3773/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und
Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Verlegung des Landesgerichts Wien

Die geplante Verlegung des Standortes des Landesgerichts Wien von der
Riemergasse in den Bereich des Bahnhofs Landstraße bzw die City-Tower erscheint
in mehrerlei Hinsicht hinterfragenswert. Nach Auskunft der BIG vom vergangenen
Jahr wurde Ihrerseits noch keinerlei Vorstoß in Richtung Klärung des Vorhabens
unternommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Aus welchen Gründen soll der Standort des Wiener Landesgerichts verlegt
werden?

2.     Wie hoch sind derzeit die Mietkosten pro Quadratmeter?

3.     Wie groß ist derzeit die Bürofläche in der Riemergasse?

4.      In welchem Verhältnis stehen derzeit die Flächen, die Richterinnen in Anspruch
nehmen, zu den Flächen, die Gerichtspraktikantinnen und das Büropersonal
benützen?

5.     Wie viel Quadratmeter sollen in den City-Towers angemietet werden? Wie soll
sich in Zukunft das Verhältnis der zur Verfügung stehenden Flächen aufteilen?

6.     Wie hoch werden die Mietkosten pro Quadratmeter am neuen Standort sein?
Welche Mehrkosten werden entstehen?

7.     Auf welche Höhe belaufen sich die Übersiedlungs- und Adaptierungskosten?

8.     Auf welche Weise verbessern sich die Erreichbarkeit und die Arbeitsabläufe in
Zukunft am neuen Standort?


9.     Welche Kosten sind in den vergangenen fünf Jahren für die Modernisierung
und Adaptierung des Gerichtsgebäudes Riemergasse aufgewendet worden?

10.   Welche Nachnutzung ist für das Gerichtsgebäude Riemergasse, das unter
Denkmalschutz steht und in den vergangenen Jahren mit erheblichen Mitteln
zum modernen Justizservicezentrum adaptiert wurde, geplant?

11.   Welche Rolle spielt bei den Verhandlungen über die Anmietung im City-Tower
Ernst Karl Plech? Entspricht es den Tatsachen, dass er in Ihrem Namen die
Verhandlungen führt?

12.   Wann soll das Vorhaben der Standortverlegung abgeschlossen sein?

13.    Ist ein unterbrechungsloser Betrieb des Landesgerichts garantiert?

14.   Warum verweigern Sie ein Gespräch mit der Richtervereinigung über die
geplante Verlegung (vgl. “Die Wiener Richterin" Febr. 02)?