376/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Gaal

und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Parallelaktion Volkszählung - Meldedatenbereinigung

 

 

Im Jahre 2001 soll ein Abgleich der Wohnsitzdaten der Volkszählung mit den Meldedaten

erfolgen. Diese Aktion würde so zum ersten Mal erfolgen. In der Vergangenheit - bis 1991 -

waren Volkszählungen reine statistische Erhebungen. Bei der Volkszählung 1991 war ein

Rückfluß von Einzelwohnsitzangaben in den Meldebereich untersagt.

 

Bei der Volkszählung 2001 würde im Rahmen der Parallelaktion Volkszählung -

Meldedatenbereinigung ein Abgleich der Wohnsitzdaten der Volkszählung mit den

Meldedaten erfolgen. Es müssen dann parallel zwei gleiche idente Datensätze entstehen. Die

Bereinigung der Meldedaten wird somit bis auf den Einzelfall zurückverfolgt. Daraus ergibt

sich, daß statistisch erhobene Daten gegenüber der statistischen Tradition auch für

individuelle Maßnahmen mit Folgewirkungen verwendet werden können.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister

für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Gibt es für den Abgleich der Wohnsitzdaten der Volkszählung mit den Meldedaten eine

     gesetzliche Grundlage?

 

2. Warum wird mit der statistischen Geheimhaltungspflicht gebrochen, daß für die Statistik

     erhobene Daten im Fall der Parallelaktion Volkszählung - Meldewesen auch für

     Verwaltungszwecke verwendet werden?

3. Sind dabei auch die datenschutzrechtlichen Fragen berücksichtigt worden?

 

4. Ist der Datenschutzrat mit diesem Problembereich befaßt worden?

 

5. Wird die Durchführbarkeit dieser Parallelaktion auch in Gemeinden, wo die Polizei

     Meldebehörde ist und die Einarbeitung der Zählungsangaben in die Meldeunterlagen der

     Polizei erfolgt, getestet?