3722/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Nationalpark Donauauen

Seit über 5 Jahren existiert der Nationalpark Donau Auen und die von der Republik
Österreich, dem Land Niederösterreich und der Gemeinde Wien gegründete
Nationalpark-Ges.mb.H Donau Auen. Seit 5 Jahren erhält die Nationalpark-
Ges.m.b.H. von den drei Gesellschaftern für den laufenden Betrieb Förderungen
zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer. Diese Mehrwertsteuer wurde bis heute nicht an das
zuständige Finanzamt abgeführt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Aufgrund welchen rechtlichen Hintergrundes erfolgen die jährlichen
Auszahlungen der Förderung plus Mehrwertsteuer?

2.      Welche Mehrbelastung hat das Umweltministerium durch die Überweisung
einer Förderung zuzüglich Mehrwertsteuer zu tragen?

3.      Was ist bislang mit den Mitteln für die Mehrwertsteuer geschehen?

4.      Warum wurden diese Gelder nicht an das zuständige Finanzamt abgeführt oder
an die Gesellschafter zurücküberwiesen oder im Sinne des Nationalparks durch
Umwidmung für Naturschutz-Maßnahmen verwendet?

5.      Wäre es Ihrer Meinung nach sinnvoll, diese Gelder im Sinne des Zweckes das
Nationalparks nämlich für Naturschutzmassnahmen im engeren Sinn zu
verwenden?

6.     Gibt es diese Praxis auch in anderen österreichischen Nationalparks und wenn
ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

6.      Wie ist die Frage der Mehrwertsteuer in anderen österreichische Nationalparks
geregelt?

7.      Was gedenkt Sie in dieser Frage einerseits als Gesellschafter andererseits als
Fördergeber zu tun?