3785/J XXI.GP
Eingelangt am: 18.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und Genossinnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Erhebungen der Staatsanwaltschaft gegen die Staatssekretärin
für Tourismus und Freizeitwirtschaft
Am 26. November 2001
wurden durch den Anfragesteller eine
Sachverhaltsdarstellung betreffend des Verdachtes des Amtsmißbrauches
durch
die Staatssekretärin für Tourismus und Freizeitwirtschaft, Mares
Rossmann,
der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Konkret wurde die
Staatsanwaltschaft Wien darüber informiert, dass ein Anfang August 2001
verfasstes Anbringen an die Staatssekretärin für Tourismus und
Freizeitwirtschaft,
welches massive Vorwürfe gegen deren Schwester, Sissy
Hadolt-Rossmann,
enthielt nicht bearbeitet bzw. an die zuständige Stelle
weitergeleitet wurde, sondern die Schwester der Staatssekretärin über
den
Inhalt
dieses Anbringens informiert wurde.
Verschiedenen
Zeitungsberichten ist zu entnehmen, dass erst am 30. August
2001 das
Gewerbeunternehmen der Schwester der Staatssekretärin, Sissy
Hadolt-Rossmann,
durch das Arbeitsinspektorat auf mögliche Verstöße
gegen
das Ausländerbeschäftigungsgesetz überprüft wurde.
Der Anfragesteller
ersuchte um Überprüfung der strafrechtlichen Relevanz
dieses
Sachverhaltes, da der Verdacht nahe liegt, dass durch die Weiter-
leitung dieser der
Staatssekretärin aufgrund ihrer Funktion anvertrauten
Informationen an deren Schwester, es dieser
ermöglicht wurde, vor Ein-
schreiten des Arbeitsinspektorates
entsprechende Schritte zur Beseitigung
möglicher rechtswidriger
Umstände zu setzen.
Da nach
nunmehr mehr als fünfmonatiger Erhebungstätigkeit durch die
Staatsanwaltschaft
dieses Verfahren weder eingestellt, noch Verfahrens-
leitende
Entscheidungen durch die Staatsanwaltschaft Wien getroffen
wurden, richten die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Stimmen Sie der von Minister Bartenstein
geäußerten Behauptung,
dass “eine Verpflichtung den begründeten Verdacht auf das Vorliegen
einer Verwaltungsübertretung der zuständigen Behörde weiterzu-
leiten" nicht bestehe, zu?
2. Wurden durch die Staatsanwaltschaft Wien bzw.
dem Straflandes-
gericht
Wien Einvernahmen von Zeugen bzw. verdächtigen Personen
durchgeführt?
3. In welchem Verfahrensstadium befinden
sich die gegenständlichen
Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft Wien?
4. Wann ist mit einer prozessleitenden
Verfügung bzw. einer Anklage-
entscheidung
in diesem Verfahren zu rechnen?