3792/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Familienhärteausgleich

Im Familienlastenausgleichsgesetz ist im § 38a der Familienhärteausgleich geregelt.
Die geltenden Bestimmungen entsprechen noch immer nicht dem EU-Recht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Ist Ihnen bekannt, dass der §38 des Familienlastenausgleichsgesetzes nicht den
EU-Bestimmungen entspricht, wenn ja seit wann?

2. Was haben Sie seither unternommen, um die Rechtslage zumindestens dem EU-
Recht anzupassen?