38/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend "Arena Geschädigte (EuGH - Urteil vom 15. Juni 1999); Staatshaftung und

Schadenersatzansprüche“

 

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Juni 1999 in einem

Vorabentscheidungsverfahren über die Auslegung des Artikels 7 der Richtlinie 90/31 4/EWG

des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. L 158, S. 59) sowie über die

Voraussetzungen für die Haftung des Staates für Schäden, die dem einzelnen durch Verstöße

gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, die Republik Osterreich verurteilt und dabei

die Haftung der Republik für die Schäden, die dadurch den "Arena - Urlaubern" entstanden

sind, bejaht.

Nach unserem Informationsstand (Presseberichte) haben bislang ca. 6.000 geschädigte Arena -

Kunden ihre Ansprüche angemeldet (z. B. über RA, KSV), wobei seitens der Finanzprokuratur

im Hinblick auf dieses - nun entschiedene - Vorabentscheidungsverfahren eine

Verjährungsverzichtserklärung abgegeben wurde.

Arena - Geschädigte, die bislang ihre Ansprüche nicht angemeldet hatten und nun über die

Medien vom Ausgang dieses Verfahrens erfahren haben, stehen vor dem Problem, dass ihnen

eine Verjährungseinrede entgegengehalten werden könnte.

 

Die Republik Österreich hätte zur vollständigen Umsetzung des Artikels 7 der Richtlinie

90/31 4/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen innerhalb der

vorgeschriebenen Frist alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um für

Pauschalreisende ab dem für die Umsetzung der Richtlinie gesetzten Zeitpunkt (1.1.1995) u.a.

die Erstattung bezahlter Beträge und der Rückreisekosten im Falle der Zahlungsunfähigkeit

oder des Konkurses des Reiseveranstalters sicherzustellen. Dies ist aber damals in

mehrfacher Hinsicht unterblieben.

In der Zwischenzeit entspricht die österreichische Reisebürosicherungsverordnung formal den

Anforderungen der Pauschalreise - RL. Rechtspolitische Defizite sind jedoch vorhanden, dies

trifft aber auch auf die Pauschalreise - RL zu.

 

Aufgrund der nun durch den EuGH ausgesprochenen Haftung der Republik Österreich für die

verspätete und unvollständige Umsetzung des Artikels 7 haben für den Schaden der Arena -

Geschädigten die SteuerzahlerInnen aufzukommen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende Anfrage:

 

1. Wie viele Arena - Geschädigte sind der Finanzprokuratur bekannt geworden?

 

2. Wie viele Arena - Geschädigte haben die Republik Österreich wegen mangelhafter

     Umsetzung der Pauschalreise RL geklagt?

 

3. Sind Sie bereit hinsichtlich der anhängigen Gerichtsverfahren den Klägern einen

    adäquaten Vergleich anzubieten sowie die Ansprüche dem Grunde nach anzuerkennen

    und auf eine Fortführung der Gerichtsverfahren - unter Verzicht auf weitere

    Schadenersatzeinwände - zu verzichten? Damit könnten Kosten auf beiden Seiten gespart

    werden.

4. Mit wie vielen Arena - Geschädigten wurde ein derartiger Vergleich bereits rechtskräftig

    abgeschlossen?

 

5. Welcher Betrag wurde dafür insgesamt bereits gezahlt (Aufschlüsselung nach

    Schadenersatzbetrag sowie Verfahrens - und Vertretungskosten)

 

6. Für wie viele Arena - Geschädigte hat die Finanzprokuratur bislang (seit 1996) eine

    Verjährungsverzichtserklärung abgeben?

 

7.  Sind Sie bereit, alle Ansprüche von Arena - Geschädigten für die eine

     Verjährungsverzichtserklärung durch die Finanzprokuratur abgegeben wurde,

     anzuerkennen und diese Ansprüche mit außergerichtlichen Vergleichen zu bereinigen?

 

8.  Wie viele Arena - Geschädigte, die von der EuGH Entscheidung über die Medien erfahren

     haben, haben nun Ihre Ansprüche gegenüber der Finanzprokuratur geltend gemacht?

 

9. Sind Sie bereit bei den nun eingelangten Schadenersatzansprüchen von Arena -

    Geschädigten (die von der EuGH - Entscheidung über die Medien erfahren haben) diese

    ebenfalls anzuerkennen und ihnen nicht eine allenfalls mögliche Verjährungseinrede

    entgegenzuhalten?

 

10.  Wenn nein, weshalb nicht?

 

11. Sind Sie bereit gegenüber der EU - Kommission - aufgrund der zunehmenden Probleme

      und Insolvenzen in der Reisebürobranche - für eine Revision der Pauschalreise RL

      (90/314/EWG) einzutreten (z. B. Ausdehnung auf Ferienhausmieten; Ausdehnung auf

      Gewährleistungsansprüche; EU - weite Evidenzstelle zur Sicherstellung der

      Insolvenzabsicherung im Sinne der Interessen inländischer UrlauberInnen, die bei einem

      ausländischen Reiseveranstalter buchen; Erweiterung der Haftung des Reisevermittlers)?