3727/J XXI.GP

Eingelangt am: 17.04.2002

Anfrage

der Abgeordneten Bgdr Jung und Kollegen
an den


Bundesminister für Innere Angelegenheiten
Betreffend mündliche Anfrage 122/M

Vom Abg. Jung wurde am 23. November 2001 die Zusatzfrage bei der mündlichen Anfrage
Nr. 122/M betreffend “Bedenklichkeit des bei der BPD Wien zu leistenden 24-stündigen
Permanenzdienstes im Hinblick auf einen möglichen Schußwaffengebrauch" gerichtet.

Die Beantwortung dieser Frage wurde in schriftlicher Form zugesagt. Bei dieser
Beantwortung wird jedoch nicht auf die eigentliche Fragestellung eingegangen. Gefragt war
nämlich nicht, ob dies der bisher gängige Praxis entspricht. Deshalb stellen die
unterzeichneten Abgeordneten wiederholt und präzisiert folgende

Anfrage

1. Entspricht es den Tatsachen, daß Beamte bei der soganannten Hauptdienstergänzung 24
Stunden ununterbrochen Dienst machen?

2. Ist es richtig, daß während dieser Zeit keine Ruhezeit/Schlafzeit vorgesehen ist?

3. Wenn ja, wie beurteilen Sie die von mir angesprochene und daraus resultierende
Sicherheitsgefährdung, zum Beispiel bei einem möglichen Schußwaffengebrauch oder im
Einsatz als Kraftfahrer? Eine solche Regelung wäre für Zivillenker nicht vertretbar.