3795/J XXI.GP
Eingelangt am: 18.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Gartlehner
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend falsche Information durch die Gemeindebehörde und/oder Bergbaubehörde
betreffend einer Schotter-Abbaubewilligung.
Laut mehrerer
Medienberichte (etwa: Oberösterreichischen Nachrichten vom 7. 3. 2002,
ORF-Report
vom 16. 4. 2002) bangen in Aschach, Bezirk Steyr, die Anrainer einer
Schottergrube
um ihre Lebensqualität. Die Bagger der Schottergrube sollen bis auf wenige
Meter an ihre Häuser heranrücken. Dieser Umstand kommt für die
Betroffenen überraschend.
Die Gemeindebehörde versicherte - laut Aussage eines Betroffenen - in der
Vergangenheit
mehrmals,
dass eine bestehende Schottergrube nicht erweitert werde. Es soll auch ein
Brief
des
Bürgermeisters Karl Bogengruber an die betroffenen Bewohner existieren,
aus dem zu
entnehmen
ist, dass die Gemeinde Aschach noch im August 2001 von einer bestehenden
Abbaubewilligung
aus dem Jahr 1993 nichts wusste.
Weil
die Bewilligung zur Erweiterung der Schottergrube 1993 erteilt worden sein
soll, haben
die
Anrainer nunmehr keine Parteienstellung mehr. Sie befürchten
Belästigung durch Lärm
und
Staub und Hangrutschungen, wenn die bestehende Anlage erweitert wird. Sie
können ihre
Bedenken nun nicht mehr in relevanter Form zum Ausdruck bringen.
Die
Bewohner, die nach 1993 ihre Häuser errichteten oder erworben haben, haben
sich auf die
offenbar
falsche Auskunft durch die Gemeinde verlassen. Die Gemeinde wiederum wurde -
nach
einer in den Oberösterreichischen Nachrichten zitierten Aussage des
Bürgermeisters
Karl
Bogengruber - durch die Berghauptmannschaft unrichtig informiert. Im ORF
Bericht
(Report,
16. 4. 2002) wird von Seiten des Ministeriums (Sekt. Chef Mag. Dr. B. Zluwa)
festgestellt,
dass es keine Aussage der Berghauptmannschaft in Richtung der Gemeinde
gäbe -
von Seiten der Gemeindebehörde soll aber auch nicht nachgefragt worden
sein.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit
nachstehende
Anfrage:
1.
Ist es zutreffend, dass für die “Schottergrube Mayr" eine
Bewilligung besteht, bis auf
wenige
Meter an Wohnhäuser heran Schotter abzubauen?
2. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage wird in der “Schottergrube Mayer" abgebaut?
3. Wurde die Gemeinde von Aschach (Bezirk
Steyr) durch die Bergbehörde in den Jahren
1993 ff.
über das Bestehen einer Abbaugenehmigung bzw. Abbaubewilligung für
die
“Schottergrube
Mayer" informiert?
4.
Ist es zutreffend, dass die Gemeindebehörde informell oder formell die
Bewohner der
angrenzenden
Grundstücke über eine etwaige Erweiterung der “Schottergrube
Mayer"
(Eigentümerin:
Frau Hildegard Mayer) falsch informiert hat?
5. Wenn Frage 3 mit “ja"
beantwortet: In welcher Weise hat die Bergbehörde die
Gemeinde Aschach informiert? Was war der Inhalt der Auskunft?
6. Wenn Fragen 3 und/oder 4 mit
“ja" beantwortetet: Aufgrund welcher rechtlichen
Grundlagen
kamen diese Informationen zu Stande?
7. Ist eine Abbaugenehmigung bzw.
Abbaubewilligung aus dem Jahr 1993 auch dann nach
wie vor
gültig, wenn sie bis dato nicht ausgenützt wurde und nun
Anrainerrechte von
Personen,
die sich guten Glaubens auf eine Nicht-Erweiterung einer bestehenden
Anlage
verließen, verletzt werden?
8. Seit 1993 wurde das Bergrecht mehrmals novelliert. Würde die geplante Anlage
(Schottergrube
Mayer) auch unter heutigen rechtlichen Bedingungen erneut genehmigt
werden?
9. Sollten ihrer Ansicht nach
Abbaugenehmigungen aus weit zurückliegender
Vergangenheit,
die bisher nicht genutzt wurden, nicht unter neuen rechtlichen
Bedingungen
und bei falscher Information der Anrainer auch neu geprüft werden?
10. Welche Initiativen werden von Ihrem Ministerium
gesetzt, um Unsicherheiten für
Anrainer
und Unternehmen zu vermeiden?
11. Sollte Ihrer Meinung nach an eine Novellierung
des Bergrechtes dahingehend gedacht
werden, dass Genehmigungen, die nicht genutzt wurden in Fünfjahresfrist
verfallen?
12. Besteht aufgrund von Schottergruben für Menschen in ihrer unmittelbaren
Nachbarschaft,
insbesondere für in Gärten spielende Kinder eine erhöhte
Belastung
durch
Lärm und Staub?
13. Könnten - nach Meinung ihres Ministeriums - Schotterabbauanlagen in der
unmittelbaren
Umgebung von Spitälern, Kindergärten oder Seniorenheimen genehmigt
werden?
14. Wie groß soll der Abstand zwischen einer
Heil- oder Pflegeinrichtung oder eines
Kindergartens
zu einer Schotterabbauanlage sein?
15. Besteht im konkreten Fall in Aschach eine Gefahr
für Anrainer und/oder deren
Eigentum
durch Hangrutschungen?
16. In der angesprochenen Fernsehsendung
“Report" wurde von Seiten des Ministeriums
(Dr.
Zluwa) angedeutet, dass von Seiten der Bezirkshauptmannschaft
Möglichkeiten zur
Verhinderung
des Abbaus bestünden. Wie gestalten sich diese?
17. Es wurden von Seiten des Ministeriums durch Dr.
Zluwa und vom Bürgermeister
Bogengruber
bezüglich der gegebenen Auskunft durch die Berghauptmannschaft
unterschiedliche Darstellungen im der Fernsehsendung Report gebracht (s.o.
letzten
Absatz
der Einleitung). Wie erklärt sich aus der Sicht ihres Ministeriums diese
unterschiedlichen
Darstellungen?