3723/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend mangelhafte AMA-Rinderdatenbank und illegale Rinderimporte

Seit dem 1. Jänner 1998 sind die Kennzeichnungsvorschriften für Rinder gemäß der
Verordnung (EG) 820/97 in Kraft. Demnach sind Rinder, die nach dem 01.01.1998
geboren sind mit zwei Ohrmarken zu kennzeichnen. Darüber hinaus muss jede
Bestandesveränderung in ein Bestandsverzeichnis eingetragen sein und eine
Meldung darüber an die zentrale Datenbank der Agrarmarkt Austria erstattet werden.

Seit dem Jahr 2000 galt weiters ein Importverbot für Lebendrinder und Rindfleisch
aus einzelnen EU-Mitgliedsländern, wie Deutschland und Frankreich, welches im
Jahr 2001 auch auf andere Länder wie Slowenien und Tschechien ausgeweitet
wurde und bis Ende 2001 bzw. Jänner 2002 rechtswirksam war. Weiterhin besteht
ein Drittland-Importverbot für Rinder aus der Schweiz.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Wieviele Rinder mit einer anderen Länderkennung als “AT" (Austria) sind in der
AMA-Rinderdatenbank derzeit gespeichert? Wieviele dieser Tiere wurden in
der Zeit vom 1.1. 2001 bis zum 31. 12. 2001 bei der AMA neu gemeldet?
Wieviele dieser neu gemeldeten Rinder tragen die Länderkennung “DE" für
Deutschland? Wie verteilen sich die restlichen Tiere auf die einzelnen Her-
kunftsländer?

2.      Wurde von der AMA überprüft, ob diese Rinder importiert wurden? Wenn nein,
warum nicht? Wenn ja, auf welche Art geschah diese Kontrolle?

3.      Wie verteilen sich die im Jahr 2001 neu gemeldeten Tiere mit Kenn-
zeichnungen, die nicht mit AT beginnen, auf die einzelnen Rinderrassen,
welches Alter hatten die einzelnen Tiere und mit welchem Eingangsdatum sind
diese erfasst?

4.      Können bei der AMA neu gemeldete Tiere bezirksweise von den Amtstierärzten
abgerufen werden? Werden Tiere, die eine andere Länderkennung als AT
haben automatisch an die zuständigen Amtstierärzte in den jeweiligen Bezirken
weitergeleitet? Wenn nein, womit begründen Sie dies?


5.      Gibt es Vorkehrungen in der AMA-Rinderdatenbank, die zu einer Warnmeldung
führen, wenn illegale Importtiere durch den Landwirt eingegeben werden?

6.     Wie werden Direktimporte durch bäuerliche Betriebe gekennzeichnet? Werden
diese überprüft?

7.      Erfolgen auf Basis der AMA-Rinderdatenbank Stichprobenkontrollen?

a) durch AMA-Organe?

b) durch Amtstierärzte Vor-Ort?

c) wieviele solcher Kontrollen fanden im Jahr 2001 statt?

d) was war das Ergebnis dieser Kontrollen?