3722/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Nationalpark Donauauen
Seit über 5 Jahren existiert der Nationalpark Donau
Auen und die von der Republik
Österreich, dem Land Niederösterreich und der Gemeinde Wien
gegründete
Nationalpark-Ges.mb.H Donau Auen. Seit 5
Jahren erhält die Nationalpark-
Ges.m.b.H. von den drei Gesellschaftern für den laufenden Betrieb
Förderungen
zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer. Diese
Mehrwertsteuer wurde bis heute nicht an das
zuständige Finanzamt abgeführt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Aufgrund welchen rechtlichen Hintergrundes erfolgen die jährlichen
Auszahlungen der Förderung plus Mehrwertsteuer?
2.
Welche Mehrbelastung hat das Umweltministerium durch die Überweisung
einer Förderung zuzüglich Mehrwertsteuer zu tragen?
3. Was ist bislang mit den Mitteln für die Mehrwertsteuer geschehen?
4. Warum
wurden diese Gelder nicht an das zuständige Finanzamt abgeführt oder
an die Gesellschafter zurücküberwiesen oder im Sinne des
Nationalparks durch
Umwidmung für
Naturschutz-Maßnahmen verwendet?
5.
Wäre es Ihrer Meinung nach sinnvoll, diese Gelder im Sinne des Zweckes das
Nationalparks nämlich für Naturschutzmassnahmen im engeren Sinn zu
verwenden?
6.
Gibt es diese Praxis auch in anderen österreichischen Nationalparks und
wenn
ja, warum? Wenn nein, warum
nicht?
6.
Wie ist die Frage der Mehrwertsteuer in anderen österreichische
Nationalparks
geregelt?
7.
Was gedenkt Sie in dieser Frage einerseits als Gesellschafter andererseits als
Fördergeber zu tun?