3725/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde


an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport

betreffend Gleichbehandlung von Frauen bei der "Spanischen Hofreitschule"

Die Spanische Hofreitschule wird seit Jahresbeginn 2001 als eine Gesellschaft öffentlichen
Rechts betrieben. Das "Bundesgesetz, mit dem die Spanische Hofreitschule und das
Bundesgestüt Piber rechtlich verselbständigt werden" aus dem Jahr 2000 sah diese
Ausgliederung vor. Trotzdem sind dort nach wie vor Beamte und Beamtinnen des Bundes
tätig. Auf diese bezieht sich die folgende Anfrage, mit der Unklarheiten im Bereich der
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Spanischen Hofreitschule geklärt werden
sollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Galt   vor   der   Ausgliederung   der   Spanischen   Hofreitschule    dort   das    Bundes-
Gleichbehandlungsgesetz?

2.   Wenn ja: Wie ist dann die Tatsache zu erklären, dass dort nie Bereiterinnen zugelassen
wurden?

3.   Gilt im Bereich der Spanischen Hofreitschule das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nach
der Ausgliederung weiter?

Wenn ja: Wie ist es zu erklären, dass dort nach wie vor keine Frauen als Bereiterinnen
aufgenommen werden?

4.   Wie ist bei den nach wie vor an der Spanischen Hofreitschule tätigen BeamtInnen das
zahlenmäßig Verhältnis von Frauen und Männern?

5.   Bitte geben Sie an, in welchen Verwendungsgruppen die dort tätigen BeamtInnen -
getrennt nach Geschlecht - eingestuft sind.