3790/J XXI.GP
Eingelangt am: 18.04.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Gerhard Reheis,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die strafrechtliche Beurteilung des Exorzismus
In der Tageszeitung
“Der Standard" erschien am Karsamstag (30.03.2002) ein Artikel mit
der
Überschrift
“Offizielle Austreibung fremder Stimmen" (siehe Beilage), der sich
mit der Ausübung
des
Exorzismus durch Vertreter der katholischen Kirche befasst. In diesem Artikel
kommt unter
anderem
ein Experte, der promovierte Theologe und Psychologe Andreas Resch, zu Wort,
der
sinngemäß meint, dass es auch in Österreich eine Reihe von
Priestern gibt, die Exorzismus
anwenden.
Die Tätigkeit
der in Österreich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften wird
traditionell
von den
anerkannten Prinzipien der Autonomie sowie der Trennung von Staat und Kirche
getragen.
Diese
Prinzipien erfahren jedoch dort ihre Grenzen, wo die Gefahr besteht, dass
grundlegende
Rechte
von Staatsbürgern - im konkreten Fall das Recht auf körperliche
Unversehrtheit - verletzt
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Werden Ihrer Meinung nach bei der
Ausübung des Exorzismus strafrechtliche Tatbestände
wie
z.B. Kurpfuscherei, Nötigungs-, Körperverletzungsdelike oder andere
gerichtlich
strafbare
Handlungen erfüllt?
1 .a. Sind Sie der Meinung, dass in ein durch
Exorzismus herbeigeführtes Körperverletzungsdelikt
rechtswirksam gemäß § 90 StGB eingewilligt werden kann?
2. Wurde Ihr Ressort mit Fällen von Exorzismus bereits befasst?
2.a. Falls ja: Worum ging es konkret in diesen Fällen?
3. Gibt es in Ihrem Ressort statistische
Aufzeichnungen über die Ausübung des Exorzismus in
Österreich?
3.a.
Falls ja: Welche Schlussfolgerungen können Sie aufgrund dieser
Aufzeichnungen ziehen?
3.b.
Falls nein: Warum nicht?
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