3772/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Zukunft des Wohnbaus

Anlässlich eines Symposiums über geförderten Wohnbau Anfang März 2002
äußerten diverse Expertinnen gravierende Bedenken und Befürchtungen über die
zukünftige Finanzierung des Wohnbaus und die damit verbundene Preisentwicklung
im Wohnungsbereich. Einem jährlichen Neubaubedarf von 45.000 bis 50.000
Wohnungen (ohne Einbezug der Ostöffnung), der alleine durch den jährlichen Abriss
von 38.000 Wohnungen erforderlich ist, steht auf Grund der Verwendung von
Wohnbaumitteln der Länder zur Budgetsanierung ein Absinken der
Wohnbauleistung auf 38.000 Wohnungen pro Jahr gegenüber. Dadurch käme es zu
einer Kündigung des Generationenvertrags, die gesellschaftspolitischen Sprengstoff
in sich trägt, denn es drohe die Umverteilung der ökonomischen Ressourcen in
Richtung der Immobilienbesitzer (Michael Wagner-Pinter "Der Standard", 12.3.2002,
A1, A2).

Im Durchschnitt dürfe deshalb die Runderneuerung der Wohnsubstanz nicht mehr
als 30 Jahre dauern, pro 1000 bestehenden Wohnungen seien zumindest 10
Neubauwohnungen nötig. Zur Steuerungsfunktion der öffentlichen Hand müssen 10
Prozent des Neubaus befördert werden, damit 10 Prozent der Haushalte einen
gesicherten Zugang zu leistbarem Wohnen erhielten.

Durch die Gesetzesänderungen 2001 wurde die Zweckbindung der Rückflüsse für
den Wohnbau größtenteils aufgehoben, der Spielraum für die Verwendung weitete
sich, wodurch die Wohnbaumittel knapper wurden. Die Wohnbauförderung wurde
der Budgetkonsolidierung untergeordnet.

Diese kurzfristigen Effekte sind jedoch angesichts der Klimaschutzerfordernisse, der
Krise in der Bauwirtschaft und der langfristigen Erfordernisse des Wohnbaus wieder
zu korrigieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

1.     Auf welche Weise gedenken Sie dem Wohnbau wieder die erforderlichen Mittel
zur Verfügung zu stellen?

2.     Denken Sie wieder an eine Einführung der Zweckwidmung der Rückflüsse?

3.     Sollen Ihrer Meinung nach die Erlöse aus den Verkäufen der aushaftenden
Darlehen in den Bundesländern wieder dem Wohnbau zufließen?

4.      In welcher Form gedenken Sie die nächsten FAG-Verhandlungen in Richtung
Wohnbaumaßnahmen zu lenken?

5.     Auf welche Weise werden Sie die Länder dazu motivieren, das entsprechende
Ausmaß an Wohnbaumitteln zur Verfügung zu stellen?

6.     Durch welche steuerliche Anreize gedenken Sie den Wohnbau wieder verstärkt
Mittel zuzuführen?