3830/J XXI.GP
Eingelangt am: 03.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Hafturlaub für den Ex-FPÖ-Funktionär Robert Dürr und dessen Teilnahme beim
Neonazi-Aufmarsch am 13. April 2002
Am Neonazi-Aufmarsch gegen die Wehrmachtsausstellung, der am 13. April 2002 auf dem
Heldenplatz stattfand, hat laut Polizeiinformationen auch Robert Dürr, ehemaliger FPÖ-
Kandidat für den burgendländischen Landtag, teilgenommen.
Dürr wurde wegen Wiederbetätigung und Verstoß gegen das Verbotsgesetz rechtskräftig
verurteilt und sitzt derzeit in Eisenstadt seine Haftstrafe ab.
Für die Zeit von 12. bis 15. April 2002 hatte Dürr um Hafturlaub angesucht und mit der
“Aufrechterhaltung der familiären Beziehungen" und der “Erledigung dringender
betrieblicher Angelegenheiten" begründet. Dieser Hafturlaub wurde Dürr dann auch gewährt.
Da
nicht angenommen werden kann, daß Dürr durch die Teilnahme an der
Neonazi-
Demonstration
seine familiären Beziehungen gepflegt hat, stellt sich die Frage, wie es
dazu
kommen
konnte, daß der wegen Wiederbetätigung verurteilte Dürr
ausgerechnet zu dem
Zeitpunkt,
wo der Neonazi-Aufmarsch stattfand, Hafturlaub gewährt bekommen konnte.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende
ANFRAGE
1. Warum wurde Dürr gerade zwischen 12. und 15. April
2002 Hafturlaub gewährt, wo doch
durch
die große mediale Vorberichterstattung die Demonstration gegen die
Wehrmachtsausstellung hinlänglich bekannt war?
2. Konnte tatsächlich davon ausgegangen werden,
daß der wegen Wiederbetätigung
einsitzende
Dürr nicht an dieser Demonstration teilnehmen würde?
3. Wurden die Bestimmungen des §147 StVG (“..
daß er den Ausgang nicht mißbrauchen
werde..")
im Fall Dürr hinlänglich beachtet?
4. Wird bei der Prüfung von Hafturlauben für
wegen politischer Delikte einsitzender
Personen
auch die innenpolitische Situation, wie eben die Abhaltung von
Demonstrationen,
Versammlungen, Veranstaltungen o.a. geprüft? Wenn ja: Warum
konnte
Dürr dann trotzdem einen Ausgang gewährt bekommen? Wenn nein: Warum
nicht?
5. Welche Konsequenzen ergeben sich für die
Anstaltsleiterin, die den Ausgang für Dürr
gewährt
hat?
6. Welche Konsequenzen ergeben sich für Dürr, der
seinen Hafturlaub offenkundig
mißbraucht
hat?
7. Hat sich Dürr durch seine Teilnahme am
Neonazi-Aufmarsch am 13.04.2002 neuerlich
strafbar
gemacht?
8. Welche Konsequenzen werden Sie aus der Causa Dürr ziehen?