3697/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Schloss Waidhofen
NÖN-Berichten
zufolge hat die Republik Österreich das bislang in ihrem
Eigentum stehende Schloss Waidhofen a. d. Ybbs an die hoch verschuldete
Gemeinde Waidhofen verkauft (Kaufpreis: ATS 19
Mio.), in den Jahren zuvor
hat der Bund alleine mehr als ATS 36 Mio in
die Renovierung sowie einen
Neuzubau investiert.
Das
Gebäude war im November 2000 noch in der BIG-Gebäudeliste enthalten,
kam im Dezember 2000 plötzlich aus der Liste heraus; warum ist ungeklärt.
Eine kurz danach (18. Dezember 2000) erfolgte Umwidmung(Erweiterung) auf
das gesamte Objekt (Neuzubau) für Schulzwecke sollte dann wohl ein
Argument für den späteren Dumpingpreis liefern. Im Jänner 2001 -
also schon
ein Monat nach der Umwidmung - erfolgte eine vom Bund veranlasste
Schätzung des Gebäudes (Schätzwert: ca. ATS 29,5 Mio. inkl.
Pönale von ATS
5 Mio.).
Nichts
desto trotz soll die seit Jahrzehnten im Schloss untergebrachte
Forstwirtschaftsschule nunmehr das Objekt verlassen, obwohl angeblich
gesicherte Alternativlösungen sich als reine politische Seifenblasen
entpuppten.
Gerüchten zufolge soll der blau-schwarze Deal auch andere, schon seit dem
Jahr 2000 geplante Hintergründe umfassen: Abhaltung einer
niederösterreichischen Landesausstellung im Schloss Waidhofen samt
Landesfinanzierung für die Instandsetzung und danach kommerzielle
Verwertung - der dafür in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schloss
vorgesehene Hotelbau wurde bereits vorgezogen.
Diese Vorgangsweise kommt in mehrfacher Hinsicht (z.B.
Kaufpreisminderung, hohe
Investition in Schul-Alternativstandort, Verschlechterung der
Einnahmenmöglichkeit
des Bundes durch zusätzliche Neuverschuldung der Gemeinde) einer bewussten
Schädigung der Steuerzahlerinnen gleich und erweckt den Eindruck einer
blau-
schwarzen Packelei (vorsätzliche Begünstigung einer Gemeinde zulasten
des
Bundes) jenseits der haushaltsrechtlichen
Normen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie lautet die von Ihrem Ressort
als Entscheidungsgrundlage verwendete
Darstellung des Sachverhaltes laut Aktenlage?
2. Wie wurde der Schätzwert des
Schlosses ermittelt? Von wem und wann
erfolgte die Besichtigung und Bewertung?
3. Wann wurde die
Verkaufs-Entscheidung getroffen? Warum und von wem
wurde sie getrofffen?
4. In welcher Art und Weise
wurde getrachtet, eine bestmögliche Verwertung
zu erreichen? Wie wurden
potentielle InteressentInnen angesprochen,
welche Verhandlungen mit welchen Resultaten geführt?
5. Erfolgte die Bewertung vor oder
nach der gesamthaften Widmung des
Objekts (inkl. Neuzubau) für Schulzwecke? Erfolgte die partielle
Umwidmung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen?
Wenn ja, wie erklären Sie dies? Wenn nein, finden Sie die Koinzidenzen
dann nicht auch merkwürdig?
6. Hat das Bundesministerium
für Finanzen sichergestellt, dass innerhalb der
Gemeinde die zuständigen Gremien (Gemeinderat) ausreichend über das
Vorhaben informiert wurden? Wer wurde informiert?
7. Ist es zutreffend, dass die verschuldete
Gemeinde die Getränkesteuer-
Einnahmen verpfänden
musste? An wen und unter welchen Bedingungen
wurden diese verpfändet?
8. Wurde in den Verhandlungen die Frage
der Kosten der Erhaltung und
Instandsetzung im Sinne der Klärung der in Zukunft auf die Gemeinde
Waidhofen zukommenden Belastungen erörtert? Wenn ja, in welchem
Sinne? Wenn nein, halten Sie eine beträchtliche Zusatzbelastung für
eine
verschuldete Gemeinde für akzeptabel?
9. Wie hoch ist der vereinbarte Kaufpreis?
Welche Zahlungsmodalitäten sind
mit der verschuldeten Gemeinde vereinbart?
10. Hat eine Information der
Gläubigerinnen über den "Großankauf1
stattgefunden?
11. a) Wie hoch waren die Erhaltungs- und
Instandsetzungsinvestitionen des
Bundes in den letzten 10 Jahren
und aus welchen Budgetansätzen wurden
sie getragen?
b)
Wie hoch waren die Gesamtinvestitionen des Bundes für den
neuerrichteten Zubau (z.B. großes Werkstättengebäude) und aus
welchen
Budgetansätzen wurden sie getätigt?
c) Wie verhält sich allein die Summe der Investitionen
für Neubauten und
Adaptierungen zum vereinbarten Kaufpreis? Handelt es sich um eine
"übliche" Relation bei Geschäften "unter
Freunden"?
12. Welche Richtlinien bzw.
Ressortvorgaben gelten für
Liegenschaftsverwertungen hinsichtlich der Wertrelationen zwischen
Schätzwert und Neu- und Zusatzinvestitionen und Verkaufspreis? Wie
wahren Sie das Interesse der Steuerzahlerinnen?
13. Bildete die Zusage des Landes auf
Abhaltung einer niederösterreichischen
Landesausstellung die Grundlage für die Kaufbereitschaft der verschuldeten
Gemeinde bzw. wurde diese Frage in den Verhandlungen releviert?
14. Welche haushaltsrechtlichen Grundlagen
liegen dem Verkaufsakt
zugrunde?
15. Welche Absprachen wurden hinsichtlich
des Schicksals der im Schloss
untergebrachten Landwirtschaftsschule getroffen?
16. Ist Ihnen bewusst, dass es keinen gesicherten Alternativstandort gibt?
17. Ist Ihnen bekannt, dass für einen
diskutierten Alternativstandort
Millioneninvestitionen erforderlich wären, die aus dem Bundesbudget zu
tragen wären?
18. Wie sieht eine Gesamtübersicht
der aus dem Deal erwachsenden Kosten-
Konsequenzen für die nächsten 3 Jahre aus?
19. Wie lautet der Text/die Texte der diesbezüglich abgeschlossenen Verträge?