3793/J XXI.GP
Eingelangt am: 18.04.2002
Anfrage
der Abgeordneten Muttonen und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Neubesetzung des Kuratoriums des Österreichischen Filminstitutes (ÖFI)
Wie
jüngst veröffentlicht, wurde Ende März 2002 das Kuratorium des
ÖFI neu be-
stellt. Besonders auffällig dabei ist die personelle Zusammensetzung der fünf
fach-
kundigen Vertreter des österreichischen Filmwesens (Virilisten). Waren das
bisher
Expertinnen der für den österreichischen Film relevanten
Fachbereiche, um mög-
lichst große Ausgewogenheit und den Interessensausgleich zu
gewährleisten, sind
im neuen ÖFI-Kuratorium wesentliche Bereiche nicht vertreten, wie zum
Beispiel die
Regie oder der Nachwuchsfilm.
Damit
geht man auch von der klaren Intention des Gesetzgebers ab, die den erläu-
ternden Bemerkungen des
Filmförderungsgesetzes zu entnehmen ist: Demgemäss
soll die Zusammensetzung des ÖFI-Kuratoriums bewirken, dass "die
Förderungs-
maßnahmen
des Bundes mit den Auffassungen der Interessenvertretung koordiniert
werden können, damit eine zielstrebige
und wirksame Filmförderung erreicht wird'
und die Fachkompetenz des Kuratoriums auf
Grund "konkreter Erfahrungen im Be-
reich des Filmschaffens" gestärkt wird.
Es
ist höchst fraglich, ob die wichtige Funktion des ÖFI-Kuratoriums als
Instrument
des Interessensausgleiches zwischen den einzelnen im Filmbereich tätigen
Berufs-
gruppen durch eine solch einseitige Neubesetzung noch wahrgenommen werden
kann. Dies umso mehr, als die Interessensgemeinschaften des
österreichischen
Films von Ihnen aufgefordert wurden, vor der Neubesetzung des
ÖFI-Kuratoriums
fachkundige Vertreter namhaft zu machen, aber kein einziger dieser
Vorschläge Be-
rücksichtigung gefunden hat.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachste-
hende
Anfrage
1. Wie dem Kunstbericht 1998 zu entnehmen ist,
sind die Funktionsperioden der
Kuratoriumsmitglieder, zumindest der
Virilisten, Ende September 2001 ausgelau-
fen. Welche Personen bildeten vor der
Bestellung Ende März 2002 das Kuratori-
um? Oder gab es in dieser Periode kein Aufsichtsgremium?
2. Das Filmförderungsgesetz sieht die
Entsendung von fünf fachkundigen Vertre-
tern des österreichischen Filmwesens in das ÖFI-Kuratorium vor.
Über welche
speziellen Kenntnisse der Möglichkeiten und Probleme der österreichischen
Filmlandschaft muss ein Kurator Ihrer Ansicht nach verfügen, um
seiner/ihrer
Rolle als fachkundiger Vertreter des österreichischen Filmwesens im
ÖFI-
Kuratorium effektiv nachkommen zu können?
3. Sind Ihrer Ansicht nach alle neuen Kuratoren
fachkundige Vertreter des österrei-
chischen Filmwesens? Wenn ja, mit welcher Begründung?
4. Zur Steigerung der Fachkompetenz des
Kuratoriums sind vor der Bestellung der
fachkundigen Vertreter des
österreichischen Filmwesens entsprechende perso-
nelle Vorschläge der Interessensgemeinschaften des österreichischen
Films vor-
gesehen. Warum wurde kein einziger der angeforderten Nachbesetzungsvor-
schläge der Interessensvertretungen des Filmwesens zur Neubesetzung des
ÖFI-Kuratoriums berücksichtigt?
5. Womit begründen Sie, dass Regisseure
und Regisseurinnen im Zuge der Neu-
bestellung als Fachexperten des Filmwesens unberücksichtigt geblieben
sind?
6. Wie werden Sie auf die zunehmend lauter
werdende Kritik, dass das ÖFI-
Kuratorium nicht mit Expertinnen aller für den österreichischen Film
relevanten
Sparten beschickt wurde, reagieren?