3792/J XXI.GP
Eingelangt am: 18.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Familienhärteausgleich
Im
Familienlastenausgleichsgesetz ist im § 38a der
Familienhärteausgleich geregelt.
Die geltenden Bestimmungen
entsprechen noch immer nicht dem EU-Recht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Ist Ihnen bekannt, dass der §38 des Familienlastenausgleichsgesetzes nicht
den
EU-Bestimmungen entspricht, wenn ja seit wann?
2. Was
haben Sie seither unternommen, um die Rechtslage zumindestens dem EU-
Recht anzupassen?