3718/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.04.2002

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend “Urlaub im Bezirksgericht - Billighotel Bezirksgericht"

In den Salzburger Nachrichten vom 8. April 2002 wird berichtet, daß
Justizbedienstete in Gästewohnungen, die sich im Gebäude von bzw. nahe zu
Bezirksgerichten befinden um 7,56 €, ab der zweiten Nacht überhaupt nur noch um
4,65 € mit ihren Familien übernachten können. Es ist nicht weiter verwunderlich, daß
diese Billigangebote gerade in den schönsten Gegenden Österreichs häufig genutzt
und oft auf längere Zeit hinaus ausgebucht sind.

Wenn man sich die Standorte dieser Urlaubslokalitäten ansieht, so sind darunter
auch solche, die durch die Zusammenlegung von Bezirksgerichten betroffen sind. In
Salzburg sind etwa Radstadt und Bad Gastein betroffen, wo sich sowohl im Sommer
wie auch im Winter trefflich Urlauben läßt. In diesem Zusammenhang erhebt sich
auch die Frage, ob vielleicht auch der mit einer Zusammenlegung verbundene
Verlust von billigen Urlaubsdomizilen Anlaß für den Widerstand gegen die
Zusammenlegung ist.

Unabhängig davon ist das Bestehen von Urlaubswohnungen in Bezirksgerichten zu
derart günstigen Konditionen auch unter dem Gesichtspunkt von Privilegien zu
betrachten.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.   Bei welchen Bezirksgerichten bestehen, geordnet nach Bundesländern, jeweils
wie viele Unterbringungsmöglichkeiten für Justiz-Urlaubsgäste?

2. Wie kam es dazu, daß solche Quartiere bei den Bezirksgerichten entstanden?

3. Wie ist die Auslastung dieser Quartiere durch privat urlaubende Justizbedienstete
jeweils in der Sommer- und in der Wintersaison?

4.  Aus welchen OLG-Sprengeln kommen die Urlaubsgäste?

5.  Gibt es unter den Gästen auch justizfremde Personen?
Wenn ja, aus welchen Bereichen?

 


6. Wie beurteilen Sie den Kostendeckungsfaktor bei diesen Quartieren?

7.  Welche dieser Urlaubsdomizile würden durch die Zusammenlegung von
Bezirksgerichten in ihrem Bestand bedroht?

8.  Wie beurteilen Sie den Eindruck, der durch derart privilegierte
Urlaubsmöglichkeiten in der Öffentlichkeit entsteht?

9. Was werden Sie im Hinblick auf diese Optik unternehmen?