3738/J XXI.GP
Eingelangt am: 17.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend frauendiskriminierende Bezeichnungen in gerichtlichen Schriftstücken
Auf Schriftstücken der österreichischen Gerichte
finden sich bis heute ausschließlich
männliche Bezeichnungen bei
personenbezogenen Ausdrücken. Sogar dann, wenn die
angesprochenen Personen eindeutig
erkennbar weiblichen Geschlechts sind, werden sie in den
gerichtlichen Schriftstücken
männlich angesprochen, etwa als “Betroffener". Auf Nachfrage
anworten RichterInnen, dass sie
dagegen nichts tun können, weil sie standardisierte Formulare
der Abteilung “Drucksorten" verwenden müssten, und diese
sähen eben so aus.
Am 2. Mai 2001 hat die Regierung
einen Ministerratsbeschluss zum geschlechtergerechten
Sprachgebrauch gefasst. Im
entsprechenden Vortrag von Minister Haupt an den Ministerrat ist
ausdrücklich auch von
Formularen die Rede, er schrieb: “... ist es mir wichtig, ein Zeichen zu
setzen und geschlechtergerechte Formulierungen
in Gesetzen, Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften, Formularen,
etc. anzuregen. (...) Geschlechtergerechtes Formulieren
sollte uns daher ein gesellschaftspolitisches Anliegen sein."
Sie
selbst - so wie alle ihre KollegInnen in der Bundesregierung - haben durch
diesen
Beschluss erklärt, in ihrem Ressort “darauf zu achten, dass dem
geschlechtergerechten
Sprachgebrauch besonderes Augenmerk
geschenkt wird."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Ist Ihnen der oben erwähnte - von Ihnen selbst mitbeschlossene -
Ministerratsvortrag
bekannt?
2.
Sehen Sie einen Widerspruch zwischen diesem Beschluss und den rein
männlichen
Bezeichnungen in Gerichtsformularen?
3. Weshalb haben Sie eine geschlechtergerechte
Umformulierung von Gerichtsformularen
bisher
nicht veranlasst?
4. Werden Sie veranlassen, dass diese Formulare in Hinkunft
so umformuliert werden, dass
geschlechtergerechte
Personenbezeichnungen verwendet werden?
Wenn nein: Weshalb nicht? Wie
ernst nehmen Sie von Ihnen selbst mitbeschlossene
Ministerratsbeschlüsse?
Wenn ja: Bis wann werden die
Formulare geschlechtergerecht umformuliert sein?