3738/J XXI.GP

Eingelangt am: 17.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für Justiz

betreffend frauendiskriminierende Bezeichnungen in gerichtlichen Schriftstücken

Auf Schriftstücken der österreichischen Gerichte finden sich bis heute ausschließlich
männliche Bezeichnungen bei personenbezogenen Ausdrücken. Sogar dann, wenn die
angesprochenen Personen eindeutig erkennbar weiblichen Geschlechts sind, werden sie in den
gerichtlichen Schriftstücken männlich angesprochen, etwa als “Betroffener". Auf Nachfrage
anworten RichterInnen, dass sie dagegen nichts tun können, weil sie standardisierte Formulare
der Abteilung “Drucksorten" verwenden müssten, und diese sähen eben so aus.
Am 2. Mai 2001 hat die Regierung einen Ministerratsbeschluss zum geschlechtergerechten
Sprachgebrauch gefasst. Im entsprechenden Vortrag von Minister Haupt an den Ministerrat ist
ausdrücklich auch von Formularen die Rede, er schrieb: “... ist es mir wichtig, ein Zeichen zu
setzen und geschlechtergerechte Formulierungen in Gesetzen, Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften, Formularen, etc. anzuregen. (...) Geschlechtergerechtes Formulieren
sollte uns daher ein gesellschaftspolitisches Anliegen sein."

Sie selbst - so wie alle ihre KollegInnen in der Bundesregierung - haben durch diesen
Beschluss erklärt, in ihrem Ressort “darauf zu achten, dass dem geschlechtergerechten
Sprachgebrauch besonderes Augenmerk geschenkt wird."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Ist Ihnen der oben erwähnte - von Ihnen selbst mitbeschlossene - Ministerratsvortrag
bekannt?

2.   Sehen Sie einen Widerspruch zwischen diesem Beschluss und den rein männlichen
Bezeichnungen in Gerichtsformularen?

3.   Weshalb haben Sie eine geschlechtergerechte Umformulierung von Gerichtsformularen
bisher nicht veranlasst?

4.   Werden Sie veranlassen, dass diese Formulare in Hinkunft so umformuliert werden, dass
geschlechtergerechte Personenbezeichnungen verwendet werden?

Wenn nein: Weshalb nicht? Wie ernst nehmen Sie von Ihnen selbst mitbeschlossene
Ministerratsbeschlüsse?
Wenn ja: Bis wann werden die Formulare geschlechtergerecht umformuliert sein?