3723/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend mangelhafte AMA-Rinderdatenbank und illegale Rinderimporte
Seit
dem 1. Jänner 1998 sind die Kennzeichnungsvorschriften für Rinder
gemäß der
Verordnung (EG) 820/97 in Kraft. Demnach sind Rinder, die nach dem 01.01.1998
geboren sind mit zwei Ohrmarken zu kennzeichnen. Darüber hinaus muss jede
Bestandesveränderung in ein Bestandsverzeichnis eingetragen sein und eine
Meldung darüber an die zentrale Datenbank
der Agrarmarkt Austria erstattet werden.
Seit
dem Jahr 2000 galt weiters ein Importverbot für Lebendrinder und
Rindfleisch
aus einzelnen EU-Mitgliedsländern, wie Deutschland und Frankreich, welches
im
Jahr 2001 auch auf andere Länder wie
Slowenien und Tschechien ausgeweitet
wurde und bis Ende 2001 bzw. Jänner 2002 rechtswirksam war. Weiterhin
besteht
ein Drittland-Importverbot für Rinder aus
der Schweiz.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wieviele Rinder mit einer anderen Länderkennung als “AT"
(Austria) sind in der
AMA-Rinderdatenbank derzeit gespeichert?
Wieviele dieser Tiere wurden in
der Zeit vom 1.1.
2001 bis zum 31. 12. 2001 bei der AMA neu gemeldet?
Wieviele dieser neu gemeldeten Rinder tragen
die Länderkennung “DE" für
Deutschland? Wie verteilen sich die restlichen
Tiere auf die einzelnen Her-
kunftsländer?
2.
Wurde von der AMA überprüft, ob diese Rinder importiert wurden? Wenn
nein,
warum nicht? Wenn ja, auf welche Art geschah
diese Kontrolle?
3.
Wie verteilen sich die im Jahr 2001 neu gemeldeten Tiere mit Kenn-
zeichnungen, die nicht mit AT beginnen, auf
die einzelnen Rinderrassen,
welches Alter hatten die einzelnen Tiere und mit welchem Eingangsdatum sind
diese erfasst?
4.
Können bei der AMA neu gemeldete Tiere bezirksweise von den
Amtstierärzten
abgerufen werden? Werden Tiere, die eine andere Länderkennung als AT
haben automatisch an die zuständigen Amtstierärzte in den jeweiligen
Bezirken
weitergeleitet? Wenn nein, womit begründen Sie dies?
5.
Gibt es Vorkehrungen in der AMA-Rinderdatenbank, die zu einer Warnmeldung
führen, wenn illegale Importtiere durch
den Landwirt eingegeben werden?
6. Wie
werden Direktimporte durch bäuerliche Betriebe gekennzeichnet? Werden
diese überprüft?
7. Erfolgen auf Basis der AMA-Rinderdatenbank Stichprobenkontrollen?
a) durch AMA-Organe?
b) durch Amtstierärzte Vor-Ort?
c) wieviele solcher Kontrollen fanden im Jahr 2001 statt?
d) was war das Ergebnis dieser Kontrollen?