3786/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Ausschreibungsverfahren der Sektionsleitung Gesundheitswesen

im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

Mit 5. Februar 2002 wurde die Funktion der Leitung der Sektion
Gesundheitswesen im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen gemäss § 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 ausgeschrieben.
Voraussetzungen für die Bewerbung waren unter anderem ein abgeschlos-
senes Medizinstudium und die Berechtigung zur selbständigen ärztlichen
Berufsausübung, besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den
angeführten Aufgabengebieten und besondere Fähigkeiten zu deren Leitung,
einschlägige Tätigkeiten entsprechend der Erfahrung im Bereich des
öffentlichen Gesundheitswesens bzw. Gesundheitseinrichtungen, inter-
nationale Erfahrungen im Rahmen des Aufgabenbereiches der Sektion,
Organisationstalent, strategisches Denken, Zielorientiertheit und Ent-
scheidungsfähigkeit sowie besondere Eignung zur Menschenführung und
Teamfähigkeit.

In den Ausschreibungsunterlagen wird festgehalten, dass gemäss § 43 des
Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 1993 Frauen, die gleich geeignet sind
wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorrangig mit dieser Funktion betraut
werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe
überwiegen.

Nunmehr wurde bekannt, dass durch die Begutachtungskommission der
bisherige Büroleiter von Staatssekretär Dr. Waneck, Dr. Hrabcik, erstgereiht
wurde. Öffentlich bekannt wurde dieser durch den Betrieb einer Ordination
neben seiner Tätigkeit im Ministerium und einem Prämienbezug in Höhe von
129.000 Schilling sowie als Obmann des “Hilfsvereines des armenischen


Hilfskreuzes", wobei auch Subventionen des Sozialministeriums in Projekte
dieses Vereines geflossen sein sollen.

Ein wesentlicher Kritikpunkt an diesem Ausschreibungsverfahren liegt auch
in dem Umstand, dass sich unter den vier bestgereihten Kandidaten keine
einzige Frau befindet.

Aus diesen Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.     Wieviele Frauen haben an der Ausschreibung der Leitungsfunktion
der Sektion Gesundheitswesen im Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen als Kandidatinnen teilgenommen?

2.     Welche Personen waren Mitglieder der Begutachtungskommission, die
die Reihung der Bewerberinnen durchführte?

3.     Ist es richtig, dass auch der freiheitliche Gemeinderat Dr. Helmut
Günther Mitglied dieser Kommission war?

4.     An welchen Positionen des Reihungsvorschlages wurde Bewerber-
innen eingestuft?

5.     Ist es richtig, dass es sich bei den erstgereihten Bewerbern um
Dr. Hrabcik, Dr. Wolfgang Ecker, Dr. Allersberger und Dr. Fous
(geordnet nach Bewertung der Kommission) handelte?

6.     Welche Qualifikation unterscheiden den erstgereihten Dr. Hrabcik
von seinen Mitbewerberinnen?

7.      Ist geplant, vor endgültiger Prüfung der Förderungen an den “Hilfs-
verein des armenischen Hilfskreuzes" Dr. Hrabcik die Leitung der
Sektion Gesundheitswesen zu übertragen?