3732/J XXI.GP

Eingelangt am: 17.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten S i l h a v y


und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend unsoziale Besteuerung der Unfallrenten

Seit 1. Jänner 2001 werden Unfallrenten in unsozialerweise besteuert. Unzählige sachliche
Einwände und Kritik insbesondere von den unmittelbar Betroffenen wurden seitens der
Regierung ignoriert. Die Forderung der SPÖ nach ersatzloser Abschaffung der Besteuerung
der Unfallrenten bleibt aufrecht und wird auch an dieser Stelle mit Nachdruck wiederholt.
Im Zuge der Unfallrentenbesteuerung kommt es zu schlimmen Härtefällen. Menschen, die
an den Folgen eines Arbeitsunfalles leiden und daher oft ohnedies mit geringem Einkommen
auskommen, müssen plötzlich Zahlungen leisten.

Neben den vielen Erfahrungs- und Leidensberichten, die aus der Praxis laufend geliefert
werden, sind von offizieller Seite kaum Daten bekannt gegeben worden, aus denen das
Ausmaß der Auswirkungen ablesbar wären.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen folgende

Anfrage:

1.  Wie viele Personen bezogen eine Unfallrente mit dem Stichtag 30.6.2001 (nach
Bundesländer und Geschlecht getrennt anführen!)?

2.   Wie viele von diesen Personen waren zu dem Zeitpunkt im aktiven Berufsleben?

3.   Wie hoch waren und sind die Kosten für den Bezug dieser Unfallrenten?

4.   Wie viele Personen, die bereits vor dem 30.6.2001 eine Unfallrente bezogen, brachten
einen Antrag über die Zuwendungen zur Unterstützung für Bezieher und Bezieherinnen
von Renten aus der Unfallversicherung/Unfallversorgung (Abgeltung der Mehrbelastung
gemäß § 33 des Bundesbehindertengesetzes; für Personen, denen auf Grund der seit
1.1.2001 geltenden Besteuerung ihrer Bezüge aus der gesetzlichen
Unfallversicherung/Unfallversorgung eine Mehrbelastung entsteht) ein?

5.   Wie viele Anträge wurden abgelehnt und was waren die Gründe für die Ablehnungen?

6.   Wie vielen der unter Punkt 4 genannten Personen wurde dem Antrag auf Zuwendungen
entsprochen und die durch die Unfallrentenbesteuerung entstehende Mehrbelastung voll
abgegolten?
6.1.     Wie hoch waren die Kosten hierfür?


7.  Wie vielen der unter Punkt 4 genannten Personen ist eine teilweise Abgeltung gewährt
worden (wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen den Betrag von ÖS 230.000,--
/EUR 16.714,75 übersteigt und die zusätzliche Steuerbelastung höher ist als die Grenze
von ÖS 230.000,-)?
7.1.     Wie hoch waren die Kosten hierfür?

8.  Wie vielen dieser Personen ist eine (teilweise) Abgeltung nach gesonderten Richtlinien
für besonders gelagerte Härtefälle unter Berücksichtigung der Begleitumstände gewährt
worden?
8.1.     Wie hoch waren die Kosten hierfür?

9.   In wie vielen Fällen wird ein Vorschuss auf die Zuwendung gewährt?

10. Wie hoch ist die durchschnittliche Höhe der Zuwendungen?

11. Wie viele Unfallrentenbezieherlnnen, die zum Stichtag 30.6.2001 im Erwerbsleben
gestanden sind, mussten bzw. müssen im Zusammenhang mit der
ArbeitnehmerInnenveranlagung eine Steuemachzahlung leisten?

12. Wie hoch waren bzw. sind diese Steuernachzahlungen?

13. Wie viele Unfallrentenbezieherlnnen, die zum Stichtag 30.6.2001 im Erwerbsleben
gestanden sind, werden als Selbständige eine Steuernachzahlung leisten müssen?

14. Wie viele Personen - im Zeitraum vom 30.6.2001 bis 31.3.2002 - bezogen bzw. beziehen
gleichzeitig eine Unfallrente und eine Pension?

15. Wie viele Personen - im Zeitraum vom 30.6.2001 bis 31.3.2002 - bezogen bzw.
beziehen gleichzeitig eine Unfallrente und ein Erwerbseinkommen?

a) Wie viele Personen davon sind aus unselbständiger Erwerbstätigkeit betroffen?

b) Wie viele Personen davon sind aus selbständiger Erwerbstätigkeit betroffen?

16. Wie wird bei der unter Punkt 15 genannten Gruppe die Besteuerung gehandhabt?

17. Wie hoch ist der Gesamtbeitrag der Unfallrentnerlnnen zum Nulldefizit, errechnet aus der
Summe der Einnahmen aus der Besteuerung der Renten?

18. Wie hoch ist der Beitrag der Unfallrentnerlnnen zur Behindertenmilliarde?

19. Welche Informationen stellen Sie bzw. Ihr Ressort den betroffenen Personen bzw. deren
Angehörigen zur Unfallrente bzw. zur Unfallrentenbesteuerung zur Verfügung?

20. Welche Institutionen/Ministerien stellen zur Unfallrente und Unfallrentenbesteuerung
welche Informationen zur Verfügung?