3713/J XXI.GP
Eingelangt am: 03.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Nebenbeschäftigungen und -tätigkeiten von Dr. Hrabcik
Nach
uns vorliegenden Informationen hat der Kabinett - Chef von Staatssekretär
Waneck, Dr. Hubert Hrabcik, den Vertrag für seine Ordination mit der
Wiener
Gebietskrankenkasse erst in diesen Tagen
zurückgelegt.
Damit
wäre klar, dass Herr Hrabcik, der als Chef des Kabinetts Waneck eine der
wichtigsten Positionen im österreichischen Gesundheitswesen ausübt, neben
seiner
Tätigkeit für Staatssekretär Waneck noch in seiner Ordination
tätig war, selbst wenn
er dabei, wie das Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen in einer
Presseaussendung mitgeteilt hat, “auch mit einem Vertreter
arbeitet". Dass die
Wiener Gebietskrankenkasse dazu “das grundsätzliche
Einvernehmen" gegeben
haben soll, wie in der Aussendung des Sozialministeriums festgestellt wurde,
entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie. Schließlich ist Dr. Hrabcik in
seiner
Eigenschaft als Kabinettschef und Beauftragter des Staatssekretärs einer
der
wichtigsten Verhandlungs- und
Gesprächspartner der Wiener Gebietskrankenkasse
und das Bundesministerium selbst Aufsichtsbehörde für die
Sozialversicherungsträger.
Nach
Ansicht der Anfragesteller ist schon allein der Umstand, dass der Kabinett -
Chef des Gesundheitsstaatssekretärs “nebenbei" eine Ordination
betreibt, untragbar
und hätte zu persönlichen Konsequenzen für Herrn Hrabcik oder in
der Folge
politischen für Staatssekretär Waneck führen müssen.
So ist es
unvorstellbar bzw. auch unvereinbar, wenn der Chef des Kabinetts im
Justizministerium oder auch der Justizminister selbst eine anwaltliche Praxis
betreiben würde oder “nebenbei" als Staatsanwalt oder Richter
tätig wäre.
Auf Visitenkarten gibt Dr. Hrabcik zudem an, “allgemein beeideter und
gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger" zu sein. Nach uns vorliegenden
Informationen soll Dr.
Hrabcik tatsächlich auch als Gutachter tätig sein. Diese
Tätigkeit wäre mehr noch als
die Führung einer fachärztlichen Praxis mit der Funktion im
Gesundheits-
Staatssekretariat bzw. mit der prospektierten Tätigkeit von Dr. Hrabcik
als
Sektionsleiter im Sozialministerium
unvereinbar. Im § 56 des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes heißt es dazu in Absatz 2:
(2) Der Beamte
darf keine Nebenbeschäftigung ausüben, die ihn an der Erfüllung
seiner dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung seiner Befangenheit
hervorruft oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet.
Eine
gutachterliche Tätigkeit etwa bei Führerscheinuntersuchungen oder im
Auftrag
einer Sozialversicherungsanstalt ist unseres Erachtens für den Chef des
Kabinetts
Waneck oder gar für einen Sektionsleiter im Gesundheitsministerium
undenkbar.
Darüber hinaus liegen uns keine
Informationen vor, wonach Dr. Hrabcik diese
Nebenbeschäftigung gemeldet hätte bzw. diese genehmigt worden
wäre. In der
Presseaussendung des Sozialministeriums, in der bei der Nebenbeschäftigung
des
Dr. Hrabcik als Arzt fälschlicherweise immer der Terminus
“Nebentätigkeit" (also eine
Aufgabe, die vom Dienstgeber angeordnet wurde)
verwendet wird, findet die
Tätigkeit als Sachverständiger jedenfalls keine Erwähnung.
Der
Kabinett-Chef von Staatssekretär Reinhart Waneck, Dr. Hubert Hrabcik,
bezieht
laut Presseaussendung des BMSG vom 29. August
2001 ein Gehalt von ATS
84.021,- brutto. In der Debatte über die
Verträge und Einkommen von Kabinetts-
Mitarbeiterlnnen wurden von Seiten der Bundesregierung die Gehälter der
Kabinetts-
Mitarbeiterlnnen mit deren hohem
Arbeitseinsatz und ihrer permanenten
Arbeitsbereitschaft gerechtfertigt. Diese Argumentation ist dann stimmig, wenn
neben der Tätigkeit im Kabinett tatsächlich nur mehr “karge
Freizeit" bleibt. Dr.
Hrabcik hatte in seiner “kargen Freizeit" ( Originaltext
Sozialministerium)
anscheinend genügend Zeit, um eine Ordination zu führen, als
Sachverständiger und
gelegentlich auch in einem Krankenhaus tätig zu sein.
Den
unterzeichneten Abgeordneten wurde jetzt bekannt, dass Dr. Hubert Hrabcik
seit 1. Januar 2002 eine geförderte Genossenschaftswohnung der
Wohnbaugenossenschaft “Heim-Bau"
bewohnt, obwohl er, was sein Einkommen
betrifft, wohl nicht zu den
förderungswürdigen Personen zählen dürfte, und obwohl
er, was seinen Hauptwohnsitz betrifft, in
Eichgraben/NÖ, residiert.
In
seiner “kargen Freizeit", die durch einige bezahlte
Nebenbeschäftigungen noch
karger wird, ist Dr. Hubert Hrabcik zudem Obmann des “Hilfsvereines des
armenischen Hilfskreuzes", eines
Spendenvereins, der teilweise beachtliche
Spendengelder in Österreich sammelt.
Wie den
unterzeichneten Abgeordneten bekannt wurde, fördert ausgerechnet das
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen, seitdem Hubert
Hrabcik
Kabinett-Chef ist, eine Reihe von Armenien-Projekten mit beachtlichen Beträgen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten erachten diese vom Bundesministerium für
Soziales und des Staatssekretärs für Gesundheit gewählte
Vorgangsweise für
ziemlich problematisch. Schließlich kann
und soll die Förderung von
gesundheitspolitischen Projekten im Ausland nicht dazu dienen, die
persönlichen
oder politischen Ambitionen bzw. Vorlieben von Kabinettsmitarbeitern zu
fördern (wie
dies auch im Falle jugendpolitischer Förderungen der Fall zu sein
scheint), sondern
sollte definierten Zielen, die auch mit dem Außenministerium akkordiert
sind, folgen.
Im Falle von Hubert Hrabcik scheint uns bemerkenswert und auffällig, dass
ein
Kabinett-Chef nicht oder kaum zwischen seinen persönlichen Interessen,
Zielen und
Aufgaben und seinen dienstlichen unterscheiden und sie deutlich abgrenzen kann.
Ob es sich nun um seine Tätigkeit als Arzt, als Gutachter, als
Kabinettschef oder
auch als Obmann eines Hilfsvereins handelt, wäre es auch Aufgabe und
Verantwortung seines Dienstgebers, hier klare Vorgaben zu machen, die
Interessenskollisionen, Befangenheiten oder
auch Einschränkungen der dienstlichen
Aufgaben ausschließen. Diese Vorgaben
gibt es offensichtlich nicht und damit wird
auch die Position von Staatssekretär Waneck, der seinen Kabinettschef auch
nebenberuflich als Arzt und als Gutachter arbeiten lässt, selbst
problematisch . Mehr
noch: Wenn unter
Kabinett-Chef Hrabcik Aktivitäten des Vereines des Herrn Hrabcik
subventioniert
wurden, muss Herr Staatssekretär Waneck zurücktreten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch ist der aktuelle Bezug von Kabinett-Chef Dr. Hubert Hrabcik?
2. Hat Dr. Hrabcik in den Jahren 2000 und 2001
Überstunden/Mehrdienstleistungen
geleistet bzw. geltend gemacht?
Wenn ja, wie hoch waren die
Entgelte daraus bzw. aus anderen Titeln
(Z.B.Belohnungen)?
3. In
einer Aussendung des Staatssekretariats Waneck wird die Ausübung der
Ordinationstätigkeit als eine "Nebentätigkeit gemäß
Vertragsbedienstetenordnung"
bezeichnet.
a) War die
Ordinationstätigkeit von Dr. Hrabcik eine "Nebentätigkeit",
also
eine vom Bundesministerium
angeordnete Tätigkeit?
b) Wann wurde die Ordinationstätigkeit von Dr. Hrabcik gemeldet?
c) Wurde
die Ordinationstätigkeit von Dr. Hrabcik als Nebenbeschäftigung
genehmigt?
d) Wenn ja, wann, in welchem Ausmaß und mit welchen Auflagen?
e) Wer genehmigte die Ordinationstätigkeit von Dr. Hubert Hrabcik?
f) Wurde die Gutachtertätigkeit von Dr. Hrabcik gemeldet?
g) Wenn ja, wann, in welchem Ausmaß und mit welchen Auflagen?
h) Was
wollte das Büro des Staatssekretariats mit seinem Verweis auf "eine
Nebentätigkeit gemäß Vertragsbedienstetenordnung"
aussagen?
i)
Das Büro des Staatssekretariats verweist in seiner Erklärung darauf,
dass
bezüglich der Ordinationstätigkeit von Dr. Hrabcik und seiner
fallweisen
Vertretung dabei "das grundsätzliche Einvernehmen der Wiener
Gebietskrankenkasse" vorliege und auch ein Meldemodus darüber
vereinbart wurde. Welchen Inhalts ist das grundsätzliche Einvernehmen
der Wiener GKK und welche
Meldungen hat die Wiener GKK von Dr.
Hrabcik erhalten?
4.
Gerüchten zufolge soll Dr. Hubert Hrabcik seine Ordination mit Anfang
April
übergeben und seine Kassenverträge gekündigt haben. Wann hat Dr.
Hrabcik
seine Ordination aufgegeben, seine Kassenverträge gekündigt und das
Bundesministerium informiert?
5.
Ist durch die Übergabe der Ordination bzw. die Kündigung der
Kassenverträge
sichergestellt, dass Dr. Hrabcik in Zukunft keine Nebenbeschäftigung als
Arzt
oder Gutachter in seiner
"kargen Freizeit" ausübt?
6. Welche
Förderungen des Bundesministeriums wurden in den Jahren 2000, 2001
und 2002 für Projekte in Armenien ausgeschüttet (bitte detailliert
die jeweilige
Höhe und den Verwendungszweck angeben)?
7. Können Sie
ausschließen, dass der “Hilfsverein des armenischen
Hilfskreuzes"
in einem Zusammenhang mit diesen subventionierten Armenien-Projekten
steht?
8. Werden diese
Förderungsansuchen auch von Dr. Hubert Hrabcik in seiner
Funktion als Chef des Kabinetts Waneck bearbeitet?
9. Trägt eines dieser Förderansuchen die Unterschrift von Herrn Dr. Hrabcik?
10. Können Sie
lückenlos die zweckmäßige Verwendung dieser Fördergelder
belegen?