3793/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

Anfrage

der Abgeordneten Muttonen und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Neubesetzung des Kuratoriums des Österreichischen Filminstitutes (ÖFI)

Wie jüngst veröffentlicht, wurde Ende März 2002 das Kuratorium des ÖFI neu be-
stellt. Besonders auffällig dabei ist die personelle Zusammensetzung der fünf fach-
kundigen Vertreter des österreichischen Filmwesens (Virilisten). Waren das bisher
Expertinnen der für den österreichischen Film relevanten Fachbereiche, um mög-
lichst große Ausgewogenheit und den Interessensausgleich zu gewährleisten, sind
im neuen ÖFI-Kuratorium wesentliche Bereiche nicht vertreten, wie zum Beispiel die
Regie oder der Nachwuchsfilm.

Damit geht man auch von der klaren Intention des Gesetzgebers ab, die den erläu-
ternden Bemerkungen des Filmförderungsgesetzes zu entnehmen ist: Demgemäss
soll die Zusammensetzung des ÖFI-Kuratoriums bewirken, dass "die Förderungs-
maßnahmen des Bundes mit den Auffassungen der Interessenvertretung koordiniert
werden können, damit eine zielstrebige und wirksame Filmförderung erreicht wird'
und die Fachkompetenz des Kuratoriums auf Grund "konkreter Erfahrungen im Be-
reich des Filmschaffens"
gestärkt wird.

Es ist höchst fraglich, ob die wichtige Funktion des ÖFI-Kuratoriums als Instrument
des Interessensausgleiches zwischen den einzelnen im Filmbereich tätigen Berufs-
gruppen durch eine solch einseitige Neubesetzung noch wahrgenommen werden
kann. Dies umso mehr, als die Interessensgemeinschaften des österreichischen
Films von Ihnen aufgefordert wurden, vor der Neubesetzung des ÖFI-Kuratoriums
fachkundige Vertreter namhaft zu machen, aber kein einziger dieser Vorschläge Be-
rücksichtigung gefunden hat.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachste-
hende

Anfrage

1.   Wie dem Kunstbericht 1998 zu entnehmen ist, sind die Funktionsperioden der
Kuratoriumsmitglieder, zumindest der Virilisten, Ende September 2001 ausgelau-
fen. Welche Personen bildeten vor der Bestellung Ende März 2002 das Kuratori-
um? Oder gab es in dieser Periode kein Aufsichtsgremium?

2.   Das Filmförderungsgesetz sieht die Entsendung von fünf fachkundigen Vertre-
tern des österreichischen Filmwesens in das ÖFI-Kuratorium vor. Über welche
speziellen Kenntnisse der Möglichkeiten und Probleme der österreichischen
Filmlandschaft
muss ein Kurator Ihrer Ansicht nach verfügen, um seiner/ihrer
Rolle als fachkundiger Vertreter des österreichischen Filmwesens im ÖFI-
Kuratorium effektiv nachkommen zu können?


3.   Sind Ihrer Ansicht nach alle neuen Kuratoren fachkundige Vertreter des österrei-
chischen Filmwesens? Wenn ja, mit welcher Begründung?

4.   Zur Steigerung der Fachkompetenz des Kuratoriums sind vor der Bestellung der
fachkundigen Vertreter des österreichischen Filmwesens entsprechende perso-
nelle Vorschläge der Interessensgemeinschaften des österreichischen Films vor-
gesehen. Warum wurde kein einziger der angeforderten Nachbesetzungsvor-
schläge der Interessensvertretungen des Filmwesens zur Neubesetzung des
ÖFI-Kuratoriums berücksichtigt?

5.   Womit begründen Sie, dass Regisseure und Regisseurinnen im Zuge der Neu-
bestellung als Fachexperten des Filmwesens unberücksichtigt geblieben sind?

6.   Wie werden Sie auf die zunehmend lauter werdende Kritik, dass das ÖFI-
Kuratorium nicht mit Expertinnen aller für den österreichischen Film relevanten
Sparten beschickt wurde, reagieren?