3795/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Gartlehner

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend falsche Information durch die Gemeindebehörde und/oder Bergbaubehörde

betreffend einer Schotter-Abbaubewilligung.

Laut mehrerer Medienberichte (etwa: Oberösterreichischen Nachrichten vom 7. 3. 2002,
ORF-Report vom 16. 4. 2002) bangen in Aschach, Bezirk Steyr, die Anrainer einer
Schottergrube um ihre Lebensqualität. Die Bagger der Schottergrube sollen bis auf wenige
Meter an ihre Häuser heranrücken. Dieser Umstand kommt für die Betroffenen überraschend.
Die Gemeindebehörde versicherte - laut Aussage eines Betroffenen - in der Vergangenheit
mehrmals, dass eine bestehende Schottergrube nicht erweitert werde. Es soll auch ein Brief
des Bürgermeisters Karl Bogengruber an die betroffenen Bewohner existieren, aus dem zu
entnehmen ist, dass die Gemeinde Aschach noch im August 2001 von einer bestehenden
Abbaubewilligung aus dem Jahr 1993 nichts wusste.

Weil die Bewilligung zur Erweiterung der Schottergrube 1993 erteilt worden sein soll, haben
die Anrainer nunmehr keine Parteienstellung mehr. Sie befürchten Belästigung durch Lärm
und Staub und Hangrutschungen, wenn die bestehende Anlage erweitert wird. Sie können ihre
Bedenken nun nicht mehr in relevanter Form zum Ausdruck bringen.

Die Bewohner, die nach 1993 ihre Häuser errichteten oder erworben haben, haben sich auf die
offenbar falsche Auskunft durch die Gemeinde verlassen. Die Gemeinde wiederum wurde -
nach einer in den Oberösterreichischen Nachrichten zitierten Aussage des Bürgermeisters
Karl Bogengruber - durch die Berghauptmannschaft unrichtig informiert. Im ORF Bericht
(Report, 16. 4. 2002) wird von Seiten des Ministeriums (Sekt. Chef Mag. Dr. B. Zluwa)
festgestellt, dass es keine Aussage der Berghauptmannschaft in Richtung der Gemeinde gäbe -
von Seiten der Gemeindebehörde soll aber auch nicht nachgefragt worden sein.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.      Ist es zutreffend, dass für die “Schottergrube Mayr" eine Bewilligung besteht, bis auf
wenige Meter an Wohnhäuser heran Schotter abzubauen?

2.      Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage wird in der “Schottergrube Mayer" abgebaut?

3.      Wurde die Gemeinde von Aschach (Bezirk Steyr) durch die Bergbehörde in den Jahren
1993 ff. über das Bestehen einer Abbaugenehmigung bzw. Abbaubewilligung für die
“Schottergrube Mayer" informiert?

4.      Ist es zutreffend, dass die Gemeindebehörde informell oder formell die Bewohner der
angrenzenden Grundstücke über eine etwaige Erweiterung der “Schottergrube Mayer"
(Eigentümerin: Frau Hildegard Mayer) falsch informiert hat?

5.      Wenn Frage 3 mit “ja" beantwortet: In welcher Weise hat die Bergbehörde die
Gemeinde Aschach informiert? Was war der Inhalt der Auskunft?

6.      Wenn Fragen 3 und/oder 4 mit “ja" beantwortetet: Aufgrund welcher rechtlichen
Grundlagen kamen diese Informationen zu Stande?

7.      Ist eine Abbaugenehmigung bzw. Abbaubewilligung aus dem Jahr 1993 auch dann nach
wie vor gültig, wenn sie bis dato nicht ausgenützt wurde und nun Anrainerrechte von
Personen, die sich guten Glaubens auf eine Nicht-Erweiterung einer bestehenden
Anlage verließen, verletzt werden?

8.      Seit 1993 wurde das Bergrecht mehrmals novelliert. Würde die geplante Anlage

(Schottergrube Mayer) auch unter heutigen rechtlichen Bedingungen erneut genehmigt
werden?


9.      Sollten ihrer Ansicht nach Abbaugenehmigungen aus weit zurückliegender
Vergangenheit, die bisher nicht genutzt wurden, nicht unter neuen rechtlichen
Bedingungen und bei falscher Information der Anrainer auch neu geprüft werden?

10.    Welche Initiativen werden von Ihrem Ministerium gesetzt, um Unsicherheiten für
Anrainer und Unternehmen zu vermeiden?

11.    Sollte Ihrer Meinung nach an eine Novellierung des Bergrechtes dahingehend gedacht
werden, dass Genehmigungen, die nicht genutzt wurden in Fünfjahresfrist verfallen?

12.    Besteht aufgrund von Schottergruben für Menschen in ihrer unmittelbaren

Nachbarschaft, insbesondere für in Gärten spielende Kinder eine erhöhte Belastung
durch Lärm und Staub?

13.    Könnten - nach Meinung ihres Ministeriums - Schotterabbauanlagen in der

unmittelbaren Umgebung von Spitälern, Kindergärten oder Seniorenheimen genehmigt
werden?

14.    Wie groß soll der Abstand zwischen einer Heil- oder Pflegeinrichtung oder eines
Kindergartens zu einer Schotterabbauanlage sein?

15.    Besteht im konkreten Fall in Aschach eine Gefahr für Anrainer und/oder deren
Eigentum durch Hangrutschungen?

16.    In der angesprochenen Fernsehsendung “Report" wurde von Seiten des Ministeriums
(Dr. Zluwa) angedeutet, dass von Seiten der Bezirkshauptmannschaft Möglichkeiten zur
Verhinderung des Abbaus bestünden. Wie gestalten sich diese?

17.    Es wurden von Seiten des Ministeriums durch Dr. Zluwa und vom Bürgermeister
Bogengruber bezüglich der gegebenen Auskunft durch die Berghauptmannschaft
unterschiedliche Darstellungen im der Fernsehsendung Report gebracht (s.o. letzten
Absatz der Einleitung). Wie erklärt sich aus der Sicht ihres Ministeriums diese
unterschiedlichen Darstellungen?