3769/J XXI.GP
Eingelangt am: 18.04.2002
AN F R A G E
der Abgeordneten DI Dr. Keppelmüller, Gartlehner
und GenossInnen
an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft
betreffend
den Entwurf einer Verordnung über Verbote und Beschränkungen
teilflu-
orierter
und vollfluorierte Kohlenwasserstoffe sowie von Schwefelhexafluorid
(HFKW-,FKW-SF6-V) im europäischen Rahmen
Im Rahmen einer Nationalen Strategie
Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels sol-
len ua
Emissionen der im Kyoto-Protokoll aufgelisteten Industriegase HFKW (teilflu-
orierte
Kohlenwasserstoffe), FKW (vollfluorierte Kohlenwasserstoffe) sowie Schwefel-
hexaflourid
(SFe) bis 2010 weiter reduziert werden.
Im Rahmen der geplanten Maßnahmen des Bundes zur
Erreichung des Kyoto-Ziels
wurde
am 23. Jänner 2002 der Entwurf der Verordnung über Verbote und Beschrän-
kungen teilfluorierter und
vollfluorierter Kohlenwasserstoffe sowie von Schwefel-
hexafluorid (HFKW-, FKW-SF6-V)
gemäß der Richtlinie 98/34/EG unter der Notifizie-
rungsnummer 2002/0037/A der europäischen Kommission notifiziert. Die
Europäische
Kommission und die Mitgliedsstaaten
haben die Möglichkeit, zu diesem Entwurf bis
24.4.2002 Stellung zu nehmen. Der
Verordnungsentwurf sieht ua vor, dass die Verwen-
dung und das Inverkehrsetzen von
HFKW, FKW und SFe generell verboten werden,
soweit nicht Sonderbestimmungen oder
Ausnahme des Verordnungsentwurfes greifen.
Somit ist auch der Import dieser Gase
mit Ausnahmen und verschiedenen Fristen aus
dem EWR-Raum untersagt.
Innerhalb der Europäischen Union
gibt es mit Ausnahme von Dänemark derzeit kein
Verbot bezüglich des
Einsatzes von HFKWs als Feuerlöschmittel. Dieses Verbot
stammt aus 1977; zu dieser Zeit gab es noch
gar keine HFKWs für Feuerlöschzwecke.
HFKWs werden innerhalb der
Europäischen Union produziert, hergestellt und ver-
marktet
und in einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten zulässigerweise als wirksame,
äu-
ßerst
effiziente Löschmittel eingesetzt.
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit im Rahmen
des European Climate
Change Programme an einer Verordnung über
fluorierte Gasse, in deren Anwendungs-
bereich auch HFKWs fallen werden.
Ein erster Entwurf ist bereits zum Halbjahr 2002
zu erwarten. Im Zuge dieser
Gesetzgebungsarbeiten betont die Europäische Kommissi-
on regelmäßig die
Notwendigkeit, eine gemeinsame Lösung für die Kontrolle von Re-
duktionen von Emissionen zu finden
und gibt diesem gemeinsamen, koordinierten Vor-
gehen auf Gemeinschaftsebene den
Vorrang vor nationalen Regelungen. Gänzliche
Verbote werden in europäischen
Gremien nur in wenigen Ausnahmefällen, jedenfalls
nicht für Feuerlöschmittel
diskutiert, der Vorrang wird anderen Maßnahmen wie Über-
wachung und technologischen
Verbesserungen, teilweise aufgrund freiwilliger Zusagen
der betroffenen Industrien, gegeben.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten an den Bundesminister für Land- und Forst-
wirtschaft,
Umwelt- und Wasserwirtschaft nachstehende
ANFRAGE:
1. Warum will Österreich
entgegen den Bestrebungen der Europäischen Kommission
eine Verordnung zur Einschränkung der HFKWs- Verwendung im Alleingang
erlas-
sen , obwohl bereits entsprechende Rechtsetzungsvorhaben von der Kommission in
Angriff genommen wurden und der österreichische Entwurf weit über
alle geltenden
oder auch nur geplanten europäischen
Standards hinaus geht?
2. Wie beurteilen Sie den
Verordnungsentwurf unter dem Aspekt des Deregulierungs-
auftrags (Art l § l des Deregulierungsgesetzes 2001, BGB11 151/2001), wonach bei
der Vorbereitung der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen
Gemeinschaft
darauf zu achten ist, dass vorgegebene
Standards nicht ohne Grund übererfüllt wer-
den?
3. Wie ist sichergestellt, dass der
Erlass der Verordnung im österreichischen Allein-
gang nicht zu einer Behinderung des freien
Warenverkehrs in der Europäischen Uni-
on fuhrt und nicht gegen
europäisches Recht (Warenverkehrsfreiheit, Art 28
EG-Vertrag, Urteil Cassis de Dijon)
verstößt? Welche Maßnahmen wurden ergriffen,
um in diesem Zusammenhang
Österreich gegen eine Vertragsverletzungsklage der
Europäischen Kommission und
innerstaatlich gegen Amtshaftungsansprüche abzusi-
chern?
4. Ist Ihnen
bekannt, dass Dänemark im Jahr 2001 mit einem ähnlichen Entwurf eines
Verbotes für
Industriegase einschließlich HFKWs im europäischen Notifizierungs-
verfahren mit ablehnenden Stellungnahmen
der Europäischen Kommission und meh-
rerer Mitgliedsstaaten konfrontiert wurde, wobei die Europäische
Kommission auf
die Rechtswidrigkeit des Entwurfs und die Möglichkeit einer
Vertragsverletzungs-
klage hingewiesen hat? Ist Ihnen bekannt,
dass die dänische Regierung seither weder
einen geänderten Entwurf
notifiziert hat noch die Verordnung erlassen hat?
5. Hat
Österreich den Verordnungsentwurf an das Sekretariat der WTO notifiziert,
wo-
zu eine internationalen
Verpflichtungen gemäß Art 2.2., 2.3 und 2.9 des WTO
Agreement on Technical Barrieres to Trade
(TBT) besteht, da es sich um technische
Vorschriften handelt, die
unnötige Hindernisse des internationalen Handels darstel-
len. Werden Sie dafür sorgen,
dass Österreich seinen internationalen Verpflichtungen
nach diesem Agreement nachkommt? Wie ist sichergestellt, dass
Österreich hin-
sichtlich der Vorschriften der WTO-Abkommen
nicht internationale Verpflichtungen
verletzt und sich dafür im
vorgesehenen Sanktionensystem verantworten muss?