38/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend "Arena Geschädigte (EuGH - Urteil vom 15. Juni 1999); Staatshaftung und
Schadenersatzansprüche“
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Juni 1999 in einem
Vorabentscheidungsverfahren über die Auslegung des Artikels 7 der Richtlinie 90/31 4/EWG
des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. L 158, S. 59) sowie über die
Voraussetzungen für die Haftung des Staates für Schäden, die dem einzelnen durch Verstöße
gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, die Republik Osterreich verurteilt und dabei
die Haftung der Republik für die Schäden, die dadurch den "Arena - Urlaubern" entstanden
sind, bejaht.
Nach unserem Informationsstand (Presseberichte) haben bislang ca. 6.000 geschädigte Arena -
Kunden ihre Ansprüche angemeldet (z. B. über RA, KSV), wobei seitens der Finanzprokuratur
im Hinblick auf dieses - nun entschiedene - Vorabentscheidungsverfahren eine
Verjährungsverzichtserklärung abgegeben wurde.
Arena - Geschädigte, die bislang ihre Ansprüche nicht angemeldet hatten und nun über die
Medien vom Ausgang dieses Verfahrens erfahren haben, stehen vor dem Problem, dass ihnen
eine Verjährungseinrede entgegengehalten werden könnte.
Die Republik Österreich hätte zur vollständigen Umsetzung des Artikels 7 der Richtlinie
90/31 4/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen innerhalb der
vorgeschriebenen Frist alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um für
Pauschalreisende ab dem für die Umsetzung der Richtlinie gesetzten Zeitpunkt (1.1.1995) u.a.
die Erstattung bezahlter Beträge und der Rückreisekosten im Falle der Zahlungsunfähigkeit
oder des Konkurses des Reiseveranstalters sicherzustellen. Dies ist aber damals in
mehrfacher Hinsicht unterblieben.
In der Zwischenzeit entspricht die österreichische Reisebürosicherungsverordnung formal den
Anforderungen der Pauschalreise - RL. Rechtspolitische Defizite sind jedoch vorhanden, dies
trifft aber auch auf die Pauschalreise - RL zu.
Aufgrund der nun durch den EuGH ausgesprochenen Haftung der Republik Österreich für die
verspätete und unvollständige Umsetzung des Artikels 7 haben für den Schaden der Arena -
Geschädigten die SteuerzahlerInnen aufzukommen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende Anfrage:
1. Wie viele Arena - Geschädigte sind der Finanzprokuratur bekannt geworden?
2. Wie viele Arena - Geschädigte haben die Republik Österreich wegen mangelhafter
Umsetzung der Pauschalreise RL geklagt?
3. Sind Sie bereit hinsichtlich der anhängigen Gerichtsverfahren den Klägern einen
adäquaten Vergleich anzubieten sowie die Ansprüche dem Grunde nach anzuerkennen
und auf eine Fortführung der Gerichtsverfahren - unter Verzicht auf weitere
Schadenersatzeinwände - zu verzichten? Damit könnten Kosten auf beiden Seiten gespart
werden.
4. Mit wie vielen Arena - Geschädigten wurde ein derartiger Vergleich bereits rechtskräftig
abgeschlossen?
5. Welcher Betrag wurde dafür insgesamt bereits gezahlt (Aufschlüsselung nach
Schadenersatzbetrag sowie Verfahrens - und Vertretungskosten)
6. Für wie viele Arena - Geschädigte hat die Finanzprokuratur bislang (seit 1996) eine
Verjährungsverzichtserklärung abgeben?
7. Sind Sie bereit, alle Ansprüche von Arena - Geschädigten für die eine
Verjährungsverzichtserklärung durch die Finanzprokuratur abgegeben wurde,
anzuerkennen und diese Ansprüche mit außergerichtlichen Vergleichen zu bereinigen?
8. Wie viele Arena - Geschädigte, die von der EuGH Entscheidung über die Medien erfahren
haben, haben nun Ihre Ansprüche gegenüber der Finanzprokuratur geltend gemacht?
9. Sind Sie bereit bei den nun eingelangten Schadenersatzansprüchen von Arena -
Geschädigten (die von der EuGH - Entscheidung über die Medien erfahren haben) diese
ebenfalls anzuerkennen und ihnen nicht eine allenfalls mögliche Verjährungseinrede
entgegenzuhalten?
10. Wenn nein, weshalb nicht?
11. Sind Sie bereit gegenüber der EU - Kommission - aufgrund der zunehmenden Probleme
und Insolvenzen in der Reisebürobranche - für eine Revision der Pauschalreise RL
(90/314/EWG) einzutreten (z. B. Ausdehnung auf Ferienhausmieten; Ausdehnung auf
Gewährleistungsansprüche; EU - weite Evidenzstelle zur Sicherstellung der
Insolvenzabsicherung im Sinne der Interessen inländischer UrlauberInnen, die bei einem
ausländischen Reiseveranstalter buchen; Erweiterung der Haftung des Reisevermittlers)?