3775/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

Anfrage

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser
und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Bericht über gemeinwirtschaftliche Leistungen der Post und
Telekom Austria AG

Das Poststrukturgesetz sieht in § 3 die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher
Leistungen vor:

Gemeinwirtschaftliche Leistungen
§3.

(1)  Soweit im Bereich des Post-, Postauto- und Fernmeldewesens gemeinwirtschaftliche Leistungen
zu erbringen sind, sind der Umfang der Leistungen sowie die vom Bund zu tragenden Kosten im
Rahmen der Bestellung durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen vertraglich zu vereinbaren.

(2) Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr kann die Bestellung gemeinwirtschaftlicher
Leistungen für Dritte davon abhängig machen, daß entsprechende Beiträge zu den Investitions-
und Folgekosten geleistet werden.

(3) Besteht die gemein Wirtschaft liehe Leistung aus einer reduzierten Tarifgestaltung für einen vom
Auftraggeber festgelegten Kundenkreis, so ist der Verrechnung mit dem Auftraggeber die
Differenz zwischen veröffentlichtem Tarif für jedermann und dem reduzierten Tarif zugrunde zu
legen. Andere gemeinwirtschaftliche Leistungen sind unter Zugrundelegen der nach der
Vollkostenrechnung anfallenden Kosten sowie eines Zuschlages zur Abdeckung des anteilsmäßig
für im Unternehmensplan für die laufende Periode angestrebten Gewinnes in Rechnung zu
stellen.

(4) Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat alljährlich dem Nationalrat einen Bericht
über die gemäß Abs. l erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen vorzulegen.

Der letzte diesbezügliche Bericht an den Nationalrat beinhaltet die Jahre
1998 und 1999 (MI-50 XXI.GP).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Herrn
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1. Wurden in den Jahren 2000 und 2001 gemeinwirtschaftliche Leistungen
im Sinne des Poststrukturgesetzes erbracht?

2. Wenn ja, für welche Leistungen und in welcher Höhe ?

3. Wenn nein, weshalb nicht ?

4. Weshalb ist 2001 kein Bericht an den Nationalrat erstellt worden?

5. Wann ist mit dem nächsten “alljährlichen" Bericht zu rechnen?