3753/J XXI.GP

Eingelangt am: 17.04.2002

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verlegung des Grenzüberwachungspostens Nikitsch nach Lutzmannsburg

Unter der Zielsetzung der derzeitigen Bundesregierung, Einsparungspotentiale zur Erreichung
des Null-Defizits zu finden, sind bis dato einige Gendarmerieposten im Burgenland
geschlossen worden.

Das ist zweifellos als eine der Maßnahmen der derzeitigen Bundesregierung zu sehen, die
eine Gefährdung der öffentlichen Leistungen im ländlichen Raum darstellt.

Diese Prämisse ist in keiner Weise mit der bereits beschlossenen Verlegung des bisher in
Nikitsch eingerichteten Grenzüberwachungsposten nach Lutzmannsburg vereinbar.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.         Wie hoch ist die Ersparnis, die sich im Zusammenhang mit der Verlegung des
Grenzüberwachungsposten von Nikitsch nach Lutzmannsburg ergibt?

2.        Wie hoch sind die Kosten (Miete etc.) für den in Nikitsch stationierten

Grenzüberwachungsposten und wie hoch sind die Kosten, die in Lutzmannsburg durch
die Neueinrichtung eines Gendarmeriepostens entstehen?

3.         Welche Vorteile verspricht man sich überhaupt von der Verlegung einer der größten
Gendarmdienststellen des Bezirkes Oberpullendorf (25 Dienstposten) in einen völlig
neu zu errichtenden Posten in Lutzmannsburg (7 Dienstposten vorgesehen) vor dem
Hintergrund von angeblich insgesamt beabsichtigter Einsparungen.