3783/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Franz Riepl und Genossen

an den BM für Soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt

betreffend Arbeitgeberschulden bei den Gebietskrankenkassen

Seit mehr als zwei Jahren versucht die Bundesregierung mit weitgehend
untauglichen Mitteln, die noch dazu zu Lasten der Versicherten gehen, die
budgetäre Situation der Krankenkassen zu verbessern. Bislang ohne Erfolg.
Sowohl die Ambulanzgebühren als auch die Einschränkung der beitragsfreien
Mitversicherung bringen weit weniger als erhofft. Zudem verschlingt der
Verwaltungsaufwand für diese Maßnahmen einen Großteil der Einnahmen. Im
Jahr 2001 betrug das Defizit aller Gebietskrankenkassen 157,5 Mio. Euro (2,16
Mrd. ATS).

Aus vergangenen Anfragen an Ihr Ressort geht hervor, dass die Arbeitgeber
beträchtliche Beitragsschulden bei den Gebietskrankenkassen haben. Auch die
einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer werden von einigen
Unternehmen gar nicht oder nicht fristgerecht abgeführt. Obwohl die
Beitragsrückstände ein Vielfaches des jährlichen Kassendefizits ausmachen, und
durchaus Rückschlüsse auf die Zahlungsmoral der Dienstgeber zulassen, findet
dieser Umstand in der Debatte um eine mögliche Sanierung der Krankenkassen
kaum Beachtung.

Zu all dem kommt noch ein offensichtlich immer besser organisiertes
Schwarzunternehmertum, durch welches den Kassen ebenfalls beträchtliche
Einnahmen entgehen.

Um die neuesten und für diese Problematik relevanten Zahlen zu überblicken,
stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1) Wie hoch waren die Beitragsrückstände der Dienstgeber bei den
Gebietskrankenkassen zum Stichtag 31.12. 2000 und 31.12. 2001?

2) Wie viel sind davon Beiträge der Arbeitnehmer, die nicht weitergeleitet
wurden?

3) Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beiträge im Sinne der Frage 1
und 2 auf die einzelnen Gebietskrankenkassen?

4) Bei wie vielen der Unternehmen mit Beitragsrückständen handelt es sich um
insolvente Betriebe ? (für 2000 und 2001, nach einzelnen Gebietskranken-
kassen)

5) Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die
Einbehaltung und Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch
die Dienstgeber betreffend den § 114 ASVG wurden von den einzelnen
Gebietskrankenkassen im Zeitraum von 1999 bis 2001 getätigt?

6) Verfügt Ihr Ressort über eine Zahl (Schätzgröße), die das Ausmaß des
Einnahmenausfalles, der für die Gebietskrankenkassen durch illegale
Beschäftigung entsteht, beziffert ?