3753/J XXI.GP
Eingelangt am: 17.04.2002
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verlegung des Grenzüberwachungspostens Nikitsch nach Lutzmannsburg
Unter der Zielsetzung der derzeitigen Bundesregierung,
Einsparungspotentiale zur Erreichung
des Null-Defizits zu finden, sind bis dato einige Gendarmerieposten im
Burgenland
geschlossen worden.
Das ist zweifellos als eine der Maßnahmen der
derzeitigen Bundesregierung zu sehen, die
eine Gefährdung der öffentlichen Leistungen im ländlichen Raum
darstellt.
Diese Prämisse ist in keiner Weise mit der bereits
beschlossenen Verlegung des bisher in
Nikitsch eingerichteten Grenzüberwachungsposten nach Lutzmannsburg
vereinbar.
Daher
richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie hoch ist die
Ersparnis, die sich im Zusammenhang mit der Verlegung des
Grenzüberwachungsposten
von Nikitsch nach Lutzmannsburg ergibt?
2. Wie hoch sind die Kosten (Miete etc.) für den in Nikitsch stationierten
Grenzüberwachungsposten
und wie hoch sind die Kosten, die in Lutzmannsburg durch
die
Neueinrichtung eines Gendarmeriepostens entstehen?
3.
Welche Vorteile verspricht man sich überhaupt von der Verlegung einer der
größten
Gendarmdienststellen des Bezirkes Oberpullendorf (25 Dienstposten) in einen
völlig
neu zu
errichtenden Posten in Lutzmannsburg (7 Dienstposten vorgesehen) vor dem
Hintergrund von angeblich insgesamt beabsichtigter Einsparungen.