3789/J XXI.GP
Eingelangt am: 18.04.2002
der Abgeordneten Wurm und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend erfolglose Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der AI2 von km 75,690
bis km 76,180 im Raum Innsbruck.
In diesem Bereich
verläuft die AI2 unter der AI3 (Paschbergbrücke). Viele Jahre
stand dort,
unter Kostenbeteiligung eines Anrainers, eine Lärmschutzsteilwand,
eine
sogenannte Krainerwand. Weil diese einerseits als Vorbereitung für den
Autobahnanschluss Innsbruck-Mitte verlegt werden musste und um andererseits
den bei ca. 59 dbA liegenden Schallpegel für die Anrainer zu senken, wurde
dieser
Wall
abgetragen und eine gekrümmte, schallabsorbierende, 5.5 Meter hohe
Lärmschutzwand
errichtet.
Nach Abschluss dieser
Arbeiten musste aber festgesellt werden, dass sich in weiten
Bereichen
für die Anrainer keine spürbare Verbesserung in Bezug auf das
Erreichen des von Ihrem Ministeriums propagierten Schallpegelgrenzwertes
ergeben
hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wie aus dem
Gutachten des Amtes der Tiroler Landesregierung
(Gutachten Nr. 9-117/2
im Auftrag erstellt von DI Fiby, Innsbruck)
hervorgeht, ist unterhalb des
Brückentragwerkes der AI3 ein um bis zu
3,3dbA höherer Schallpegel
messbar. Ein Vorschlag um den Lärmpegel
doch noch zu reduzieren, wäre die Errichtung einer hoch-
schallabsorbierenden Mittelwand
zwischen den Fahrbahnen der AI2 in
diesem Bereich. Wollen Sie diese
Möglichkeit prüfen und allenfalls
ausführen lassen, wenn sich
dadurch eine Reduktion des Schallpegels in
den Bereich der von Ihrem Ministerium verlautbarten Grenzwerte
ergeben sollte?
2. Wären Sie
bereit, falls die ASFINAG für die Ausführung dieser
Schallschutzwand
keine Finanzmittel aufbringen kann, den
Reflexionsverursacher,
die AlpenstraßenAG (Brennerautobahn) zur
Finanzierung
zu veranlassen?
3. Teilen Sie die
Ansicht, dass hinkünftig bei Straßenverkehrsprojekten
des
Bundes auf den Schallschutz - auch kostenmäßig - bei der Planung
und
späteren Ausführung mehr Bedacht genommen werden sollte?