3769/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

AN F R A G E

der Abgeordneten DI Dr. Keppelmüller, Gartlehner

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft
betreffend den Entwurf einer Verordnung über Verbote und Beschränkungen teilflu-
orierter und vollfluorierte Kohlenwasserstoffe sowie von Schwefelhexafluorid
(HFKW-,FKW-SF6-V) im europäischen Rahmen

Im Rahmen einer Nationalen Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels sol-
len ua Emissionen der im Kyoto-Protokoll aufgelisteten Industriegase HFKW (teilflu-
orierte Kohlenwasserstoffe), FKW (vollfluorierte Kohlenwasserstoffe) sowie Schwefel-
hexaflourid (SFe) bis 2010 weiter reduziert werden.

Im Rahmen der geplanten Maßnahmen des Bundes zur Erreichung des Kyoto-Ziels
wurde am 23. Jänner 2002 der Entwurf der Verordnung über Verbote und Beschrän-
kungen teilfluorierter und vollfluorierter Kohlenwasserstoffe sowie von Schwefel-
hexafluorid (HFKW-, FKW-SF6-V) gemäß der Richtlinie 98/34/EG unter der Notifizie-
rungsnummer 2002/0037/A der europäischen Kommission notifiziert. Die Europäische
Kommission und die Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, zu diesem Entwurf bis
24.4.2002 Stellung zu nehmen. Der Verordnungsentwurf sieht ua vor, dass die Verwen-
dung und das Inverkehrsetzen von HFKW, FKW und SFe generell verboten werden,
soweit nicht Sonderbestimmungen oder Ausnahme des Verordnungsentwurfes greifen.
Somit ist auch der Import dieser Gase mit Ausnahmen und verschiedenen Fristen aus
dem EWR-Raum untersagt.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es mit Ausnahme von Dänemark derzeit kein
Verbot bezüglich des Einsatzes von HFKWs als Feuerlöschmittel. Dieses Verbot
stammt aus 1977; zu dieser Zeit gab es noch gar keine HFKWs für Feuerlöschzwecke.


HFKWs werden innerhalb der Europäischen Union produziert, hergestellt und ver-
marktet und in einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten zulässigerweise als wirksame, äu-
ßerst effiziente Löschmittel eingesetzt.

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit im Rahmen des European Climate
Change Programme an einer Verordnung über fluorierte Gasse, in deren Anwendungs-
bereich auch HFKWs fallen werden. Ein erster Entwurf ist bereits zum Halbjahr 2002
zu erwarten. Im Zuge dieser Gesetzgebungsarbeiten betont die Europäische Kommissi-
on regelmäßig die Notwendigkeit, eine gemeinsame Lösung für die Kontrolle von Re-
duktionen von Emissionen zu finden und gibt diesem gemeinsamen, koordinierten Vor-
gehen auf Gemeinschaftsebene den Vorrang vor nationalen Regelungen. Gänzliche
Verbote werden in europäischen Gremien nur in wenigen Ausnahmefällen, jedenfalls
nicht für Feuerlöschmittel diskutiert, der Vorrang wird anderen Maßnahmen wie Über-
wachung und technologischen Verbesserungen, teilweise aufgrund freiwilliger Zusagen
der betroffenen Industrien, gegeben.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und Forst-
wirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft nachstehende

ANFRAGE:

1.  Warum will Österreich entgegen den Bestrebungen der Europäischen Kommission
eine Verordnung zur Einschränkung der HFKWs- Verwendung im Alleingang erlas-
sen , obwohl bereits entsprechende Rechtsetzungsvorhaben von der Kommission in
Angriff genommen wurden und der österreichische Entwurf weit über alle geltenden
oder auch nur geplanten europäischen Standards hinaus geht?

2.   Wie beurteilen Sie den Verordnungsentwurf unter dem Aspekt des Deregulierungs-
auftrags (Art l § l des Deregulierungsgesetzes 2001, BGB1
1 151/2001), wonach bei
der Vorbereitung der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft
darauf zu achten ist, dass vorgegebene Standards nicht ohne Grund übererfüllt wer-
den?


3.  Wie ist sichergestellt, dass der Erlass der Verordnung im österreichischen Allein-
gang nicht zu einer Behinderung des freien Warenverkehrs in der Europäischen Uni-
on fuhrt und nicht gegen europäisches Recht (Warenverkehrsfreiheit, Art 28
EG-Vertrag, Urteil Cassis de Dijon) verstößt? Welche Maßnahmen wurden ergriffen,
um in diesem Zusammenhang Österreich gegen eine Vertragsverletzungsklage der
Europäischen Kommission und innerstaatlich gegen Amtshaftungsansprüche abzusi-
chern?

4.  Ist Ihnen bekannt, dass Dänemark im Jahr 2001 mit einem ähnlichen Entwurf eines
Verbotes für Industriegase einschließlich HFKWs im europäischen Notifizierungs-
verfahren mit ablehnenden Stellungnahmen der Europäischen Kommission und meh-
rerer Mitgliedsstaaten konfrontiert wurde, wobei die Europäische Kommission auf
die Rechtswidrigkeit des Entwurfs und die Möglichkeit einer Vertragsverletzungs-
klage hingewiesen hat? Ist Ihnen bekannt, dass die dänische Regierung seither weder
einen geänderten Entwurf notifiziert hat noch die Verordnung erlassen hat?

5.  Hat Österreich den Verordnungsentwurf an das Sekretariat der WTO notifiziert, wo-
zu eine internationalen Verpflichtungen gemäß Art 2.2., 2.3 und 2.9 des WTO
Agreement on Technical Barrieres to Trade (TBT) besteht, da es sich um technische
Vorschriften handelt, die unnötige Hindernisse des internationalen Handels darstel-
len. Werden Sie dafür sorgen, dass Österreich seinen internationalen Verpflichtungen
nach diesem Agreement nachkommt? Wie ist sichergestellt, dass Österreich hin-
sichtlich der Vorschriften der WTO-Abkommen nicht internationale Verpflichtungen
verletzt und sich dafür im vorgesehenen Sanktionensystem verantworten muss?