3786/J XXI.GP
Eingelangt am: 18.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Ausschreibungsverfahren der Sektionsleitung Gesundheitswesen
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Mit 5. Februar 2002 wurde die Funktion der
Leitung der Sektion
Gesundheitswesen im Bundesministerium
für soziale Sicherheit und
Generationen gemäss § 2 des
Ausschreibungsgesetzes 1989 ausgeschrieben.
Voraussetzungen für die
Bewerbung waren unter anderem ein abgeschlos-
senes Medizinstudium und die
Berechtigung zur selbständigen ärztlichen
Berufsausübung, besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den
angeführten Aufgabengebieten
und besondere Fähigkeiten zu deren Leitung,
einschlägige Tätigkeiten
entsprechend der Erfahrung im Bereich des
öffentlichen Gesundheitswesens
bzw. Gesundheitseinrichtungen, inter-
nationale Erfahrungen im Rahmen des Aufgabenbereiches der Sektion,
Organisationstalent, strategisches
Denken, Zielorientiertheit und Ent-
scheidungsfähigkeit sowie
besondere Eignung zur Menschenführung und
Teamfähigkeit.
In den
Ausschreibungsunterlagen wird festgehalten, dass gemäss § 43 des
Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
1993 Frauen, die gleich geeignet sind
wie der
bestgeeignete Mitbewerber, vorrangig mit dieser Funktion betraut
werden,
sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe
überwiegen.
Nunmehr wurde
bekannt, dass durch die Begutachtungskommission der
bisherige Büroleiter von Staatssekretär Dr. Waneck, Dr. Hrabcik,
erstgereiht
wurde. Öffentlich
bekannt wurde dieser durch den Betrieb einer Ordination
neben seiner Tätigkeit im Ministerium
und einem Prämienbezug in Höhe von
129.000 Schilling sowie als Obmann
des “Hilfsvereines des armenischen
Hilfskreuzes", wobei
auch Subventionen des Sozialministeriums in Projekte
dieses Vereines geflossen sein sollen.
Ein wesentlicher Kritikpunkt
an diesem Ausschreibungsverfahren liegt auch
in dem Umstand, dass sich unter den vier bestgereihten Kandidaten keine
einzige Frau befindet.
Aus diesen Gründen
richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1.
Wieviele Frauen haben an der Ausschreibung der Leitungsfunktion
der Sektion Gesundheitswesen im Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen als Kandidatinnen teilgenommen?
2. Welche Personen waren Mitglieder der
Begutachtungskommission, die
die Reihung der Bewerberinnen
durchführte?
3.
Ist es richtig, dass auch der freiheitliche Gemeinderat Dr. Helmut
Günther Mitglied dieser Kommission war?
4. An welchen Positionen des Reihungsvorschlages
wurde Bewerber-
innen eingestuft?
5. Ist es richtig, dass es sich bei den
erstgereihten Bewerbern um
Dr. Hrabcik, Dr. Wolfgang
Ecker, Dr. Allersberger und Dr. Fous
(geordnet nach Bewertung der Kommission)
handelte?
6.
Welche Qualifikation unterscheiden den erstgereihten Dr. Hrabcik
von seinen Mitbewerberinnen?
7.
Ist geplant, vor endgültiger Prüfung der Förderungen an den
“Hilfs-
verein des armenischen Hilfskreuzes" Dr. Hrabcik die Leitung der
Sektion Gesundheitswesen zu übertragen?