3737/J XXI.GP

Eingelangt am: 17.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vorbereitungen für die Nutzung des außerordentlichen Zivildienstes

Wie uns mitgeteilt wurde, hat das Bundesministerium für Inneres mit einem
Schreiben an das Rote Kreuz Formulare versandt, die zur Registrierung von
Zivildienern für die Heranziehung zum außerordentlichen Zivildienst dienen. In diese
Formulare mit dem Titel “Zivildienstpflichtige Mitarbeiter von Einsatzorganisationen -
außerordentlicher Zivildienst - Aktualisierung von Daten" sollen dann persönliche
Daten des Zivildienstpflichtigen, die Geschäftszahl des Bescheides zur Feststellung
der Zivildienstpflicht, berufliche und sonstige Kenntnisse und die Eignung für
bestimmte Aufgaben angegeben werden.

Dies wird unter anderem mit folgendem Satz begründet: “Die Ereignisse der letzten
Zeit lassen es geboten erscheinen, Vorsorge zur Optimierung aller Möglichkeiten zu
treffen, um in diesen Fällen rasch und effizient Hilfe leisten und Zivildienstpflichtige
zur Leistung des ausserordentlichen Zivildienstes heranziehen zu können." Es ist
hinterfragenswert, inwiefern damit gerechnet wird, dass die Infrastruktur des
“normalen" Katastrophenschutzes nicht ausreichend ist und deshalb mit dem Einsatz
von außerordentlichen Zivildienern spekuliert wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Inwieweit ist das Ausfüllen dieses Formulars für Zivildienstleistende und
ehemalige Zivildienstleistende verpflichtend?

2.  Inwieweit ist es für die Trägerorganisationen verpflichtend, den bei ihnen

angestellten Zivildienstpflichtigen dieses Formular weiterzugeben bzw. für dessen
Ausfüllen zu sorgen?

3.  An welche Trägerorganisationen des Zivildienstes wurden diese Formulare
versandt?

4.  Wie viele ausgefüllte Formulare sind bisher zurückgekommen?

5.  Inwieweit werden Mitarbeiter bei Zivildienstträgern verpflichtet, persönliche Daten
an das Bundesministerium für Inneres weiterzuleiten?

6. Inwieweit ist der Einsatz von Zivildienstpflichtigen mittels des außerordentlichen
Zivildienstes geplant?