3746/J XXI.GP
Eingelangt am: 17.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend “E-Commerce-Gesetz - ECG- Rechtlich unzulässige Firmen-
Homepages"
Durch das E-Commerce-Gesetz - ECG werden
sämtliche Dienste der
Informationsgesellschaft
erfasst. Darunter fällt jede kommerzielle Homepage, egal ob
zu Präsentationszwecken oder um Waren
oder Dienstleistungen zu verkaufen.
Zahlreiche
Web-Sites entsprechen aber nicht den gesetzlichen Vorgaben des ECG,
dies wurde bei zahlreichen Überprüfungen herausgefunden, so die
Unternehmensberatung Deloitte
& Touche Ende Jänner. Erst 6 % aller heimischen
Web-Sites würden dem Gesetz
entsprechen.
Auch die Homepage der Rechtsanwaltskanzlei
von Justizminister Dieter Böhmdorfer,
http://www.law-in-austria.at. die auch online Rechtsberatung
anbietet, wäre nicht
gesetzeskonform.
Auf der Homepage fehlt z.B. die Angabe des zuständigen
Firmenbuchgerichtes und jene der Kammerzugehörigkeit.
Das ECG sieht dafür natürlich
auch Verwaltungsstrafen vor, nämlich bis € 3.000,--.
Web-Shops müssen E-Commerce-tauglich gestaltet werden, unterbleibt dies,
können
diese auf Unterlassung nach
dem UWG geklagt werden.
Auch die ARGE-Daten hat zahlreiche
Untersuchungen durchgeführt (zB ECG-Check
BASIC). Auch diese kamen zu ähnlichen Ergebnissen. Mit Ende der ersten
Auswertungsrunde waren 1.200 Webshops dem E-Commerce-Check der ARGE
Daten unterzogen. Mit großteils ernüchternden Ergebnissen. Besonders
im Bereich
der Information zum Vertragsrücktritt versagen die meisten Shops. 64%
verabsäumen es auch heute noch die Konsumenten über die
Möglichkeit zu
informieren, von einem Onlinegeschäft binnen 7 Tagen ohne Angabe von
Gründen
vollständig zurücktreten zu können (inklusive
Rückerstattung der bisherigen
Ausgaben).
So wurden dabei auch 217 Weinproduzenten
und Händler dem ECG-Check BASIC
unterzogen: Die meisten Weinvermarkter hatten Probleme bei den Lieferkosten,
die
sie entweder überhaupt nicht oder sehr unklar ausgewiesen hatten. Ein
weiteres
Problem lag bei der Bekanntgabe der Online-Rücktrittsbedingungen (7 Tage),
die
ebenfalls in der Mehrzahl der Fälle fehlten.
Im Rahmen des E-Commerce-Projektes
ECG-Check BASIC wurden von der ARGE-
Daten in den letzten Monaten auch EDV- und Computershops (inkl.
Softwareanbieter) analysiert.
ARGE-Daten spricht davon, dass auch die
vermeintlichen Spezialisten der IT-Branche mit der Erfüllung der
rechtlichen
Mindeststandards kämpfen. Von den 66 geprüften E-Commerce-Anbietern
erfüllten
bloß zwei(!) vollständig die rechtlichen Mindestanforderungen. Schockierend
ist für
ARGE-Daten, dass gerade eine Branche, der Leadfunktion für die E-Commerce-
Zukunft zukommt, selbst ungeeignete Lösungen benutzt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Justiz
nachstehende Anfrage:
1. Sind Ihnen die Überprüfungen von Deloitte & Touche bekannt?
2. Wenn ja, was haben Sie als ressortzuständiger Minister seither unternommen?
3. Sind
Ihnen die teilweise schockierenden Ergebnisse des E-Commerce-Check der
ARGE-Daten bekannt?
4. Wenn ja,
was haben Sie als ressortzuständiger Minister unternommen bzw.
werden Sie unternehmen, um die Einhaltung des EGG sicherzustellen?
5. Haben Sie selbst bislang eine Überprüfung von Webshops in Auftrag gegeben?
6. Wenn ja,
wann und mit welchem genauen Ziel? Liegen bereits Ergebnisse vor
und wenn ja, wie lauten diese?
7. Wenn
nein, weshalb nicht und werden Sie nun eine solche Überprüfung
durchführen lassen?
8. Welche
Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass die gesetzlichen Bestimmungen
in diesem Bereich eingehalten werden?
9. Haben
Sie in diesem Zusammenhang den VKI mit Klagsführungen (UWG-
Klagen) beauftragt?
10. Wenn nein, weshalb nicht und werden Sie dies nun nachholen?
11. Haben Sie die
Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmänner und
Bezirkshauptfrauen) über diese “Webdefizite" informiert und von
Ihrem
Weisungsrecht auf Kontrollmaßnahmen Gebrauch gemacht?
12. Wenn nein, weshalb nicht und werden Sie dies nun nachholen?
13. Müssten die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmänner
und
Bezirkshauptfrauen) - ohne
Weisung - von sich aus tätig werden?
14. Wenn nein, weshalb nicht?
15. Wenn ja, welche Maßnahmen haben diese bislang ergriffen?
16. Haben Sie Maßnahmen gegenüber Rechtsanwälten bzw.
Rechtsanwaltskanzleien
ergriffen, die sich bei Ihrem Webangeboten nicht an die
Bestimmung des ECG gehalten
haben?
17. Wenn nein, weshalb nicht und werden Sie dies nun nachholen?
18. Wurde die Homepage Ihrer
(ehemaligen?) Rechtsanwaltskanzlei dem
gesetzlichen Erfordernissen mittlerweile angepasst?
19. Wenn ja, wann?
20. Wenn nein, weshalb nicht?