376/J XXI.GP
der Abgeordneten Gaal
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Parallelaktion Volkszählung - Meldedatenbereinigung
Im Jahre 2001 soll ein Abgleich der Wohnsitzdaten der Volkszählung mit den Meldedaten
erfolgen. Diese Aktion würde so zum ersten Mal erfolgen. In der Vergangenheit - bis 1991 -
waren Volkszählungen reine statistische Erhebungen. Bei der Volkszählung 1991 war ein
Rückfluß von Einzelwohnsitzangaben in den Meldebereich untersagt.
Bei der Volkszählung 2001 würde im Rahmen der Parallelaktion Volkszählung -
Meldedatenbereinigung ein Abgleich der Wohnsitzdaten der Volkszählung mit den
Meldedaten erfolgen. Es müssen dann parallel zwei gleiche idente Datensätze entstehen. Die
Bereinigung der Meldedaten wird somit bis auf den Einzelfall zurückverfolgt. Daraus ergibt
sich, daß statistisch erhobene Daten gegenüber der statistischen Tradition auch für
individuelle Maßnahmen mit Folgewirkungen verwendet werden können.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Gibt es für den Abgleich der Wohnsitzdaten der Volkszählung mit den Meldedaten eine
gesetzliche Grundlage?
2. Warum wird mit der statistischen Geheimhaltungspflicht gebrochen, daß für die Statistik
erhobene Daten im Fall der Parallelaktion Volkszählung - Meldewesen auch für
Verwaltungszwecke
verwendet werden?
3. Sind dabei auch die datenschutzrechtlichen Fragen berücksichtigt worden?
4. Ist der Datenschutzrat mit diesem Problembereich befaßt worden?
5. Wird die Durchführbarkeit dieser Parallelaktion auch in Gemeinden, wo die Polizei
Meldebehörde ist und die Einarbeitung der Zählungsangaben in die Meldeunterlagen der
Polizei erfolgt, getestet?