3771/J XXI.GP
Eingelangt am: 18.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Tiergesundheitsdienst Österreich
Die Tiergesundheitsdienste in den Bundesländern nehmen
eine zentrale Stellung
ein. Dies manifestiert sich im Tierarzneimittelkontrollgesetz und der Tierarznei-
mittelanwendungsverordnung. Nichtsdestotrotz wurde ihrerseits nicht darauf
Bedacht
genommen, dass die ihrer Ansicht nach wichtigen Tiergesundheitsdienste in allen
Bundesländern bei Inkrafttreten der oben angeführten gesetzlichen
Grundlagen
bereits
installiert waren.
Der eigens von Ihnen zu diesem Zweck ins Leben gerufene
Beirat
,Tiergesundheitsdienst Österreich' (§ 7 (3)TAK)G scheint ins Stocken
geraten zu
sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Zieldefinitionen
und Aufgaben kommen dem Beirat
'Tiergesundheitsdienst Österreich' zu?
2. Wie oft hat der
Beirat 'Tiergesundheitsdienst Österreich' bereits getagt und zu
welchen Themen wurden die Sitzungen einberufen?
3. Haben zu diesen
Sitzungen alle Einrichtungen ihr Entsendungsrecht in den Beirat
wahrgenommen? Wenn nicht, welche Vertretungen sind ferngeblieben und
warum?
4. Wann wird die
Verordnung der Vorgaben für die Landeshauptleute laut § 7 (2)
TAKG in Kraft treten?
(a) In welchen
Bundesländern existieren mit 1. April 2002 Tiergesundheitsdienste?
Welche Aufgaben haben diese und wie sind sie
in die Ämter der
Landesregierungen eingebettet (in welche
Ressorts, wem weisungsgebunden)?
(b) Wie sind die
existierenden Tiergesundheitsdienste personell ausgestattet (nach
Bundesländern geordnet)?
(c) Wie erfolgt die
budgetäre Mittelzuteilung der Tiergesundheitsdienste (nach
Bundesländern geordnet)?
5. Was wurde als zeitliches Ziel definiert, um in allen Bundesländern
Tiergesundheitsdienste,
gemäß Verordnung der Vorgaben für die Länder,
installiert zu haben?
6. In
welchen EU-Staaten existieren Einrichtungen wie Tiergesundheitsdienste, wie
sind diese Einrichtungen in die staatlichen Veterinärverwaltungen
eingebettet und
wie werden sie finanziell ausgestattet?
7. Wie
viele ständige Betreuungsverhältnisse laut § 24 (3)
Tierärztegesetz sind von
der österreichischen
(Bundes)Tierärztekammer anerkannt?