3747/J XXI.GP
Eingelangt am: 17.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend “Entschließung des Rates vom 26.11.2001 über den
Verbraucherkredit und die Verschuldung der Verbraucher - Österreichische
Maßnahmen"
Es liegt die Entschließung des Rates
vom 26.11.2001 über den “Verbraucherkredit
über
die Verschuldung der Verbraucher" vor.
Diverse Feststellungen des
Rates können nur unterstrichen werden und decken sich
mit den
österreichischen Erfahrungen.
Bedauerlicherweise wurden
aber in der Entschließung des Rates spezielle
Problemstellungen nicht berücksichtigt: Insbesondere nicht die Frage der
zunehmenden Verschuldung von (minderjährigen) Jugendlichen (Kosten
Führerschein,
Autos, Handy, Kontoüberziehungen, Haushaltsgründung, Scheidung,
Alleinerziehende) sowie von
Personen welche die Landessprache nicht ausreichend
beherrschen
(z.B. Immigrantinnen).
So wird in der Entschließung beispielsweise festgestellt, dass
•
bereits sehr viele Verbraucher in allen Mitgliedsstaaten von Überschuldung
betroffen sind und die Tendenz steigend ist,
•
diese Überschuldung meistens auf die zunehmende Unsicherheit in Bezug auf
die Regelmäßigkeit der Einkommen und die Vorhersehbarkeit von
Einkommensschwankungen zurückzuführen ist,
•
eine Überschuldung zwar nicht immer durch Kreditschulden zustande kommt,
doch zumeist mit Krediten (insbesondere Verbraucherkrediten)
zusammenhängt,
•
die Informationen über die Verschuldung und Überschuldung trotz der
Arbeiten der Kommission gleichwohl weiterhin unzureichend sind, vor allem
da dieses Phänomen nie
systematisch untersucht wurde und die Daten -
soweit in den Mitgliedsstaaten vorhanden - nicht vergleichbar sind und es
keine einheitliche Definition der Überschuldung gibt.
•
Festgestellt wird auch, dass bislang 10 Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union spezielle Rechtsvorschriften betreffend die kollektive
Schuldnerregelung für
soziale-, rechtliche- und wirtschaftliche Behandlungen
überschuldeter Verbraucher erlassen haben, während in den anderen
Mitgliedsstaaten weiterhin die üblichen Betreibungsverfahren Anwendung
finden. Dies führt weiters zu beträchtlichen Unterschieden zwischen
den
europäischen Verbrauchern wie auch den Kreditgebern.
Der Rat vertritt weiters die
Auffassung, dass das Maßnahmenpaket zur Förderung
grenzüberschreitender Kreditgeschäfte mit Maßnahmen zu
ergänzen ist, um der
Überschuldung während der gesamten Dauer eines einzigen Kreditzyklus
vorzubeugen. Sie vertritt auch die Auffassung darüber, dass sich eine
etwaige
europäische Vorbeugung der Überschuldung auf regelmäßige
und zuverlässige
statistische wie auch wirtschaftliche, rechtliche und soziologische
Informationen
stützen können muss, wobei insbesondere die statistischen Erhebungen
im
Zusammenhang mit den Arbeiten über die Indikatoren für Armut und
soziale
Ausgrenzung und die Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen
herangezogen werden
können.
Abschließend wurden die
Mitgliedsstaaten und die Kommission ersucht, so rasch wie
möglich die Mittel und
Maßnahmen zu prüfen, um durch einen
Informationsaustausch auf europäischer Ebene, insbesondere über den
Umfang der
Verschuldungen und bewährte Praktiken die Entwicklung der Verschuldung und
Überschuldung der
Verbraucher im Binnenmarkt zu verfolgen.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende Anfrage:
1.
Vertreten auch Sie die Auffassung und Schlussfolgerungen des Rates vom
26.11.2001?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wie
müssen Ihrer Ansicht nach die Maßnahmen aussehen, um der
Überschuldung während der gesamten Dauer eines einzigen Kreditzyklus
vorzubeugen?
4. Sehen
Sie die nun vorgesehenen neuen Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie
über den
Verbraucherkredit, die unter anderem eine gewisse Harmonisierung der
vorbeugenden Maßnahmen im Bezug auf die Regeln für die Information
der
Kreditnehmer, die Verantwortung der Kreditgeber, die Entschädigungskosten
und
Kosten bei Nichterfüllung des Vertrages und die Rolle von
Kreditvermittlern oder
Agenturen vorsehen, als ausreichend an?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Sind Sie
auch der Auffassung, dass sich eine etwaige europäische Vorbeugung
der Überschuldung auf regelmäßiger und verlässlicher
statistischer wie auch
wirtschaftliche, rechtliche und soziologische Informationen stützen muss?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn ja, liegen diese Informationen zumindest für Österreich vor.
9. Wenn
ja, wie sehen diese Zahlen für die Jahre 1999, 2000 und 2001 konkret
aus?
10. Welche
Gründe sind Ihrer Auffassung nach für die Überschuldung von
tausender
Haushalten in Österreich maßgeblich?
11. Wie hoch ist die Zahl
der Haushalte in Österreich, die überschuldet und/oder
unter der Armutsgrenze leben müssen?
12. In welcher Form sind Sie
dem Ersuchen des Rates nachgekommen, so rasch wie
möglich die Mitteln und Maßnahmen zu prüfen, um durch einen
Informationsaustausch auf europäischer
Ebene, insbesondere über den Umfang
der Verschuldung und über bewährte Praktiken die Entwicklung der
Verschuldung
und Überschuldung der Verbraucher im Binnenmarkt zu verfolgen.
13. Wenn ja, wie sieht das
diesbezügliche österreichische Aktionsprogramm aus?
Welche Vorschläge haben Sie dem Rate bzw. der EU-Kommission unterbreitet
und wann ist das erfolgt?
14.
Sehen Sie in Anbetracht der zunehmenden Verschuldung (minderjähriger)
Jugendlicher einen zusätzlichen
Handlungsbedarf im Bereich der
Konsumentenerziehung?
15. Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie diesbezüglich ergreifen?
16. Sehen Sie in Anbetracht
der zunehmenden Verschuldung (minderjähriger)
Jugendlicher einen legislativen Handlungsbedarf?
17. Wenn ja, was wird von Ihnen geplant?
18.Teilen
Sie die Meinung von Experten, dass die nachträgliche Genehmigung von
Verbrauchergeschäften
die Minderjährige abgeschlossen haben, korrigiert
werden müsste (Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes)?
19. Sehen
Sie in Anbetracht der Tatsache, dass in Österreich immer mehr Menschen
mit Nichtdeutscher Muttersprache in die Schuldenfalle kommen einen
Handlungsbedarf?
20. Wenn ja, wie soll dies konkret aussehen?