3725/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport
betreffend Gleichbehandlung von Frauen bei der "Spanischen Hofreitschule"
Die Spanische Hofreitschule wird seit Jahresbeginn 2001 als
eine Gesellschaft öffentlichen
Rechts betrieben. Das "Bundesgesetz, mit dem die Spanische Hofreitschule
und das
Bundesgestüt Piber rechtlich
verselbständigt werden" aus dem Jahr 2000 sah diese
Ausgliederung vor. Trotzdem sind dort nach wie vor Beamte und Beamtinnen
des Bundes
tätig. Auf diese bezieht sich die folgende Anfrage, mit der Unklarheiten
im Bereich der
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Spanischen Hofreitschule
geklärt werden
sollen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Galt vor der Ausgliederung
der Spanischen Hofreitschule
dort das Bundes-
Gleichbehandlungsgesetz?
2.
Wenn ja: Wie ist dann die Tatsache zu erklären, dass dort nie
Bereiterinnen zugelassen
wurden?
3.
Gilt im Bereich der Spanischen Hofreitschule das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
nach
der Ausgliederung weiter?
Wenn ja: Wie ist es zu erklären, dass
dort nach wie vor keine Frauen als Bereiterinnen
aufgenommen werden?
4.
Wie ist bei den nach wie vor an der Spanischen Hofreitschule tätigen
BeamtInnen das
zahlenmäßig Verhältnis von
Frauen und Männern?
5.
Bitte geben Sie an, in welchen Verwendungsgruppen die dort tätigen
BeamtInnen -
getrennt nach Geschlecht - eingestuft sind.