3790/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Gerhard Reheis,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die strafrechtliche Beurteilung des Exorzismus

In der Tageszeitung “Der Standard" erschien am Karsamstag (30.03.2002) ein Artikel mit der
Überschrift “Offizielle Austreibung fremder Stimmen" (siehe Beilage), der sich mit der Ausübung
des Exorzismus durch Vertreter der katholischen Kirche befasst. In diesem Artikel kommt unter
anderem ein Experte, der promovierte Theologe und Psychologe Andreas Resch, zu Wort, der
sinngemäß meint, dass es auch in Österreich eine Reihe von Priestern gibt, die Exorzismus
anwenden.

Die Tätigkeit der in Österreich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften wird traditionell
von den anerkannten Prinzipien der Autonomie sowie der Trennung von Staat und Kirche getragen.
Diese Prinzipien erfahren jedoch dort ihre Grenzen, wo die Gefahr besteht, dass grundlegende
Rechte von Staatsbürgern - im konkreten Fall das Recht auf körperliche Unversehrtheit - verletzt
werden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.      Werden Ihrer Meinung nach bei der Ausübung des Exorzismus strafrechtliche Tatbestände
wie z.B. Kurpfuscherei, Nötigungs-, Körperverletzungsdelike oder andere gerichtlich
strafbare Handlungen erfüllt?

1 .a.    Sind Sie der Meinung, dass in ein durch Exorzismus herbeigeführtes Körperverletzungsdelikt
rechtswirksam gemäß § 90 StGB eingewilligt werden kann?

2.      Wurde Ihr Ressort mit Fällen von Exorzismus bereits befasst?

2.a.    Falls ja: Worum ging es konkret in diesen Fällen?

3.      Gibt es in Ihrem Ressort statistische Aufzeichnungen über die Ausübung des Exorzismus in
Österreich?

3.a.    Falls ja: Welche Schlussfolgerungen können Sie aufgrund dieser Aufzeichnungen ziehen?
3.b.   Falls nein: Warum nicht?