3713/J XXI.GP

Eingelangt am: 03.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Nebenbeschäftigungen und -tätigkeiten von Dr. Hrabcik

Nach uns vorliegenden Informationen hat der Kabinett - Chef von Staatssekretär
Waneck, Dr. Hubert Hrabcik, den Vertrag für seine Ordination mit der Wiener
Gebietskrankenkasse erst in diesen Tagen zurückgelegt.

Damit wäre klar, dass Herr Hrabcik, der als Chef des Kabinetts Waneck eine der
wichtigsten Positionen im österreichischen Gesundheitswesen ausübt, neben seiner
Tätigkeit für Staatssekretär Waneck noch in seiner Ordination tätig war, selbst wenn
er dabei, wie das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in einer
Presseaussendung mitgeteilt hat, “auch mit einem Vertreter arbeitet". Dass die
Wiener Gebietskrankenkasse dazu “das grundsätzliche Einvernehmen" gegeben
haben soll, wie in der Aussendung des Sozialministeriums festgestellt wurde,
entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie. Schließlich ist Dr. Hrabcik in seiner
Eigenschaft als Kabinettschef und Beauftragter des Staatssekretärs einer der
wichtigsten Verhandlungs- und Gesprächspartner der Wiener Gebietskrankenkasse
und das Bundesministerium selbst Aufsichtsbehörde für die
Sozialversicherungsträger.

Nach Ansicht der Anfragesteller ist schon allein der Umstand, dass der Kabinett -
Chef des Gesundheitsstaatssekretärs “nebenbei" eine Ordination betreibt, untragbar
und hätte zu persönlichen Konsequenzen für Herrn Hrabcik oder in der Folge
politischen für Staatssekretär Waneck führen müssen.

So ist es unvorstellbar bzw. auch unvereinbar, wenn der Chef des Kabinetts im
Justizministerium oder auch der Justizminister selbst eine anwaltliche Praxis
betreiben würde oder “nebenbei" als Staatsanwalt oder Richter tätig wäre.
Auf Visitenkarten gibt Dr. Hrabcik zudem an, “allgemein beeideter und gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger" zu sein. Nach uns vorliegenden Informationen soll Dr.
Hrabcik tatsächlich auch als Gutachter tätig sein. Diese Tätigkeit wäre mehr noch als
die Führung einer fachärztlichen Praxis mit der Funktion im Gesundheits-
Staatssekretariat bzw. mit der prospektierten Tätigkeit von Dr. Hrabcik als
Sektionsleiter im Sozialministerium unvereinbar. Im § 56 des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes heißt es dazu in Absatz 2:

(2) Der Beamte darf keine Nebenbeschäftigung ausüben, die ihn an der Erfüllung
seiner dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung seiner Befangenheit
hervorruft oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet.


Eine gutachterliche Tätigkeit etwa bei Führerscheinuntersuchungen oder im Auftrag
einer Sozialversicherungsanstalt ist unseres Erachtens für den Chef des Kabinetts
Waneck oder gar für einen Sektionsleiter im Gesundheitsministerium undenkbar.
Darüber hinaus liegen uns keine Informationen vor, wonach Dr. Hrabcik diese
Nebenbeschäftigung gemeldet hätte bzw. diese genehmigt worden wäre. In der
Presseaussendung des Sozialministeriums, in der bei der Nebenbeschäftigung des
Dr. Hrabcik als Arzt fälschlicherweise immer der Terminus “Nebentätigkeit" (also eine
Aufgabe, die vom Dienstgeber angeordnet wurde) verwendet wird, findet die
Tätigkeit als Sachverständiger jedenfalls keine Erwähnung.

Der Kabinett-Chef von Staatssekretär Reinhart Waneck, Dr. Hubert Hrabcik, bezieht
laut Presseaussendung des BMSG vom 29. August 2001 ein Gehalt von ATS
84.021,- brutto. In der Debatte über die Verträge und Einkommen von Kabinetts-
Mitarbeiterlnnen wurden von Seiten der Bundesregierung die Gehälter der Kabinetts-
Mitarbeiterlnnen mit deren hohem Arbeitseinsatz und ihrer permanenten
Arbeitsbereitschaft gerechtfertigt. Diese Argumentation ist dann stimmig, wenn
neben der Tätigkeit im Kabinett tatsächlich nur mehr “karge Freizeit" bleibt. Dr.
Hrabcik hatte in seiner “kargen Freizeit" ( Originaltext Sozialministerium)
anscheinend genügend Zeit, um eine Ordination zu führen, als Sachverständiger und
gelegentlich auch in einem Krankenhaus tätig zu sein.

Den unterzeichneten Abgeordneten wurde jetzt bekannt, dass Dr. Hubert Hrabcik
seit 1. Januar 2002 eine geförderte Genossenschaftswohnung der
Wohnbaugenossenschaft “Heim-Bau" bewohnt, obwohl er, was sein Einkommen
betrifft, wohl nicht zu den förderungswürdigen Personen zählen dürfte, und obwohl
er, was seinen Hauptwohnsitz betrifft, in Eichgraben/NÖ, residiert.

In seiner “kargen Freizeit", die durch einige bezahlte Nebenbeschäftigungen noch
karger wird, ist Dr. Hubert Hrabcik zudem Obmann des “Hilfsvereines des
armenischen Hilfskreuzes", eines Spendenvereins, der teilweise beachtliche
Spendengelder in Österreich sammelt.

Wie den unterzeichneten Abgeordneten bekannt wurde, fördert ausgerechnet das
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen, seitdem Hubert Hrabcik
Kabinett-Chef ist, eine Reihe von Armenien-Projekten mit beachtlichen Beträgen.

Die unterzeichneten Abgeordneten erachten diese vom Bundesministerium für
Soziales und des Staatssekretärs für Gesundheit gewählte Vorgangsweise für
ziemlich problematisch. Schließlich kann und soll die Förderung von
gesundheitspolitischen Projekten im Ausland nicht dazu dienen, die persönlichen
oder politischen Ambitionen bzw. Vorlieben von Kabinettsmitarbeitern zu fördern (wie
dies auch im Falle jugendpolitischer Förderungen der Fall zu sein scheint), sondern
sollte definierten Zielen, die auch mit dem Außenministerium akkordiert sind, folgen.
Im Falle von Hubert Hrabcik scheint uns bemerkenswert und auffällig, dass ein
Kabinett-Chef nicht oder kaum zwischen seinen persönlichen Interessen, Zielen und
Aufgaben und seinen dienstlichen unterscheiden und sie deutlich abgrenzen kann.
Ob es sich nun um seine Tätigkeit als Arzt, als Gutachter, als Kabinettschef oder
auch als Obmann eines Hilfsvereins handelt, wäre es auch Aufgabe und
Verantwortung seines Dienstgebers, hier klare Vorgaben zu machen, die
Interessenskollisionen, Befangenheiten oder auch Einschränkungen der dienstlichen
Aufgaben ausschließen. Diese Vorgaben gibt es offensichtlich nicht und damit wird
auch die Position von Staatssekretär Waneck, der seinen Kabinettschef auch
nebenberuflich als Arzt und als Gutachter arbeiten lässt, selbst problematisch . Mehr


noch: Wenn unter Kabinett-Chef Hrabcik Aktivitäten des Vereines des Herrn Hrabcik
subventioniert wurden, muss Herr Staatssekretär Waneck zurücktreten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie hoch ist der aktuelle Bezug von Kabinett-Chef Dr. Hubert Hrabcik?

2.  Hat Dr. Hrabcik in den Jahren 2000 und 2001

Überstunden/Mehrdienstleistungen geleistet bzw. geltend gemacht?
Wenn ja, wie hoch waren die Entgelte daraus bzw. aus anderen Titeln
(Z.B.Belohnungen)?

3.  In einer Aussendung des Staatssekretariats Waneck wird die Ausübung der
Ordinationstätigkeit als eine "Nebentätigkeit gemäß
Vertragsbedienstetenordnung" bezeichnet.

a) War die Ordinationstätigkeit von Dr. Hrabcik eine "Nebentätigkeit", also
eine vom Bundesministerium angeordnete Tätigkeit?

b) Wann wurde die Ordinationstätigkeit von Dr. Hrabcik gemeldet?

c) Wurde die Ordinationstätigkeit von Dr. Hrabcik als Nebenbeschäftigung
genehmigt?

d) Wenn ja, wann, in welchem Ausmaß und mit welchen Auflagen?

e) Wer genehmigte die Ordinationstätigkeit von Dr. Hubert Hrabcik?

f)   Wurde die Gutachtertätigkeit von Dr. Hrabcik gemeldet?

g) Wenn ja, wann, in welchem Ausmaß und mit welchen Auflagen?

h) Was wollte das Büro des Staatssekretariats mit seinem Verweis auf "eine
Nebentätigkeit gemäß Vertragsbedienstetenordnung" aussagen?

i)   Das Büro des Staatssekretariats verweist in seiner Erklärung darauf, dass
bezüglich der Ordinationstätigkeit von Dr. Hrabcik und seiner fallweisen
Vertretung dabei "das grundsätzliche Einvernehmen der Wiener
Gebietskrankenkasse" vorliege und auch ein Meldemodus darüber
vereinbart wurde. Welchen Inhalts ist das grundsätzliche Einvernehmen
der Wiener GKK und welche Meldungen hat die Wiener GKK von Dr.
Hrabcik erhalten?

4.  Gerüchten zufolge soll Dr. Hubert Hrabcik seine Ordination mit Anfang April
übergeben und seine Kassenverträge gekündigt haben. Wann hat Dr. Hrabcik
seine Ordination aufgegeben, seine Kassenverträge gekündigt und das
Bundesministerium informiert?

5.  Ist durch die Übergabe der Ordination bzw. die Kündigung der Kassenverträge
sichergestellt, dass Dr. Hrabcik in Zukunft keine Nebenbeschäftigung als Arzt
oder Gutachter in seiner "kargen Freizeit" ausübt?

6. Welche Förderungen des Bundesministeriums wurden in den Jahren 2000, 2001
und 2002 für Projekte in Armenien ausgeschüttet (bitte detailliert die jeweilige
Höhe und den Verwendungszweck angeben)?


7.  Können Sie ausschließen, dass der “Hilfsverein des armenischen Hilfskreuzes"
in einem Zusammenhang mit diesen subventionierten Armenien-Projekten
steht?

8. Werden diese Förderungsansuchen auch von Dr. Hubert Hrabcik in seiner
Funktion als Chef des Kabinetts Waneck bearbeitet?

9. Trägt eines dieser Förderansuchen die Unterschrift von Herrn Dr. Hrabcik?

10. Können Sie lückenlos die zweckmäßige Verwendung dieser Fördergelder
belegen?