3698/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Schloss Waidhofen

NÖN-Berichten zufolge hat die Republik Österreich das bislang in ihrem
Eigentum stehende Schloss Waidhofen a. d. Ybbs an die hoch verschuldete
Gemeinde Waidhofen verkauft (Kaufpreis: ATS 19 Mio.), in den Jahren zuvor
hat der Bund alleine mehr als ATS 36 Mio in die Renovierung sowie einen
Neuzubau investiert.

Das Gebäude war im November 2000 noch in der BIG-Gebäudeliste enthalten,
kam im Dezember 2000 plötzlich aus der Liste heraus; warum ist ungeklärt.
Eine kurz danach (18. Dezember 2000) erfolgte Umwidmung(Erweiterung) auf
das gesamte Objekt (Neuzubau) für Schulzwecke sollte dann wohl ein
Argument für den späteren Dumpingpreis liefern. Im Jänner 2001 - also schon
ein Monat nach der Umwidmung - erfolgte eine vom Bund veranlasste
Schätzung des Gebäudes (Schätzwert: ca. ATS 29,5 Mio. inkl. Pönale von ATS
5 Mio.).

Nichts desto trotz soll die seit Jahrzehnten im Schloss untergebrachte
Forstwirtschaftsschule nunmehr das Objekt verlassen, obwohl angeblich
gesicherte Alternativlösungen sich als reine politische Seifenblasen entpuppten.
Gerüchten zufolge soll der blau-schwarze Deal auch andere, schon seit dem
Jahr 2000 geplante Hintergründe umfassen: Abhaltung einer
niederösterreichischen Landesausstellung im Schloss Waidhofen samt
Landesfinanzierung für die Instandsetzung und danach kommerzielle
Verwertung - der dafür in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schloss
vorgesehene Hotelbau wurde bereits vorgezogen.

Diese Vorgangsweise kommt in mehrfacher Hinsicht (z.B. Kaufpreisminderung, hohe
Investition in Schul-Alternativstandort, Verschlechterung der Einnahmenmöglichkeit
des Bundes durch zusätzliche Neuverschuldung der Gemeinde) einer bewussten
Schädigung der Steuerzahlerinnen gleich und erweckt den Eindruck einer blau-
schwarzen Packelei (vorsätzliche Begünstigung einer Gemeinde zulasten des
Bundes) jenseits der haushaltsrechtlichen Normen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie waren Sie in die Verhandlungen eingebunden und wie lauten die
aktenmäßigen Sachverhalts-Feststellungen?

2. Wann war klar, dass die Schule das Schloss verlassen soll und wann wurde
das der Schule mitgeteilt?

3. Welche rechtlich bindenden Absprachen liegen hinsichtlich eines
Alternativstandortes vor?

4.  Mit welchen Kosten wäre die Realisierung eines Alternativstandortes
verbunden? Welche Absprachen wurden hinsichtlich dieser Kosten
getroffen?

5. Warum wollen Sie die Schule aus dem Schloss "verbannen"?

6.  Wie lautet der Text/die Texte der diesbezüglichen geschlossenen Verträge?

7.  Welche Prüfungen der Eignung allfälliger Alternativstandorte als
Schulstandorte wurden durchgeführt? Mit welchem Ergebnis?

8.  Wurde die Schule hinsichtlich ihres weiteren Bedarfs nach den benützten
Räumlichkeiten befragt bzw. hat sich die Schule dazu geäußert?

9. Wie beurteilen Sie den Raumbedarf der Schule?