3775/J XXI.GP
Eingelangt am: 18.04.2002
Anfrage
Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Bericht über
gemeinwirtschaftliche Leistungen der Post und
Telekom Austria AG
Das Poststrukturgesetz sieht
in § 3 die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher
Leistungen vor:
Gemeinwirtschaftliche
Leistungen
§3.
(1) Soweit im Bereich des Post-, Postauto- und Fernmeldewesens
gemeinwirtschaftliche Leistungen
zu
erbringen sind, sind der Umfang der Leistungen sowie die vom Bund zu tragenden
Kosten im
Rahmen der Bestellung durch den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen vertraglich zu
vereinbaren.
(2) Der
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr kann die Bestellung
gemeinwirtschaftlicher
Leistungen
für Dritte davon abhängig machen, daß entsprechende
Beiträge zu den Investitions-
und
Folgekosten geleistet werden.
(3) Besteht die gemein Wirtschaft liehe Leistung aus einer reduzierten
Tarifgestaltung für einen vom
Auftraggeber festgelegten Kundenkreis, so ist der Verrechnung mit dem
Auftraggeber die
Differenz
zwischen veröffentlichtem Tarif für jedermann und dem reduzierten
Tarif zugrunde zu
legen.
Andere gemeinwirtschaftliche Leistungen sind unter Zugrundelegen der nach der
Vollkostenrechnung
anfallenden Kosten sowie eines Zuschlages zur Abdeckung des
anteilsmäßig
für im Unternehmensplan für die laufende Periode angestrebten
Gewinnes in Rechnung zu
stellen.
(4) Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat
alljährlich dem Nationalrat einen Bericht
über
die gemäß Abs. l erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen
vorzulegen.
Der letzte diesbezügliche Bericht an den Nationalrat
beinhaltet die Jahre
1998 und 1999 (MI-50 XXI.GP).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Herrn
Bundesministerin für Verkehr, Innovation
und Technologie folgende
Anfrage:
1. Wurden in den Jahren 2000 und 2001
gemeinwirtschaftliche Leistungen
im Sinne des Poststrukturgesetzes erbracht?
2. Wenn ja, für welche Leistungen und in welcher Höhe ?
3. Wenn nein, weshalb nicht ?
4. Weshalb ist 2001 kein Bericht an den Nationalrat erstellt worden?
5. Wann ist mit dem nächsten “alljährlichen" Bericht zu rechnen?