3730/J XXI.GP

Eingelangt am: 17.04.2002

      ANFRAGE

der Abgeordneten S i l h a v y


und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Propaganda zum Kinderbetreuungsgeld

Die Österreicherinnen und Österreicher werden derzeit mit einer Kindergeldkampagne
strapaziert. Seit Februar werden via Print, Hörfunk und TV Werbebotschaften zum
Kindergeld verbreitet.

Laut Anfragebeantwortung (2825/AB) vom BM für Soziale Sicherheit und Generationen ist
der Aufwand für Informationsmaßnahmen betreffend das Kinderbetreuungsgeld nach dem
Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie Informationsmaßnahmen zur Sicherung der
Inanspruchnahme von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen aus Mitteln des Ausgleichfonds für
Familienbeihilfen zu tragen.

Bei der Werbekampagne handelt es sich nicht um sachliche Informationsmaßnahmen,
sondern vielmehr um Regierungspropaganda. Wie in der parlamentarischen Anfrage 3465/J
erwähnt, widerspiegeln einzelne Werbebotschaften falsche Inhalte. Dem gemäß ist zu
befürchten, dass auch die Info-Hotline 0800/240262, die auch für Fragen des
Kinderbetreuungsgeldes zuständig ist, mehr Werbung statt Information vermittelt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziale
Sicherheit und Generationen folgende

Anfrage:

1.  Wenn die “REVOLUTIONÄRE FAMILIENLEISTUNG KINDERGELD" die “weltbeste
Familienleistung" darstellt - wie man auf der Homepage des BMSG nachlesen kann -
warum muss dieses dann extra beworben werden?

2.  Aus welchem budgetären Ansatz wird die oben erwähnte Werbekampagne bezahlt?

3.  Wie hoch sind die dafür veranschlagten Beträge?

4.   Für welchen Zeitraum wurde die Hotline (0800/240 262) eingerichtet?

5.   Wie lange ist diese täglich mit wie vielen Personen besetzt?

6.  Wie viele Personen sind zur Betreuung der Hotline insgesamt abgestellt?

7.   Wie hoch sind die Personalkosten für die Hotline?

8.   Wie hoch sind die Sachkosten für die Hotline?


9.  Aus welchem budgetären Ansatz werden die Personen bezahlt, die für die Hotline
abgestellt sind?

10. Sind die Hotline-Mitarbeiterlnnen aus dem vorhandenen Personalstand rekrutiert oder
eigens für diese Tätigkeit aufgenommen worden?

11. Welche Qualifikationen haben die Hotline-Mitarbeiterlnnen (im Detail)?

12. Wie     viele     telefonische     Anfragen     wurden     bisher     zum     Gesamtkomplex
Kinderbetreuungsgeld gestellt?

13. In welchem Verhältnis (in absoluten Zahlen und in Relation zu einander) stehen
telefonische Anfragen zum Gesamtkomplex Kinderbetreuungsgeld zu anderen Themen?

14. Wie viele telefonische Anfragen beziehen sich im Durchschnitt pro Tag ausschließlich auf
das Kinderbetreuungsgeld (Höhe, Bezugsdauer usw.)?

15. Wie viele telefonische Anfragen erfolgen im Durchschnitt pro Tag im Zusammenhang
Kinderbetreuungsgeld und Arbeitsrecht?

16. Wie viele telefonische Anfragen beziehen sich im Durchschnitt pro Tag auf die Frage

Zuverdienst und Zuverdienstgrenze?

17. Wird die Arbeit der Hotline evaluiert oder dazu zumindest ein Bericht erstellt?

18. Wie lautet die Antwort des BMSG (via Hotline) auf die Frage: Nach welchen detaillierten
Kriterien erfolgen die Anrechnungsbestimmungen bei der Zuverdienstgrenze?