3791/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend “Internet Ombudsmann - Förderungswürdigkeit durch das

Justizministerium"

Nach Presseberichten (siehe Standard: 16. 3. 2002) bekommt der Internet
Ombudsmann, eine Schlichtungsstelle, die sich um die außergerichtliche Einigung
bei Internetgeschäften bemüht, vom zuständigen Justizministerium keine finanzielle
Förderung.

Bestritten wird vom Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer in einem Schreiben
“Fachkundigkeit der tätigen Personen" bzw. “eine objektivierbare Qualitätskontrolle".
Dies ist umso bemerkenswerter als das Justizministerium Beschwerdefälle an den
Internet Ombudsmann weiterleitet und diese Schlichtungsstelle im Rahmen der EU-
Initiative e-Government als österreichisches Paradebeispiel angeführt wird.

Insgesamt geht die Einrichtung dieser außergerichtlichen Streitschlichtungsstelle für
Internetgeschäfte auf eine Initiative der Europäischen Union zurück und wird
international - insbesondere auch von Verbraucherverbänden - ausgezeichnet
beurteilt.

Nach den Auseinandersetzungen mit dem Verein für Konsumenteninformation und
den Opferschutzverein wurde eine weitere Front gegen eine außergerichtlich tätige
Einrichtung eröffnet. Nicht auszuschließen ist, dass weitere nachfolgen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende Anfrage:

1. Welche Haltung nehmen sie zur Arbeit des Internet Ombudsmann ein?

2. Wie kommen Sie zu der - in dem von den Medien zitierten persönlichen
Schreiben an Vertretern dieses Projekts - Meinung über die Qualität bzw.
Nichtqualität dieses Projekts.

3. Worauf ist Ihre negative Einschätzung zurückzuführen?

4. Ist es richtig, dass Beschwerdefälle vom BMJ an den Internet-Ombudsmann
weitergeleitet wurden bzw. werden?

5. Wenn ja, wie viele waren es seit Einrichtung des Internet-Ombudsmann

(Auflistung auf 2000 und 2001)? Wie ist eine solche Vorgehensweise mit der o.g.
Meinung über die Qualität desselben vereinbar?

6.  Haben Sie 2001 den Internet-Ombudsmann finanziell gefördert?


7.  Wenn ja, in welcher Höhe?

8. Wird es eine Förderung für die Jahre 2002 und 2003 geben?

9. Wenn ja, in welcher Höhe?

10. Wenn nein, weshalb nicht?

11. Ist es richtig, dass Sie als Rechtsanwalt nicht viel von außergerichtlicher
Streitschlichtung halten (Kurier, 18.4.02)

12. Wie ist Ihre Haltung zum e-commerce-Gütezeichen?