3770/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Tierarzneimittel-Anwendungsverordnung und Resistenzen von
Mikroorganismen

Die in der Tierarzneimittel-Anwendungsverordnung am 1. April 2002 in Kraft
getretene 'Positivliste1 beinhaltet alle derzeit in der Nutztierpraxis angewendeten
Arzneimittel. Es ist den Landwirtinnen neben der Anwendung von Homöopathika
auch die Anwendung von Hormonen und allen gängigen Antibiotika und
Chemotherapeutika erlaubt worden. Eine praktizierte Sorgfaltspflicht der
Tierärztinnen im Sinne des Konsumentinnenschutzes, kann aus grüner Sicht nur
durch Anwesenheit der behandelnden Tierärztinnen bei der Applikation der
Arzneimittel stattfinden.

Unsachgemäßige, sprich zeitlich oder mengenbezogene falsche Applikationen von
antibiotisch wirkenden Stoffen führen nach wissenschaftlichem Stand zu erhöhter
Gefahr durch resistente Mikroorganismen. Surveillance-Studien haben die
zunehmende Inzidenz von Resistenzentwicklungen bei pathogenen Bakterien und
bei sogenannten Kommensalen bei Tieren gezeigt. Molekularbiologische Analysen
von Determinanten (Genen), Plasmiden und Transposons mit antibiotischen
Resistenzmerkmalen haben gezeigt, dass idente Elemente in tierischen und
humanen Teilen gefunden wurden. Die Wissenschaft diskutiert derzeit, ob
Kommensalen wie Enterokokken via Lebensmittel resistente Genabschnitte auf die
humane Darmflora transferieren können (TEUBER, 2001).

Die jährlich in Tonnen in die Umwelt eingebrachten antimikrobiell wirkenden Stoffe
stellen, vom wissenschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, eine hohe Gefahr für die
Gesundheit von Mensch und Tier dar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wie lauten die Überwachungspläne laut Rückstandskontrollverordnung für die
Jahre 2000, 2001 und 2002?

2.  Wie lauten die halbjährlichen Berichte der Länder über die Durchführung der
Überwachungspläne, die getroffenen Kontrollmaßnahmen und wie ist die Ent-
wicklung der Lage in den jeweiligen Bundesländern hinsichtlich nicht ordnungs-
gemäßer Verwendung und Feststellung von im Anhang zur Rückstands-
kontrollverordnung genannten Stoffen für die Jahre 1999, 2000 und 2001?


3.  (a) Wie oft und mit welchen Ergebnissen wurden Proben auf Verdacht aus
Schlachthöfen und Molkereien zur Untersuchung auf Rückstände österreichweit
gezogen (nach Bundesländern aufgelistet)?

(b) Mit welcher Begründung wurden die Verdachtsfälle von den Tierärztinnen
dokumentiert?

(c) Welche Maßnahmen wurden in den betreffenden Betrieben bei positivem
Rückstandbefund gesetzt?

4. Wird den Mast- und Zuchtbetrieben ein Befund der Schlachttieruntersuchung und
der Fleischuntersuchung (§45 FLUG) mittels eines standardisierten Dokumentes
zugestellt? Wenn keiner zugestellt wird, mit welchen Maßnahmen gedenken Sie
ein Rückmeldesystem, respektive eine Kommunikation zwischen den
Produktionseinheiten aufzubauen?

5.  (a) Warum werden die Eintragungen in die betriebseigenen Registern
(Durchschläge Futterarzneimittel, Abgabeschein von Arzneimitteln) der
landwirtschaftlichen Betriebe nicht den angeschlossenen Produktionseinheiten
(Schlachthöfe, Molkereien usw.) respektive den Tierärztinnen zur Schlachttier- u.
Fleischuntersuchung übermittelt? (b) Warum wird auf Basis dieser vorhandenen
Register keine Datenbank gestützte Statistik durchgeführt, um die
Qualitätssicherung vom Stall bis zur Theke einzuleiten?

6.  Nach welchen Kriterien und unter Beiziehung welcher Fachexpertinnen wurde die
Tierarzneimittel-Anwendungsverordnung erstellt?

7.  In der Anfragenbeantwortung 811/AB XXI.GP beurteilen Sie die Resistenzlage im
Veterinärbereich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern als günstig. Auf
welchen Daten bzw. Studien basiert diese Auskunft?

8.  (a) Laut der Anfragenbeantwortung 811/AB XXI. GP sagen Sie, dass die
existierenden Tiergesundheitsdienste positiv zur Resistenzlage beitragen würden,
da jeglicher Einsatz von Antibiotika nur nach Vornahme von Antibiogrammen
erfolge. Wie oft wurden von den existierenden Tiergesundheitsdiensten
Antibiogramme vorgenommen? (b) Bei welchen Mikroorganismen wurden welche
Antibiotika geprüft und wie sind die Ergebnisse in den einzelnen Bundesländern?

9.  Wie erfolgt in Österreich im Vergleich zu anderen EU-Staaten die
Risikobewertung von Rückständen in Lebensmitteln?

10. Werden Forschungen in den Bereichen Resistenzentwicklung bei
Mikroorganismen, insbesondere pathogene Mikroorganismen, mittels
molekularbiologischer Methoden von ihrem Bundesministerium gefördert? Wenn
ja, welche und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?