3746/J XXI.GP

Eingelangt am: 17.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier


und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend “E-Commerce-Gesetz - ECG- Rechtlich unzulässige Firmen-

Homepages"

Durch das E-Commerce-Gesetz - ECG werden sämtliche Dienste der
Informationsgesellschaft erfasst. Darunter fällt jede kommerzielle Homepage, egal ob
zu Präsentationszwecken oder um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen.

Zahlreiche Web-Sites entsprechen aber nicht den gesetzlichen Vorgaben des ECG,
dies wurde bei zahlreichen Überprüfungen herausgefunden, so die
Unternehmensberatung Deloitte & Touche Ende Jänner. Erst 6 % aller heimischen
Web-Sites würden dem Gesetz entsprechen.

Auch die Homepage der Rechtsanwaltskanzlei von Justizminister Dieter Böhmdorfer,
http://www.law-in-austria.at. die auch online Rechtsberatung anbietet, wäre nicht
gesetzeskonform. Auf der Homepage fehlt z.B. die Angabe des zuständigen
Firmenbuchgerichtes und jene der Kammerzugehörigkeit.

Das ECG sieht dafür natürlich auch Verwaltungsstrafen vor, nämlich bis € 3.000,--.
Web-Shops müssen E-Commerce-tauglich gestaltet werden, unterbleibt dies, können
diese auf Unterlassung nach dem UWG geklagt werden.

Auch die ARGE-Daten hat zahlreiche Untersuchungen durchgeführt (zB ECG-Check
BASIC). Auch diese kamen zu ähnlichen Ergebnissen. Mit Ende der ersten
Auswertungsrunde waren 1.200 Webshops dem E-Commerce-Check der ARGE
Daten unterzogen. Mit großteils ernüchternden Ergebnissen. Besonders im Bereich
der Information zum Vertragsrücktritt versagen die meisten Shops. 64%
verabsäumen es auch heute noch die Konsumenten über die Möglichkeit zu
informieren, von einem Onlinegeschäft binnen 7 Tagen ohne Angabe von Gründen
vollständig zurücktreten zu können (inklusive Rückerstattung der bisherigen
Ausgaben).

So wurden dabei auch 217 Weinproduzenten und Händler dem ECG-Check BASIC
unterzogen: Die meisten Weinvermarkter hatten Probleme bei den Lieferkosten, die
sie entweder überhaupt nicht oder sehr unklar ausgewiesen hatten. Ein weiteres
Problem lag bei der Bekanntgabe der Online-Rücktrittsbedingungen (7 Tage), die
ebenfalls in der Mehrzahl der Fälle fehlten.

Im Rahmen des E-Commerce-Projektes ECG-Check BASIC wurden von der ARGE-
Daten in den letzten Monaten auch EDV- und Computershops (inkl.
Softwareanbieter) analysiert. ARGE-Daten spricht davon, dass auch die
vermeintlichen Spezialisten der IT-Branche mit der Erfüllung der rechtlichen
Mindeststandards kämpfen. Von den 66 geprüften E-Commerce-Anbietern erfüllten
bloß zwei(!) vollständig die rechtlichen Mindestanforderungen. Schockierend ist für
ARGE-Daten, dass gerade eine Branche, der Leadfunktion für die E-Commerce-
Zukunft zukommt, selbst ungeeignete Lösungen benutzt.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende Anfrage:

1. Sind Ihnen die Überprüfungen von Deloitte & Touche bekannt?

2. Wenn ja, was haben Sie als ressortzuständiger Minister seither unternommen?

3. Sind Ihnen die teilweise schockierenden Ergebnisse des E-Commerce-Check der
ARGE-Daten bekannt?

4. Wenn ja, was haben Sie als ressortzuständiger Minister unternommen bzw.
werden Sie unternehmen, um die Einhaltung des EGG sicherzustellen?

5. Haben Sie selbst bislang eine Überprüfung von Webshops in Auftrag gegeben?

6. Wenn ja, wann und mit welchem genauen Ziel? Liegen bereits Ergebnisse vor
und wenn ja, wie lauten diese?

7. Wenn nein, weshalb nicht und werden Sie nun eine solche Überprüfung
durchführen lassen?

8. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass die gesetzlichen Bestimmungen
in diesem Bereich eingehalten werden?

9. Haben Sie in diesem Zusammenhang den VKI mit Klagsführungen (UWG-
Klagen) beauftragt?

10. Wenn nein, weshalb nicht und werden Sie dies nun nachholen?

11. Haben Sie die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmänner und
Bezirkshauptfrauen) über diese “Webdefizite" informiert und von Ihrem
Weisungsrecht auf Kontrollmaßnahmen Gebrauch gemacht?

12. Wenn nein, weshalb nicht und werden Sie dies nun nachholen?

13. Müssten die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmänner und
Bezirkshauptfrauen) - ohne Weisung - von sich aus tätig werden?

14. Wenn nein, weshalb nicht?

15. Wenn ja, welche Maßnahmen haben diese bislang ergriffen?

16. Haben Sie Maßnahmen gegenüber Rechtsanwälten bzw.

Rechtsanwaltskanzleien ergriffen, die sich bei Ihrem Webangeboten nicht an die
Bestimmung des ECG gehalten haben?

17. Wenn nein, weshalb nicht und werden Sie dies nun nachholen?


18. Wurde die Homepage Ihrer (ehemaligen?) Rechtsanwaltskanzlei dem
gesetzlichen Erfordernissen mittlerweile angepasst?

19. Wenn ja, wann?

20. Wenn nein, weshalb nicht?