3730/J XXI.GP
Eingelangt am: 17.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten S i l h a v y
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Propaganda zum Kinderbetreuungsgeld
Die Österreicherinnen und Österreicher werden
derzeit mit einer Kindergeldkampagne
strapaziert. Seit Februar werden via Print, Hörfunk und TV
Werbebotschaften zum
Kindergeld verbreitet.
Laut Anfragebeantwortung (2825/AB) vom BM
für Soziale Sicherheit und Generationen ist
der Aufwand für Informationsmaßnahmen betreffend das
Kinderbetreuungsgeld nach dem
Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie Informationsmaßnahmen zur
Sicherung der
Inanspruchnahme von
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen aus Mitteln des Ausgleichfonds für
Familienbeihilfen
zu tragen.
Bei der Werbekampagne handelt es sich nicht um sachliche
Informationsmaßnahmen,
sondern vielmehr um Regierungspropaganda. Wie in der parlamentarischen Anfrage
3465/J
erwähnt, widerspiegeln einzelne Werbebotschaften falsche Inhalte. Dem
gemäß ist zu
befürchten, dass auch die Info-Hotline 0800/240262, die auch für
Fragen des
Kinderbetreuungsgeldes zuständig ist, mehr Werbung statt Information
vermittelt.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an den Bundesminister für Soziale
Sicherheit und
Generationen folgende
Anfrage:
1. Wenn die “REVOLUTIONÄRE
FAMILIENLEISTUNG KINDERGELD" die “weltbeste
Familienleistung" darstellt - wie man auf der Homepage des BMSG nachlesen
kann -
warum muss dieses dann extra beworben werden?
2. Aus welchem budgetären Ansatz wird die oben erwähnte Werbekampagne bezahlt?
3. Wie hoch sind die dafür veranschlagten Beträge?
4. Für welchen Zeitraum wurde die Hotline (0800/240 262) eingerichtet?
5. Wie lange ist diese täglich mit wie vielen Personen besetzt?
6. Wie viele Personen sind zur Betreuung der Hotline insgesamt abgestellt?
7. Wie hoch sind die Personalkosten für die Hotline?
8. Wie hoch sind die Sachkosten für die Hotline?
9. Aus welchem
budgetären Ansatz werden die Personen bezahlt, die für die Hotline
abgestellt sind?
10. Sind die Hotline-Mitarbeiterlnnen
aus dem vorhandenen Personalstand rekrutiert oder
eigens für diese Tätigkeit aufgenommen worden?
11. Welche Qualifikationen haben die Hotline-Mitarbeiterlnnen (im Detail)?
12.
Wie viele
telefonische Anfragen
wurden bisher
zum Gesamtkomplex
Kinderbetreuungsgeld gestellt?
13. In welchem
Verhältnis (in absoluten Zahlen und in Relation zu einander) stehen
telefonische Anfragen zum Gesamtkomplex Kinderbetreuungsgeld zu anderen Themen?
14. Wie viele telefonische
Anfragen beziehen sich im Durchschnitt pro Tag ausschließlich auf
das Kinderbetreuungsgeld (Höhe,
Bezugsdauer usw.)?
15. Wie viele telefonische
Anfragen erfolgen im Durchschnitt pro Tag im Zusammenhang
Kinderbetreuungsgeld und Arbeitsrecht?
16. Wie viele telefonische Anfragen beziehen sich im Durchschnitt pro Tag auf die Frage
Zuverdienst und Zuverdienstgrenze?
17. Wird die Arbeit der Hotline evaluiert oder dazu zumindest ein Bericht erstellt?
18. Wie lautet die Antwort
des BMSG (via Hotline) auf die Frage: Nach welchen detaillierten
Kriterien erfolgen die Anrechnungsbestimmungen bei der Zuverdienstgrenze?