3727/J XXI.GP
Eingelangt am: 17.04.2002
Anfrage
der
Abgeordneten Bgdr Jung und Kollegen
an
den
Bundesminister
für Innere Angelegenheiten
Betreffend
mündliche Anfrage 122/M
Vom Abg. Jung wurde am 23. November
2001 die Zusatzfrage bei der mündlichen Anfrage
Nr. 122/M betreffend
“Bedenklichkeit des bei der BPD Wien zu leistenden 24-stündigen
Permanenzdienstes im Hinblick auf einen
möglichen Schußwaffengebrauch" gerichtet.
Die Beantwortung dieser Frage wurde in
schriftlicher Form zugesagt. Bei dieser
Beantwortung wird jedoch nicht auf die eigentliche Fragestellung eingegangen.
Gefragt war
nämlich nicht, ob dies der bisher gängige Praxis entspricht. Deshalb
stellen die
unterzeichneten
Abgeordneten wiederholt und präzisiert folgende
Anfrage
1. Entspricht es den Tatsachen,
daß Beamte bei der soganannten Hauptdienstergänzung 24
Stunden
ununterbrochen Dienst machen?
2. Ist es richtig, daß während dieser Zeit keine Ruhezeit/Schlafzeit vorgesehen ist?
3.
Wenn ja, wie beurteilen Sie die von mir angesprochene und daraus resultierende
Sicherheitsgefährdung, zum Beispiel bei einem möglichen
Schußwaffengebrauch oder im
Einsatz als Kraftfahrer? Eine solche
Regelung wäre für Zivillenker nicht vertretbar.