3771/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Tiergesundheitsdienst Österreich

Die Tiergesundheitsdienste in den Bundesländern nehmen eine zentrale Stellung
ein. Dies manifestiert sich im Tierarzneimittelkontrollgesetz und der Tierarznei-
mittelanwendungsverordnung. Nichtsdestotrotz wurde ihrerseits nicht darauf Bedacht
genommen, dass die ihrer Ansicht nach wichtigen Tiergesundheitsdienste in allen
Bundesländern bei Inkrafttreten der oben angeführten gesetzlichen Grundlagen
bereits installiert waren.

Der eigens von Ihnen zu diesem Zweck ins Leben gerufene Beirat
,Tiergesundheitsdienst Österreich' (§ 7 (3)TAK)G scheint ins Stocken geraten zu
sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Welche Zieldefinitionen und Aufgaben kommen dem Beirat
'Tiergesundheitsdienst Österreich' zu?

2.  Wie oft hat der Beirat 'Tiergesundheitsdienst Österreich' bereits getagt und zu
welchen Themen wurden die Sitzungen einberufen?

3.  Haben zu diesen Sitzungen alle Einrichtungen ihr Entsendungsrecht in den Beirat
wahrgenommen? Wenn nicht, welche Vertretungen sind ferngeblieben und
warum?

4.  Wann wird die Verordnung der Vorgaben für die Landeshauptleute laut § 7 (2)
TAKG in Kraft treten?

(a) In welchen Bundesländern existieren mit 1. April 2002 Tiergesundheitsdienste?
Welche Aufgaben haben diese und wie sind sie in die Ämter der
Landesregierungen eingebettet (in welche Ressorts, wem weisungsgebunden)?

(b) Wie sind die existierenden Tiergesundheitsdienste personell ausgestattet (nach
Bundesländern geordnet)?

(c) Wie erfolgt die budgetäre Mittelzuteilung der Tiergesundheitsdienste (nach
Bundesländern geordnet)?


5. Was wurde als zeitliches Ziel definiert, um in allen Bundesländern

Tiergesundheitsdienste, gemäß Verordnung der Vorgaben für die Länder,
installiert zu haben?

6.  In welchen EU-Staaten existieren Einrichtungen wie Tiergesundheitsdienste, wie
sind diese Einrichtungen in die staatlichen Veterinärverwaltungen eingebettet und
wie werden sie finanziell ausgestattet?

7. Wie viele ständige Betreuungsverhältnisse laut § 24 (3) Tierärztegesetz sind von
der österreichischen (Bundes)Tierärztekammer anerkannt?