förderungen für Investitionen in den
öffentlichen
Personennahverkehr in den Jahren 2000 bis 2002 aus dem Finanzausgleich?
7. Wie
erfolgt die Kontrolle der Zuwendungen aus dem Finanzausgleich für den
öffentlichen Personennahverkehr?